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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 28/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
181 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
26.11.09, 10:19
Aktualisiert
26.11.09, 10:19

Inhalt der Datei

Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Kreis Euskirchen ○ Der Landrat ○ Abteilung 38 ○ Jülicher Ring 32 ○ 53879 Euskirchen Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Inhalt Systematik, gesetzliche Grundlagen, Kostenrechnung 1. Rettungsdienstliche Versorgung - allgemein 2. Aufbauorganisation, Personalbedarf nach Rettungsbedarfsplan 3. Personalausstattung des Rettungsdienstes gemäß Stellenplan 4. Kostenartenrechnung 4.1 Funktionsstellenkosten (eigenes Personal) 4.2 Personalkosten Dritter 4.3 Sachkosten 4.4 Kosten 2006 - 2008 und die Kalkulation im Überblick 5. Erlöse 5.1 Gebühreneinnahmen 5.2 Sonstige Einnahmen 5.3 Erlöse im Überblick 6. Verwendung der „Sonderrücklage Rettungsdienst“ 7. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung 8. Transportaufkommen 9. Gebührenbedarfsberechnung Anlage Stand: 20.08.2009 Seite 2 Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Stand: 20.08.2009 Seite 3 Zur Systematik dieses Berichts Der Rettungsbedarfsplan 2007 des Kreises Euskirchen in der derzeitigen Fassung ist die Leitlinie, auf der die folgende Kostenbeschreibung basiert bzw. auf die diese im Einzelnen reflektiert. Die Reihenfolge der nun folgenden Kostenbeschreibung folgt der vertikalen Systematik des Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Erläuternde Tabellen und Grafiken zu Schwerpunktthemen werden im Anlagenteil geführt. Rechtliche Grundlagen Der Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung erhebt Benutzungsgebühren für seine Leistungen nach dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW). Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) decken. Die Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, für die im Kreis Euskirchen eine Kostenrechnung Rettungsdienst erstellt wurde. Kostenrechnung Die Daten für die Kostenrechnung Rettungsdienst werden in der Verwaltung Rettungsdienst arbeitstäglich neben den kameralen Buchungen gleichzeitig mit einem zusätzlichen Programm erfasst und fortgeschrieben. Die Kostenrechnung Rettungsdienst ist in vier Stufen aufgebaut:     • Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Erlösrechnung Die Kostenartenrechnung untergliedert sich in - Personalkosten - Sachkosten - interne Leistungsverrechnungen - kalkulatorische Kosten • Die Kostenstellenrechnung ordnet die Kosten einzelnen Betriebsteilen nach deren Entstehung zu. Diese grenzt Hauptkosten, Nebenkosten und Vorkosten voneinander ab. • In der Kostenträgerrechnung findet dann die Zuordnung der (anteiligen) Kosten auf die Leistungseinheiten oder Kostenträger statt, die die Betriebsziele der Einrichtung Rettungsdienst darstellen. Diese sind die Endkostenstellen: - Notfallrettung - Notarzt/Sekundärarzt - Notarzteinsatzfahrzeug - Krankentransport - Leitstelle • In der Erlösrechnung werden schließlich die ermittelten Kosten pro Betriebsziel dem zu erwartenden Einsatzaufkommen dieser Kostenstelle gegenübergestellt und so der Preis einer Leistung bestimmt. Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 4 1. Rettungsdienstliche Versorgung Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Kreises Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransports sind die im Folgenden beschriebenen personellen und materiellen Vorhaltungen notwendig bzw. werden auch künftig erforderlich. Diese und ihre betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kosten werden hier dezidiert erläutert. Wie bereits weiter oben erwähnt, werden in dem Rettungsbedarfsplan 2007 nach § 12 RettG NRW insbesondere die Anzahl und die Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festgelegt. Insofern finden an dieser Stelle keine weiteren und näheren Aussagen zur Strukturqualität statt. In dieser Gebührenbedarfsberechnung werden die Rechnungsjahre 2007, 2008 und darauf aufbauend das laufende Jahr 2009 sowie das Planungsjahr 2010 betrachtet. Grundlage für die Kalkulation 2010 sind die Vorgaben des beschlossenen und mit den Kostenträgern abgestimmten Rettungsbedarfsplanes 2007. In den nachfolgenden Berechnungen werden folgende Kostensteigerungen angenommen: Personalkosten Tariflich Beschäftigte Beamte Sachkosten 2009 je Funktionsstelle: Wert 2008 + 2,8 % + 225 € + 1/100 der Funktionsstellenkosten des Vorjahres Wert 2008 + 1,45 % + (20, *10,3 *3/100) + 1% Stellenkosten Vorjahr 2010 je Funktionsstelle: Wert 2009 x 1,5% + 1/100 der Funktionsstellenkosten des Vorjahres Wert 2009 + 1,1 % Wert 2008 * 2009 + 1,5 % * * soweit die Zahlungen des 1. Hj 2009 keine anderen Jahresergebnisse erwarten lassen. Die Personalkostensteigerung wurde auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten (Betriebsabrechnung) sowie der ermittelten Krankenquote des Jahres 2008 ermittelt. Sie resultiert aus der Einmalzahlung für die Beschäftigten und den Bewährungsaufstiegen. Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 5 Die Personal- und Sachausstattung im Betriebsjahr: Besetztzeiten p.a. Personal (Tage x Std. x Funktionen) x Anzahl x Anzahl x Anzahl x Anzahl Wachen/ Wachen/ Wachen/ Wachen/ Einheiten/ Einheiten/ Einheiten/ Einheiten/ Standorte Standorte Standorte Standorte 2007 2008 2009 2010 Leitstelle -LS- 365,25 x 24 x 2 1 1 1 1 Leitstelle -LS- 270 x 8 x 1 1 1 1 1 Notfallrettung -NFR(mit eigenem Personal) 365,25 x 24 x 2 5 5 5 5 Notfallrettung (mit Personal der Hilfsorganisationen) 365,25 x 24 x 2 3 3 3 3 Notarzt -NA- 365,25 x 24 x 1 3 3 3 3 Notarztfahrzeug -NEF- 365,25 x 24 x 1 3 3 3 3 Krankentransport KTP- 252 x 8,0 x 2 Krankentransport – KTP- 252 x 8,0 x 2 KrankentransportKTP (davon 2 N KTW) 252 x 8,0 x 2 5 5 5 5 Krankentransport KTP- (N – KTW) 365 x 7,0 x 2 Krankentransport KTP- (N – KTW) 365 x 7,7 x 2 Krankentransport KTP- 252 x 7,5 x 2 Krankentransport KTP- (N – KTW) 365,25 x 24 x 1 1 ab 01.02. 1 1 Fahrzeuge und Gerätetechnik 252 x 8 x 1 1 1 1 1 Desinfektion und Medizinprodukte 252 x 8 x 1 1 1 1 1 Sachausstattung Anzahl Gebäude, Räume 8 Objekte, 3 Objektanteile Fahrzeuge 8 RTW, 4 KTW (einschl. I-KTW), 4 NEF, 3 N-KTW 2 RTW Ausfallreserve, sowie je 1 NEF, 1 KTW und 1 N-KTW Ausfallreserve * 1 Zubringer-Kfz Sonstige Ausstattung und Fahrzeugausstattung Diverse (s. Anlagenachweise) * Ausfallreserve = abgeschriebene Altfahrzeuge Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 6 Der nichtoperative Personalanteil im Rettungsdienst stellt sich wie folgt dar: Funktion - GBL - Leiter Abt. 38 (Personal/Kosten) - Leiter Leitstelle/Rettungsdienst - Sachbearbeitung Rechnungswesen - Sachbearbeitung Kostenrechnung/sonst. - Sachbearbeitung Gebührenabrechnung RettD - Sachbearbeitung Kostenrechnung/Haushaltswesen 2007 0,2 0,5 0,7N.N. 0,7 0,5 1 0,29 3,89 2008 + 2009 0,2 0,5 0,7 0,7 0,5 1 0,45 4,05 2010 0,2 0,5 0,7 0,7 0,5 1,5 0,45 4,55 Planstellen Planstellen Planstellen Planstellen Planstellen Planstellen Planstellen Summe Auswirkungen der Altersteilzeit: 2008 2009 arbeits. 0 2010 freiz. 18 2011 arbeits. freiz. arbeits. freiz. 24 12 0 24 Monate betroffene 1,5 2 1,5x0,83 2x0,83 1 2 Kostensenkung 0,83 ./. 0,25 ./. 0,34 Vollzeitstellen 1,66 + 0,83 Kostensteigerung + 1,66 2. Die Aufbauorganisation nach Bedarfsplan im Einzelnen Personal Der Personaleinsatz bzw. die Personalkosten nehmen im Rettungsdienst als Dienstleistungsanbieter naturgemäß eine herausragende Stellung ein. Im Folgenden wird das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal nach Kostenstellen beschrieben. Es wird hier auf die Festlegungen im Bedarfsplan verwiesen. Summe Personalbedarf Rettungsdienst (ohne Personalgestellung Dritter) Ziffer Kostenstelle 2007 2008** 2009 2010 2.1. 2.9 Notfallrettung Altersteilzeit 45,85 43,43 0 2.3. 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Notarztfahrzeug Krankentransport Leitstelle Fahrzeuglogistik Desinfektion Verwaltung nachrichtlich Summe 13,77 5,20 13,45 1,00 1,00 3,89 13,02 4,92 13,48 1,00 1,00 4,05 43,43 ./. 0,25 von Ziffer 2. 43,18 13,02 4,92 13,65 1,00 1,00 4,05 43,43 ./. 0,34 + 0,83 von Ziffer 2.1 43,92 13,02 4,92 13,65 1,00 1,00 4,55 83,16* 80,90 80,82 82,06 * Die Erhöhung des Personalstammes beruht auf der Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ** Bei der Personalbemessung wurde der tatsächliche Krankenstand berücksichtigt (Krankenquote ab 2008 konstant)) Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 7 3. Personalausstattung des Rettungsdienstes Dem unter Abschnitt 2 rechnerisch ermittelten Personalbedarf 2010 von 82,06 Funktionsstellen zur Besetzung aller Funktionen im Rettungsdienst (ausgenommen Nr. 2.1 + 2.4 –Notfallrettung und (teilweise den) Krankentransport durch Personal der Hilfsorganisationen- und 2.2 -Notärzte-) wird im Folgenden die tatsächliche Personalausstattung gegenübergestellt. Im Stellenplan sind für den Rettungsdienst ausgewiesen: Stellenanzahl Funktionsbereich Stellenplan 2006 Stellenplan 2007 Stellenplan 2008 Stellenplan 2009 Planung 2010 49 49 50 49 49 35 1 (34)** 35 0 35 0 35 0 35 0 12 1 13 1 (1) ** 13 1 1 13 1 1 13 1 1 Leitstelle Beamte Angestellte 9 3 9 3 9 4 9 4 9 4 Verwaltung * 3 4 4 4 4 64 64 67 67 67 Einsatzdienst davon: Notfallrettung Krankentransport NEF Logistik Desinfektion Summe Planstellen : * Beachte: Stellenplan sieht kein Personalsplitting innerhalb der Unterabschnitte vor ! ** notwendige Anpassung nach Änderung des Arbeitszeitgesetzes und zur Kostensenkung Damit verfügt der Rettungsdienst heute (2009 über 67 Planstellen zur Besetzung von 80,82 Funktionsstellen ! Die nicht mit hauptamtlichen Kräften besetzten Funktionen bzw. Funktionsanteile werden im Wege eines flexiblen Personalmanagements je nach Qualifikation und Verfügbarkeit durch - Jahrespraktikanten zum RettAss - Zivildienstleistende (Voraussetzung: Qualifikation zum RettSan) oder/und - Zeitvertragspersonal (Voraussetzung: Qualifikation zum RettAss) besetzt. Zusätzlich zu den 82,06 Funktionsstellen, die mit eigenem Personal besetzt werden, werden weitere 42,14 Funktionsstellen von Dritten (Hilfsorganisationen) mittels Personalgestellungsverträgen besetzt. Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 4. Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 8 Kostenartenrechnung 4.1 Funktionsstellenkosten (eigenes Personal) Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung entstandenen bzw. anfallenden Personalkosten quantifiziert. Personalkosten in dieser Betrachtung sind die Beamtenbesoldungen, Vergütungen von Beschäftigten, Versorgungskassenbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen, Reisekosten und Nebenausgaben, Verrechnung Versorgung und Verrechnung Beitrag GUV (Brutto-Personalkosten). Zur Vereinfachung werden die Kosten für die Hochrechnung 2009 und die Kalkulation 2010 auf volle € auf- bzw. abgerundet und zur besseren Vergleichbarkeit dargestellt. Kostenstelle 2007 Stellenbedarf Kosten in € 2008 Stellenbedarf Kosten in € Notfallrettung Notarzteinsatzfahrzeug Krankentransport Leitstelle Logistik Verwaltung 45,85 13,77 5,20 13,45 1 3,89 1.601.419 634.064 150.323 455.321 85.301 160.767 43,43 13,02 4,92 13,48 1 4,05 1.731.633 609.957 151.255 521.425 62.640 189.386 Desinfektion 0,0 30.781 1,0 65.703 Fortbildung 55.586 83,16 Kostenstelle 3.173.562 2009 Stellenbedarf Kosten in € 52.571 80,90 2010 Stellenbedarf 3.384.570 Kosten in € Notfallrettung Notarzteinsatzfahrzeug Krankentransport Leitstelle Logistik Verwaltung 43,18 13,02 4,92 13,65 1 4,05 1.796.763 636.066 163.029 545.970 67.954 196.850 43,92 13,02 4,92 13,65 1 4,55 1.873.276 651.976 166.980 554.240 69.650 226.090 Desinfektion 1,0 68.424 1,0 70.140 Fortbildung 54.800 80,82 3.529.856 55.620 82,06 3.667.972 Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 9 4.2 Personalkosten Dritter Neben dem eigenen Personal (s. Abschnitt 4.1) setzt der Rettungsdienst auch fremdes Fachpersonal ein. Es handelt sich hier um Personalgestellungsverträge mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Euskirchen, und Malteser Hilfsdienst, Bezirksgeschäftsstelle Bonn (MHD), und mit den im Kreis Euskirchen gelegenen Krankenhäusern Marienhospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und St. Antonius Krankenhaus Schleiden. 2007 Kostenstelle Hilfsorganisationen in der Notfallrettung Notarztdienst 2008 2009 2010 1.048.538 € 1.049.154 € 1.057.500 € 1.057.500 € 660.734 € 654.325 € 659.110 € 676.800€ 40.500 € 40.250 € 40.900 € 40.900 € Hilfsorg./Dritte Krankentransport Organisatorische Leitung 240.214 € 451.270 € 471.060 € 471.060 € 7.500 € 7.750 € 9.000 € 9.000 € Summe Personalkosten 1.997.486 € 2.202.749 € 2.237.570 € 2.255.260 € Ärztliche Leitung Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 10 4.3 Sachkosten Bei der Betrachtung des Sachaufwandes für den Rettungsdienst ist zu beachten, dass es sich bei der Notfallrettung, der Notarztbeförderung und der Leitstelle um Rund-um-die-Uhr-Einrichtungen mit höchstem Nutzungsgrad handelt. In diesen Bereichen gibt es -anders als bei gewerblichen oder privaten Nutzungen- keine Zeiten mit geringem Güterverbrauch. Kostenart Ergebnis %-Anteil 2007 in € der Ergebnis %-Anteil 2008 der Kosten %-Anteil der Kosten Kosten Personalkosten 5.171.048 70,117065 5.587.319 71,498629 70,117065 Sachkosten 2.203.830 29,882935 2.227.263 28,501371 29,882935 Summe Kosten 7.374.878 7.814.582 Sachkostenzusammenstellung Ziffer 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.3.7 4.3.8 4.3.9 4.3.10 Kostenart 2007 € Unterhaltung bauliche Anlagen Unterhaltung Geräte und Ausstattung Wachenabhängige Sachkosten Fahrzeugkosten Personalabhängige Sachkosten Arznei- und Verbrauchsmittel Erstattung von Transportgebühren Erstattung der Notarztgestellung Geschäftskosten des RettD Interne Leistungsverrechnungen Kalkulatorische Kosten Summe: 2008 € 2009 € 2010 € 12.211 105.557 15.052 121.730 15.050 121.000 15.230 122.820 99.818 379.270 95.040 167.008 170.514 112.433 442.308 76.303 164.263 153.357 124.520 439.200 73.300 170.000 120.000 118.620 445.700 77.450 172.550 120.000 5.230 50.689 662.802 455.691 3517 53.728 675.889 408.683 3.500 53.700 814.300 400.000 3.500 54.500 814.300 450.260 2.203.830 2.227.263 2.334.570 2.394.930 4.4 Die Kosten 2007 - 2008 und die Kostenkalkulation 2009 und 2010 im Überblick Kostenart Summe der Kosten gem. BAB Summe Erlöse Davon Entnahme aus der Sonderrücklage RettD. - Versicherungsleistungen ( Ersttattungen von 2007 € 2008 € 2009 € 7.375.427 7.814.581 8.431.626 10.254.773* 1.150.000** 0 2010 € 1.500.000*** Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Unfallschäden) Personalkostenerstattung Zivis Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 11 24.785 18.106 20.000 20.000 9.594 14.358 10.000 10.000 1.047.155 2.430.703 0 0 6.922.002 6.788.162 Rücklagenzuführung Kosten für Kalkulation 2009 und 2010 gem. KAG 5 Erlöse 5.1 Gebühreneinnahmen Nach dem Äquivalenzgrundsatz sollen Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sein. Dieser Idealfall, dass die Kosten einerseits und die Erlöse aus dem Transportaufkommen eines Jahres andererseits tatsächlich exakt im Verhältnis 1:1 stehen, ist in der Praxis nur annähernd erreichbar. Zu viele unbekannte und/oder unbeeinflussbaren Kostenfaktoren wie Tarifabschlussdaten, Mineralölverteuerungen, Unfälle, Gesetzesänderungen etc. sind nicht vorhersehbar und mithin auch nicht kalkulierbar. Dennoch ist dieses Ergebnis bei der Kostenkalkulation und der Prognose des Einsatzaufkommens für den jeweiligen Planungszeitraum anzustreben. 5.2 Sonstige Einnahmen Neben Kasko- und Haftpflichtleistungen der Fahrzeugversicherungen wurden Erstattungen des Bundesamtes für den Zivildienst ( Soldzahlungen) kassenwirksam verbucht. 5.3 Die Erlöse im Überblick Die Betriebsjahre 2007 bis 2008 sowie die Planungen der Jahre 2009 und 2010 stellen sich in vereinfachter Darstellung wie folgt dar: Kostenart Summe der Kosten gem. BAB Summe Erlöse Davon Entnahme aus der Sonderrücklage RettD. - Versicherungsleistungen ( Ersttattungen von Unfallschäden) Personalkostenerstattung Zivis Rücklagenzuführung Kosten für Kalkulation 2009 und 2010 gem. KAG 2007 € 2008 € 2009 € 7.375.427 7.814.581 8.431.626 10.254.773* 2010 € 1.150.000** 1.500.000*** 0 24.785 18.106 20.000 20.000 9.594 14.358 10.000 10.000 1.047.155 2.430.703 0 0 6.922.002 6.788.162 Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 12 Die Personalkostenerstattung für Zivildienstleistende wurde bereits bei den Funktionsstellenkosten „ Krankentransport“ ( Ziff. 4.1.1 ) berücksichtigt. * Abweichend von allen übrigen Jahren betreffen die Einnahmen einen Leistungszeitraum von 13 Monaten (Umstellung NKF). ** Die Entnahme begründet die veränderten Gebühren des Jahres 2009 *** höhere Entnahme im Jahr 2010 und 2011 6. Verwendung des Sonderposten „Rücklage Rettungsdienst“ Der Rücklagenbestand zum 31.12.2008: Im Jahr 2009 werden der Rücklage voraussichtlich entnommen. 4.467.100,00 € 1.150.000,00 € Diese Mittel werden durch den geplanten Fehlbetrag im Jahr 2010 reduziert um Voraussichtlicher Bestand zum 31.12.2010 1.500.000,00 € 1.817.100,00 € 7. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung In diesem Abschnitt werden die Kosten zunächst den Betriebsteilen der Einrichtung Rettungsdienst zugeordnet. Über eine Umlagerechnung mit plausiblen Verteilungsschlüsseln1 findet dann eine Kostenverdichtung auf die Kostenträger (Betriebsziele) - Notfallrettung (RTW) - Notarzt (NA) - Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) - Krankentransport (KTP) - Leitstelle statt. Für 2008 stellten sich die Kosten nach Kostenträgern gem. BAB zusammengefasst wie folgt dar: Gesamtkosten RTW NA NEF KTP* Leitstelle 7.782.118 € 4.025.949 € 713.929 € 872.523 € 1.478.882 € 690.835 € Anteil in % gerundet 51,73333275 9,173967807 11,2118963 19,0035926 8,877210549 2008 ( ohne die Kostenbeteiligung am Luftrettungsdienst und Gesundheitsvorsorge ) * Kosten der N-KTW werden ausschließlich bei dieser Kostenstelle berücksichtigt. Die Personalkostenerstattung der Zivis’ wurde hier berücksichtigt. Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 13 Da in bei der Kostenstelle KTP alle Kosten der N-KTW einfließen, wobei diese die Notfallrettung zu ca. 19% wahrnehmen, wird dies nun entsprechend gewürdigt. Gesamtkosten RTW NA NEF KTP Leitstelle 7.782.118 € bei 19 % Vert. 4.025.949 € 4.306.937 € 713.929 € 713.929 € 872.523 € 872.523 € 1.478.882 € 1.197.894 € 690.835 € 690.835 € Anteil in % gerundet 55,34401534 9,173967807 11,2118963 15,39291 8,877210549 2008 Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme und der sonstigen Einnahmen: Kalkulation 2009 Gesamtkosten RTW NA NEF KTP Leitstelle 2009 6.922.002 € 3.830.914 € 635.022 € 776.088 € 1.065.497 € 614.481 € Anteil in % gerundet 55,34401534 9,173967807 11,2118963 15,39291 8,877210549 RTW ** NA NEF KTP** Leitstelle 6.788.162 € 3.756.841 € 622.744 € 761.082 € 1.044.896 € 602.599 € Anteil in % gerundet 55,34401534 9,173967807 11,2118963 15,39291 8,877210549 Kalkulation 2010 Gesamtkosten 2010 8. Transportaufkommen im Rettungsdienst Für die Gebührenkalkulation liegen aus den Jahren 2004 bis 2008 verlässliche statistische Daten über das Transportaufkommen (abgerechnete Einsätze) der benannten Kostenträger vor. Zeitraum RTW NA NEF KTP ** Leitstelle* 2004 9285 4280 4076 8941 17.693 2005 9721 4304 4120 8239 18.157 2006 10.420 4417 4213 7705 18.360 2007 11.197 ³ 4505 ³ 4310 ³ 8060 20.709 Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Zeitraum Seite 14 RTW NA NEF KTP ** Leitstelle* 2008 *** 13246 5102 4931 8419 26.030 2009 und 2010 12.227 4709 4551 7771 24.027 * abgerechnete Einsätze ** einschließlich der kostenpflichtigen Rücktransporte *** 13 Abrechnungsmonate ³ darin enthalten sind 216 Mehrfachbehandlungen Nach den statistischen Auswertungen sollen entsprechend dem Äquivalenzprinzip weitere Leistungen des Rettungsdienstes künftig gebührenpflichtig sein. Diese Leistungen wurden erstmals im Jahre 2006 erfasst. Sonstige Leistung Fallzahlen 2006 Fallzahlen 2007 Fallzahlen 2008 Fallzahlen 2009 Schätzung 130 130 117 117 Fallzahlen 2010 (Schätzun g) 117 20 4 1 0 0 180 54 45 45 45 Ambulante Versorgung durch das Einsatzpersonal Anforderungen durch Hausnotrufdienst ohne Leistungen nach RettG Todesfeststellung ohne med. Behandlung maßgebliche Einsatzzahl sonst. Leistungen (mit Gewichtung) Einsatzzahlen RTW NA NEF KTP Leitstelle* 12.227 4709 4551 7771 24.027 ** 15 (45 x 0,3) 15 (45 x 0,3) siehe Anmerkung zu Transportkilometern 162 4.724 4.566 7.771 24189 35 (117 x 0,3) 12.226 * Krankenrücktransporte ohne Leiststellengebühr ** siehe Anlage 8 Weiterhin sind die zusätzlich anfallenden Transportkilometer zu berücksichtigen, die zu folgenden Jahreseinnahmen führten : Jahr 2006: ca. 15.900 € bei ca. 15.900 km Jahr 2007: ca. 26.000 € bei ca. 14.000 km Jahr 2008: ca. 54.670 € bei ca. 21.300 km Sie werden ausschließlich bei der Kostenstelle KTP im Jahr 2010 in Höhe von 50.000 € in Abzug gebracht! Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 38 Stand: 20.08.2009 Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2010 Seite 15 9. Gebührenbedarfsberechnung Es ist vorgesehen, - wie bisher- für eine Leistungsart nur einen Summentarif zu definieren. Begründung: Nicht die räumliche Entfernung beim Einsatz (vom alarmierten Rettungsmittel zum Einsatzort und zum Zielort) ist primäres kostenverursachendes Kriterium im Rettungsdienst. Es ist vielmehr der Zeitfaktor, also das für den Auftrag gebundene Personal, das weit überwiegend für die Kosten einer Leistung verantwortlich ist (PK-Anteil 71 %). Ein Notfalleinsatz über 2 Stunden, aber nur über eine Distanz von 5 km, ist vom „ Personal“ her weitaus teurer, als ein einstündiger Einsatz über die Distanz von z. B. 50 km ! Kalkulation 2010 in € RTW NA NEF KTW Leitstelle 3.765.841 € 622.744 € 761.082 € 1.044.896 € 602.599 € 50.000 € 994.896 € abzüglich Mehrkilometer : kostenpfl. Einsätze = Tarif 12.226 4.724 4.566 7.771 24189 308,02 € 131,83 € 166,68 € 128,03€ 24,91 € in Euro Die Gebühren der Leitstelle werden nach den Erfahrungen der Vorjahre nicht je Rettungsmittel sondern nach der jeweiligen Einsatzart bemessen, um im Gebührenbescheid nur eine Leitstellengebühr ausweisen zu müssen. Als maßgebliches Kriterium dient der Zeit-/Arbeitsaufwand beim Notfalleinsatz, der (wie bisher) durchschnittlich mit dem doppelten Aufwand eines Krankentransports anzunehmen ist. Für Transporte über eine Distanz von mehr als 50 km wird zusätzlich zu den v.g. Kosten ein Zuschlag von 2,38 € je Transportkilometer und Einsatzmittel berechnet. Mit der festgelegten Distanz ist innerhalb des Kreisgebietes ein Krankenhaus erreichbar. Die Berechnung der Wartezeit eines KTW bei angemeldetem Rücktransport unter einer Stunde ist nicht praktikabel, da die Besorgung entsprechender Bescheinigungen erfahrungsgemäß an den Zuständigkeiten scheitert. Insoweit werden angemeldete Rücktransporte bei Zeitablauf von 60 Minuten zwischen Patientenabgabe und – wiederaufnahme mit der doppelten Einsatzpauschale KTP belegt, da ein weiteres Abwarten des Fahrzeugs zu einer Überlastung und damit zu einer Kostensteigerung führt. Ebenso wird die dann anfallende Wartezeit mit 9,22 € je angefangene Viertelstunde berechnet. (Die Berechnungen in Anlage ) Demnach sind in die novellierte Gebührensatzung folgende Gebührenbeträge aufzunehmen: Rettungswagen Notarzt Notarzt für Sekundärtransporte Notarzteinsatzfahrzeug Krankentransportwagen Ambulante Versorgung durch das Rettungsdienstpersonal Tätigkeiten des Rettungsdienstpersonals ohne Leistungserbringung im Sinne der Notfallrettung und des Krankentransportes Todesfeststellungen Leitstellentätigkeit beim Einsatz eines Krankentransportwagens oder einer anderen Leistung außerhalb der Notfallrettung Leitstellentätigkeit beim Einsatz des Rettungswagens oder Notarztes je Transportkilometer über 50 Kilometer Transportstrecke Wartezeit je Viertelstunde 308,00 € 131,85 € 131,85 € 166,70 € 128,05 € 92,40 € 92,40 € 89,60 € 24,90 € 49,80 € 2,38 € 9,22 €