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Kommune
Kreis Euskirchen
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Datum
16.12.2009
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26.11.09, 10:19
Aktualisiert
26.11.09, 10:19
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Gebührenkalkulation
Rettungsdienst
2010
Kreis Euskirchen ○ Der Landrat ○ Abteilung 38 ○ Jülicher Ring 32 ○ 53879 Euskirchen
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. 38
Gebührenkalkulation
Rettungsdienst
2010
Inhalt
Systematik, gesetzliche Grundlagen, Kostenrechnung
1. Rettungsdienstliche Versorgung - allgemein
2. Aufbauorganisation, Personalbedarf nach Rettungsbedarfsplan
3. Personalausstattung des Rettungsdienstes gemäß Stellenplan
4. Kostenartenrechnung
4.1 Funktionsstellenkosten (eigenes Personal)
4.2 Personalkosten Dritter
4.3 Sachkosten
4.4 Kosten 2006 - 2008 und die Kalkulation im Überblick
5. Erlöse
5.1 Gebühreneinnahmen
5.2 Sonstige Einnahmen
5.3 Erlöse im Überblick
6. Verwendung der „Sonderrücklage Rettungsdienst“
7. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung
8. Transportaufkommen
9. Gebührenbedarfsberechnung
Anlage
Stand: 20.08.2009
Seite 2
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Rettungsdienst
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Stand: 20.08.2009
Seite 3
Zur Systematik dieses Berichts
Der Rettungsbedarfsplan 2007 des Kreises Euskirchen in der derzeitigen Fassung ist die Leitlinie, auf der
die folgende Kostenbeschreibung basiert bzw. auf die diese im Einzelnen reflektiert.
Die Reihenfolge der nun folgenden Kostenbeschreibung folgt der vertikalen Systematik des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).
Erläuternde Tabellen und Grafiken zu Schwerpunktthemen werden im Anlagenteil geführt.
Rechtliche Grundlagen
Der Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung erhebt Benutzungsgebühren für seine Leistungen nach
dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW).
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung im Sinne des § 6
Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) decken.
Die Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, für die im Kreis Euskirchen
eine Kostenrechnung Rettungsdienst erstellt wurde.
Kostenrechnung
Die Daten für die Kostenrechnung Rettungsdienst werden in der Verwaltung Rettungsdienst arbeitstäglich neben
den kameralen Buchungen gleichzeitig mit einem zusätzlichen Programm erfasst und fortgeschrieben.
Die Kostenrechnung Rettungsdienst ist in vier Stufen aufgebaut:
•
Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung
Kostenträgerrechnung
Erlösrechnung
Die Kostenartenrechnung untergliedert sich in
- Personalkosten
- Sachkosten
- interne Leistungsverrechnungen
- kalkulatorische Kosten
•
Die Kostenstellenrechnung ordnet die Kosten einzelnen Betriebsteilen nach deren Entstehung zu.
Diese grenzt Hauptkosten, Nebenkosten und Vorkosten voneinander ab.
•
In der Kostenträgerrechnung findet dann die Zuordnung der (anteiligen) Kosten auf die Leistungseinheiten oder Kostenträger statt, die die Betriebsziele der Einrichtung Rettungsdienst darstellen.
Diese sind die Endkostenstellen:
- Notfallrettung
- Notarzt/Sekundärarzt
- Notarzteinsatzfahrzeug
- Krankentransport
- Leitstelle
•
In der Erlösrechnung werden schließlich die ermittelten Kosten pro Betriebsziel dem zu erwartenden
Einsatzaufkommen dieser Kostenstelle gegenübergestellt und so der Preis einer Leistung bestimmt.
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1. Rettungsdienstliche Versorgung
Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Kreises
Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des
Krankentransports sind die im Folgenden beschriebenen personellen und materiellen Vorhaltungen notwendig
bzw. werden auch künftig erforderlich. Diese und ihre betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kosten
werden hier dezidiert erläutert.
Wie bereits weiter oben erwähnt, werden in dem Rettungsbedarfsplan 2007 nach § 12 RettG NRW insbesondere
die Anzahl und die Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der
erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festgelegt. Insofern finden an dieser Stelle keine
weiteren und näheren Aussagen zur Strukturqualität statt.
In dieser Gebührenbedarfsberechnung werden die Rechnungsjahre 2007, 2008 und darauf aufbauend
das laufende Jahr 2009 sowie das Planungsjahr 2010 betrachtet.
Grundlage für die Kalkulation 2010 sind die Vorgaben des beschlossenen und mit den Kostenträgern
abgestimmten Rettungsbedarfsplanes 2007.
In den nachfolgenden Berechnungen werden folgende Kostensteigerungen angenommen:
Personalkosten
Tariflich Beschäftigte
Beamte
Sachkosten
2009
je Funktionsstelle:
Wert 2008 + 2,8 % + 225 € +
1/100 der Funktionsstellenkosten
des Vorjahres
Wert 2008 + 1,45 % + (20, *10,3
*3/100) + 1% Stellenkosten Vorjahr
2010
je Funktionsstelle:
Wert 2009 x 1,5% + 1/100 der
Funktionsstellenkosten des
Vorjahres
Wert 2009 + 1,1 %
Wert 2008 *
2009 + 1,5 % *
* soweit die Zahlungen des 1. Hj 2009 keine anderen Jahresergebnisse erwarten lassen.
Die Personalkostensteigerung wurde auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten (Betriebsabrechnung)
sowie der ermittelten Krankenquote des Jahres 2008 ermittelt. Sie resultiert aus der Einmalzahlung für die
Beschäftigten und den Bewährungsaufstiegen.
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Die Personal- und Sachausstattung im Betriebsjahr:
Besetztzeiten
p.a.
Personal
(Tage x Std. x
Funktionen)
x Anzahl
x Anzahl
x Anzahl
x Anzahl
Wachen/
Wachen/
Wachen/
Wachen/
Einheiten/
Einheiten/
Einheiten/
Einheiten/
Standorte
Standorte
Standorte
Standorte
2007
2008
2009
2010
Leitstelle -LS-
365,25 x 24 x 2
1
1
1
1
Leitstelle -LS-
270 x 8 x 1
1
1
1
1
Notfallrettung -NFR(mit eigenem
Personal)
365,25 x 24 x 2
5
5
5
5
Notfallrettung
(mit Personal der
Hilfsorganisationen)
365,25 x 24 x 2
3
3
3
3
Notarzt -NA-
365,25 x 24 x 1
3
3
3
3
Notarztfahrzeug -NEF-
365,25 x 24 x 1
3
3
3
3
Krankentransport KTP-
252 x 8,0 x 2
Krankentransport –
KTP-
252 x 8,0 x 2
KrankentransportKTP (davon 2 N KTW)
252 x 8,0 x 2
5
5
5
5
Krankentransport KTP- (N – KTW)
365 x 7,0 x 2
Krankentransport KTP- (N – KTW)
365 x 7,7 x 2
Krankentransport KTP-
252 x 7,5 x 2
Krankentransport KTP- (N – KTW)
365,25 x 24 x 1
1
ab 01.02.
1
1
Fahrzeuge und
Gerätetechnik
252 x 8 x 1
1
1
1
1
Desinfektion und
Medizinprodukte
252 x 8 x 1
1
1
1
1
Sachausstattung
Anzahl
Gebäude, Räume
8 Objekte, 3 Objektanteile
Fahrzeuge
8 RTW, 4 KTW (einschl. I-KTW), 4 NEF, 3 N-KTW
2 RTW Ausfallreserve, sowie je 1 NEF, 1 KTW und
1 N-KTW Ausfallreserve *
1 Zubringer-Kfz
Sonstige Ausstattung und
Fahrzeugausstattung
Diverse (s. Anlagenachweise)
* Ausfallreserve = abgeschriebene Altfahrzeuge
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Der nichtoperative Personalanteil im Rettungsdienst stellt sich wie folgt dar:
Funktion
- GBL
- Leiter Abt. 38 (Personal/Kosten)
- Leiter Leitstelle/Rettungsdienst
- Sachbearbeitung Rechnungswesen
- Sachbearbeitung Kostenrechnung/sonst.
- Sachbearbeitung Gebührenabrechnung RettD
- Sachbearbeitung Kostenrechnung/Haushaltswesen
2007
0,2
0,5
0,7N.N.
0,7
0,5
1
0,29
3,89
2008 + 2009
0,2
0,5
0,7
0,7
0,5
1
0,45
4,05
2010
0,2
0,5
0,7
0,7
0,5
1,5
0,45
4,55
Planstellen
Planstellen
Planstellen
Planstellen
Planstellen
Planstellen
Planstellen
Summe
Auswirkungen der Altersteilzeit:
2008
2009
arbeits.
0
2010
freiz.
18
2011
arbeits.
freiz.
arbeits.
freiz.
24
12
0
24
Monate
betroffene
1,5
2
1,5x0,83
2x0,83
1
2
Kostensenkung
0,83
./. 0,25
./. 0,34
Vollzeitstellen
1,66
+ 0,83
Kostensteigerung
+ 1,66
2. Die Aufbauorganisation nach Bedarfsplan im Einzelnen
Personal
Der Personaleinsatz bzw. die Personalkosten nehmen im Rettungsdienst als Dienstleistungsanbieter naturgemäß eine herausragende Stellung ein. Im Folgenden wird das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal nach
Kostenstellen beschrieben. Es wird hier auf die Festlegungen im Bedarfsplan verwiesen.
Summe Personalbedarf Rettungsdienst (ohne Personalgestellung Dritter)
Ziffer
Kostenstelle
2007
2008**
2009
2010
2.1.
2.9
Notfallrettung
Altersteilzeit
45,85
43,43
0
2.3.
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Notarztfahrzeug
Krankentransport
Leitstelle
Fahrzeuglogistik
Desinfektion
Verwaltung
nachrichtlich
Summe
13,77
5,20
13,45
1,00
1,00
3,89
13,02
4,92
13,48
1,00
1,00
4,05
43,43
./. 0,25 von
Ziffer 2.
43,18
13,02
4,92
13,65
1,00
1,00
4,05
43,43
./. 0,34 + 0,83
von Ziffer 2.1
43,92
13,02
4,92
13,65
1,00
1,00
4,55
83,16*
80,90
80,82
82,06
* Die Erhöhung des Personalstammes beruht auf der Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit
** Bei der Personalbemessung wurde der tatsächliche Krankenstand berücksichtigt (Krankenquote ab 2008 konstant))
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3. Personalausstattung des Rettungsdienstes
Dem unter Abschnitt 2 rechnerisch ermittelten Personalbedarf 2010 von 82,06 Funktionsstellen zur
Besetzung aller Funktionen im Rettungsdienst (ausgenommen Nr. 2.1 + 2.4 –Notfallrettung und (teilweise den)
Krankentransport durch Personal der Hilfsorganisationen- und 2.2 -Notärzte-) wird im Folgenden die
tatsächliche Personalausstattung gegenübergestellt.
Im Stellenplan sind für den Rettungsdienst ausgewiesen:
Stellenanzahl
Funktionsbereich
Stellenplan
2006
Stellenplan
2007
Stellenplan
2008
Stellenplan
2009
Planung
2010
49
49
50
49
49
35
1
(34)** 35
0
35
0
35
0
35
0
12
1
13
1
(1) **
13
1
1
13
1
1
13
1
1
Leitstelle
Beamte
Angestellte
9
3
9
3
9
4
9
4
9
4
Verwaltung *
3
4
4
4
4
64
64
67
67
67
Einsatzdienst
davon:
Notfallrettung
Krankentransport
NEF
Logistik
Desinfektion
Summe
Planstellen :
*
Beachte: Stellenplan sieht kein Personalsplitting innerhalb der Unterabschnitte vor !
** notwendige Anpassung nach Änderung des Arbeitszeitgesetzes und zur Kostensenkung
Damit verfügt der Rettungsdienst heute (2009 über 67 Planstellen zur Besetzung von 80,82
Funktionsstellen !
Die nicht mit hauptamtlichen Kräften besetzten Funktionen bzw. Funktionsanteile werden im Wege eines
flexiblen Personalmanagements je nach Qualifikation und Verfügbarkeit durch
- Jahrespraktikanten zum RettAss
- Zivildienstleistende (Voraussetzung: Qualifikation zum RettSan)
oder/und
- Zeitvertragspersonal (Voraussetzung: Qualifikation zum RettAss)
besetzt.
Zusätzlich zu den 82,06 Funktionsstellen, die mit eigenem Personal besetzt werden, werden weitere 42,14
Funktionsstellen von Dritten (Hilfsorganisationen) mittels Personalgestellungsverträgen besetzt.
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4.
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Kostenartenrechnung
4.1 Funktionsstellenkosten (eigenes Personal)
Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung entstandenen bzw. anfallenden
Personalkosten quantifiziert. Personalkosten in dieser Betrachtung sind die Beamtenbesoldungen, Vergütungen
von Beschäftigten, Versorgungskassenbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen, Reisekosten und
Nebenausgaben, Verrechnung Versorgung und Verrechnung Beitrag GUV (Brutto-Personalkosten).
Zur Vereinfachung werden die Kosten für die Hochrechnung 2009 und die Kalkulation 2010 auf volle € auf- bzw.
abgerundet und zur besseren Vergleichbarkeit dargestellt.
Kostenstelle
2007
Stellenbedarf
Kosten in €
2008
Stellenbedarf
Kosten in €
Notfallrettung
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankentransport
Leitstelle
Logistik
Verwaltung
45,85
13,77
5,20
13,45
1
3,89
1.601.419
634.064
150.323
455.321
85.301
160.767
43,43
13,02
4,92
13,48
1
4,05
1.731.633
609.957
151.255
521.425
62.640
189.386
Desinfektion
0,0
30.781
1,0
65.703
Fortbildung
55.586
83,16
Kostenstelle
3.173.562
2009
Stellenbedarf
Kosten in €
52.571
80,90
2010
Stellenbedarf
3.384.570
Kosten in €
Notfallrettung
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankentransport
Leitstelle
Logistik
Verwaltung
43,18
13,02
4,92
13,65
1
4,05
1.796.763
636.066
163.029
545.970
67.954
196.850
43,92
13,02
4,92
13,65
1
4,55
1.873.276
651.976
166.980
554.240
69.650
226.090
Desinfektion
1,0
68.424
1,0
70.140
Fortbildung
54.800
80,82
3.529.856
55.620
82,06
3.667.972
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Gebührenkalkulation
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4.2 Personalkosten Dritter
Neben dem eigenen Personal (s. Abschnitt 4.1) setzt der Rettungsdienst auch fremdes Fachpersonal ein.
Es handelt sich hier um Personalgestellungsverträge mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
Kreisverband Euskirchen, und Malteser Hilfsdienst, Bezirksgeschäftsstelle Bonn (MHD), und mit den im Kreis
Euskirchen gelegenen Krankenhäusern Marienhospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und
St. Antonius Krankenhaus Schleiden.
2007
Kostenstelle
Hilfsorganisationen in der
Notfallrettung
Notarztdienst
2008
2009
2010
1.048.538 €
1.049.154 €
1.057.500 €
1.057.500 €
660.734 €
654.325 €
659.110 €
676.800€
40.500 €
40.250 €
40.900 €
40.900 €
Hilfsorg./Dritte
Krankentransport
Organisatorische Leitung
240.214 €
451.270 €
471.060 €
471.060 €
7.500 €
7.750 €
9.000 €
9.000 €
Summe
Personalkosten
1.997.486 €
2.202.749 €
2.237.570 €
2.255.260 €
Ärztliche Leitung
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Gebührenkalkulation
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4.3 Sachkosten
Bei der Betrachtung des Sachaufwandes für den Rettungsdienst ist zu beachten, dass es sich bei der Notfallrettung, der Notarztbeförderung und der Leitstelle um Rund-um-die-Uhr-Einrichtungen mit höchstem Nutzungsgrad handelt. In diesen Bereichen gibt es -anders als bei gewerblichen oder privaten Nutzungen- keine Zeiten mit
geringem Güterverbrauch.
Kostenart
Ergebnis
%-Anteil
2007 in €
der
Ergebnis
%-Anteil
2008
der
Kosten
%-Anteil
der
Kosten
Kosten
Personalkosten
5.171.048
70,117065
5.587.319
71,498629
70,117065
Sachkosten
2.203.830
29,882935
2.227.263
28,501371
29,882935
Summe Kosten
7.374.878
7.814.582
Sachkostenzusammenstellung
Ziffer
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.3.7
4.3.8
4.3.9
4.3.10
Kostenart
2007
€
Unterhaltung bauliche Anlagen
Unterhaltung Geräte und
Ausstattung
Wachenabhängige Sachkosten
Fahrzeugkosten
Personalabhängige Sachkosten
Arznei- und Verbrauchsmittel
Erstattung von
Transportgebühren
Erstattung der Notarztgestellung
Geschäftskosten des RettD
Interne Leistungsverrechnungen
Kalkulatorische Kosten
Summe:
2008
€
2009
€
2010
€
12.211
105.557
15.052
121.730
15.050
121.000
15.230
122.820
99.818
379.270
95.040
167.008
170.514
112.433
442.308
76.303
164.263
153.357
124.520
439.200
73.300
170.000
120.000
118.620
445.700
77.450
172.550
120.000
5.230
50.689
662.802
455.691
3517
53.728
675.889
408.683
3.500
53.700
814.300
400.000
3.500
54.500
814.300
450.260
2.203.830
2.227.263
2.334.570
2.394.930
4.4 Die Kosten 2007 - 2008 und die Kostenkalkulation 2009 und 2010 im Überblick
Kostenart
Summe der Kosten
gem. BAB
Summe Erlöse
Davon
Entnahme aus der
Sonderrücklage RettD.
- Versicherungsleistungen (
Ersttattungen von
2007
€
2008
€
2009
€
7.375.427
7.814.581
8.431.626
10.254.773*
1.150.000**
0
2010
€
1.500.000***
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Unfallschäden)
Personalkostenerstattung
Zivis
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Gebührenkalkulation
Rettungsdienst
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24.785
18.106
20.000
20.000
9.594
14.358
10.000
10.000
1.047.155
2.430.703
0
0
6.922.002
6.788.162
Rücklagenzuführung
Kosten für Kalkulation 2009
und 2010 gem. KAG
5 Erlöse
5.1 Gebühreneinnahmen
Nach dem Äquivalenzgrundsatz sollen Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sein. Dieser Idealfall, dass die
Kosten einerseits und die Erlöse aus dem Transportaufkommen eines Jahres andererseits tatsächlich exakt im
Verhältnis 1:1 stehen, ist in der Praxis nur annähernd erreichbar. Zu viele unbekannte und/oder unbeeinflussbaren Kostenfaktoren wie Tarifabschlussdaten, Mineralölverteuerungen, Unfälle, Gesetzesänderungen etc. sind
nicht vorhersehbar und mithin auch nicht kalkulierbar.
Dennoch ist dieses Ergebnis bei der Kostenkalkulation und der Prognose des Einsatzaufkommens für den
jeweiligen Planungszeitraum anzustreben.
5.2 Sonstige Einnahmen
Neben Kasko- und Haftpflichtleistungen der Fahrzeugversicherungen wurden Erstattungen des Bundesamtes für
den Zivildienst ( Soldzahlungen) kassenwirksam verbucht.
5.3 Die Erlöse im Überblick
Die Betriebsjahre 2007 bis 2008 sowie die Planungen der Jahre 2009 und 2010 stellen sich in vereinfachter
Darstellung wie folgt dar:
Kostenart
Summe der Kosten
gem. BAB
Summe Erlöse
Davon
Entnahme aus der
Sonderrücklage RettD.
- Versicherungsleistungen (
Ersttattungen von
Unfallschäden)
Personalkostenerstattung
Zivis
Rücklagenzuführung
Kosten für Kalkulation 2009
und 2010 gem. KAG
2007
€
2008
€
2009
€
7.375.427
7.814.581
8.431.626
10.254.773*
2010
€
1.150.000**
1.500.000***
0
24.785
18.106
20.000
20.000
9.594
14.358
10.000
10.000
1.047.155
2.430.703
0
0
6.922.002
6.788.162
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Gebührenkalkulation
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Die Personalkostenerstattung für Zivildienstleistende wurde bereits bei den Funktionsstellenkosten „ Krankentransport“ ( Ziff. 4.1.1 )
berücksichtigt.
* Abweichend von allen übrigen Jahren betreffen die Einnahmen einen Leistungszeitraum von 13 Monaten (Umstellung NKF).
** Die Entnahme begründet die veränderten Gebühren des Jahres 2009
*** höhere Entnahme im Jahr 2010 und 2011
6. Verwendung des Sonderposten „Rücklage Rettungsdienst“
Der Rücklagenbestand zum 31.12.2008:
Im Jahr 2009 werden der Rücklage voraussichtlich
entnommen.
4.467.100,00 €
1.150.000,00 €
Diese Mittel werden durch den geplanten Fehlbetrag im Jahr 2010 reduziert um
Voraussichtlicher Bestand zum 31.12.2010
1.500.000,00 €
1.817.100,00 €
7. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung
In diesem Abschnitt werden die Kosten zunächst den Betriebsteilen der Einrichtung Rettungsdienst zugeordnet.
Über eine Umlagerechnung mit plausiblen Verteilungsschlüsseln1 findet dann eine Kostenverdichtung auf die
Kostenträger (Betriebsziele)
- Notfallrettung (RTW)
- Notarzt (NA)
- Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
- Krankentransport (KTP)
- Leitstelle
statt.
Für 2008 stellten sich die Kosten nach Kostenträgern gem. BAB zusammengefasst wie folgt dar:
Gesamtkosten
RTW
NA
NEF
KTP*
Leitstelle
7.782.118 €
4.025.949 €
713.929 €
872.523 €
1.478.882 €
690.835 €
Anteil in %
gerundet
51,73333275
9,173967807
11,2118963
19,0035926
8,877210549
2008
( ohne die Kostenbeteiligung am Luftrettungsdienst und Gesundheitsvorsorge )
* Kosten der N-KTW werden ausschließlich bei dieser Kostenstelle berücksichtigt. Die Personalkostenerstattung der Zivis’
wurde hier berücksichtigt.
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. 38
Stand: 20.08.2009
Gebührenkalkulation
Rettungsdienst
2010
Seite 13
Da in bei der Kostenstelle KTP alle Kosten der N-KTW einfließen, wobei diese die Notfallrettung
zu ca. 19% wahrnehmen, wird dies nun entsprechend gewürdigt.
Gesamtkosten
RTW
NA
NEF
KTP
Leitstelle
7.782.118 €
bei 19 % Vert.
4.025.949 €
4.306.937 €
713.929 €
713.929 €
872.523 €
872.523 €
1.478.882 €
1.197.894 €
690.835 €
690.835 €
Anteil in %
gerundet
55,34401534
9,173967807
11,2118963
15,39291
8,877210549
2008
Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme und der sonstigen Einnahmen:
Kalkulation 2009
Gesamtkosten
RTW
NA
NEF
KTP
Leitstelle
2009
6.922.002 €
3.830.914 €
635.022 €
776.088 €
1.065.497 €
614.481 €
Anteil in %
gerundet
55,34401534
9,173967807
11,2118963
15,39291
8,877210549
RTW **
NA
NEF
KTP**
Leitstelle
6.788.162 €
3.756.841 €
622.744 €
761.082 €
1.044.896 €
602.599 €
Anteil in %
gerundet
55,34401534
9,173967807
11,2118963
15,39291
8,877210549
Kalkulation 2010
Gesamtkosten
2010
8. Transportaufkommen im Rettungsdienst
Für die Gebührenkalkulation liegen aus den Jahren 2004 bis 2008 verlässliche statistische Daten über
das Transportaufkommen (abgerechnete Einsätze) der benannten Kostenträger vor.
Zeitraum
RTW
NA
NEF
KTP **
Leitstelle*
2004
9285
4280
4076
8941
17.693
2005
9721
4304
4120
8239
18.157
2006
10.420
4417
4213
7705
18.360
2007
11.197 ³
4505 ³
4310 ³
8060
20.709
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. 38
Stand: 20.08.2009
Gebührenkalkulation
Rettungsdienst
2010
Zeitraum
Seite 14
RTW
NA
NEF
KTP **
Leitstelle*
2008 ***
13246
5102
4931
8419
26.030
2009 und 2010
12.227
4709
4551
7771
24.027
* abgerechnete Einsätze
** einschließlich der kostenpflichtigen Rücktransporte
*** 13 Abrechnungsmonate
³ darin enthalten sind 216 Mehrfachbehandlungen
Nach den statistischen Auswertungen sollen entsprechend dem Äquivalenzprinzip weitere
Leistungen des Rettungsdienstes künftig gebührenpflichtig sein. Diese Leistungen wurden erstmals im Jahre 2006 erfasst.
Sonstige Leistung
Fallzahlen
2006
Fallzahlen
2007
Fallzahlen
2008
Fallzahlen
2009
Schätzung
130
130
117
117
Fallzahlen
2010
(Schätzun
g)
117
20
4
1
0
0
180
54
45
45
45
Ambulante
Versorgung
durch das Einsatzpersonal
Anforderungen
durch
Hausnotrufdienst
ohne
Leistungen nach RettG
Todesfeststellung
ohne
med. Behandlung
maßgebliche
Einsatzzahl
sonst.
Leistungen
(mit Gewichtung)
Einsatzzahlen
RTW
NA
NEF
KTP
Leitstelle*
12.227
4709
4551
7771
24.027 **
15
(45 x 0,3)
15
(45 x 0,3)
siehe Anmerkung
zu
Transportkilometern
162
4.724
4.566
7.771
24189
35
(117 x 0,3)
12.226
* Krankenrücktransporte ohne Leiststellengebühr
** siehe Anlage 8
Weiterhin sind die zusätzlich anfallenden Transportkilometer zu berücksichtigen, die zu folgenden Jahreseinnahmen führten :
Jahr 2006: ca. 15.900 € bei ca. 15.900 km
Jahr 2007: ca. 26.000 € bei ca. 14.000 km
Jahr 2008: ca. 54.670 € bei ca. 21.300 km
Sie werden ausschließlich bei der Kostenstelle KTP im Jahr 2010 in Höhe von 50.000 € in Abzug gebracht!
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Der Landrat
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Gebührenkalkulation
Rettungsdienst
2010
Seite 15
9. Gebührenbedarfsberechnung
Es ist vorgesehen, - wie bisher- für eine Leistungsart nur einen Summentarif zu definieren.
Begründung:
Nicht die räumliche Entfernung beim Einsatz (vom alarmierten Rettungsmittel zum Einsatzort und zum Zielort) ist
primäres kostenverursachendes Kriterium im Rettungsdienst. Es ist vielmehr der Zeitfaktor, also das für den
Auftrag gebundene Personal, das weit überwiegend für die Kosten einer Leistung verantwortlich ist (PK-Anteil 71
%).
Ein Notfalleinsatz über 2 Stunden, aber nur über eine Distanz von 5 km, ist vom „ Personal“ her weitaus teurer,
als ein einstündiger Einsatz über die Distanz von z. B. 50 km !
Kalkulation
2010 in €
RTW
NA
NEF
KTW
Leitstelle
3.765.841 €
622.744 €
761.082 €
1.044.896 €
602.599 €
50.000 €
994.896 €
abzüglich
Mehrkilometer
: kostenpfl.
Einsätze
= Tarif
12.226
4.724
4.566
7.771
24189
308,02 €
131,83 €
166,68 €
128,03€
24,91 €
in Euro
Die Gebühren der Leitstelle werden nach den Erfahrungen der Vorjahre nicht je Rettungsmittel sondern nach
der jeweiligen Einsatzart bemessen, um im Gebührenbescheid nur eine Leitstellengebühr ausweisen zu müssen.
Als maßgebliches Kriterium dient der Zeit-/Arbeitsaufwand beim Notfalleinsatz, der (wie bisher) durchschnittlich
mit dem doppelten Aufwand eines Krankentransports anzunehmen ist.
Für Transporte über eine Distanz von mehr als 50 km wird zusätzlich zu den v.g. Kosten ein Zuschlag von
2,38 € je Transportkilometer und Einsatzmittel berechnet.
Mit der festgelegten Distanz ist innerhalb des Kreisgebietes ein Krankenhaus erreichbar.
Die Berechnung der Wartezeit eines KTW bei angemeldetem Rücktransport unter einer Stunde ist nicht
praktikabel, da die Besorgung entsprechender Bescheinigungen erfahrungsgemäß an den Zuständigkeiten
scheitert.
Insoweit werden angemeldete Rücktransporte bei Zeitablauf von 60 Minuten zwischen Patientenabgabe und –
wiederaufnahme mit der doppelten Einsatzpauschale KTP belegt, da ein weiteres Abwarten des Fahrzeugs zu
einer Überlastung und damit zu einer Kostensteigerung führt. Ebenso wird die dann anfallende Wartezeit mit
9,22 € je angefangene Viertelstunde berechnet. (Die Berechnungen in Anlage )
Demnach sind in die novellierte Gebührensatzung folgende Gebührenbeträge aufzunehmen:
Rettungswagen
Notarzt
Notarzt für Sekundärtransporte
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankentransportwagen
Ambulante Versorgung durch das Rettungsdienstpersonal
Tätigkeiten des Rettungsdienstpersonals ohne Leistungserbringung
im Sinne der Notfallrettung und des Krankentransportes
Todesfeststellungen
Leitstellentätigkeit beim Einsatz eines Krankentransportwagens oder
einer anderen Leistung außerhalb der Notfallrettung
Leitstellentätigkeit beim Einsatz des Rettungswagens oder Notarztes
je Transportkilometer über 50 Kilometer Transportstrecke
Wartezeit je Viertelstunde
308,00 €
131,85 €
131,85 €
166,70 €
128,05 €
92,40 €
92,40 €
89,60 €
24,90 €
49,80 €
2,38 €
9,22 €