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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
176 kB
Datum
27.02.2013
Erstellt
11.03.13, 13:02
Aktualisiert
11.03.13, 13:02
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.02.2013 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Böcking, Paul 3. Bühl, Bert, vertritt Tesch, Michael 4. Busch, Friedel , vertritt Ackers, Elfriede 5. Gerards, Elmar 6. Graf von Spee, Mariano 7. Dr. Kranke, Heinrich 8. Lüttgen, Wolfgang 9. Dr. Nolten, Ralf 10. Olschewski, Dieter 11. Petran, Franz 12. Pütz, Elisabeth 13. Schnitzler, Ludwig, vertritt Gunkel, Dirk 14. Stolzenbach, Thomas 15. Strohpagel, Birgit, vertritt Weyrauch, Johann 16. Dr. Süreth, Harald 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. VwfW Wolfram 4. VwfA Rheinbach 5. VA Gottstein c) als Gäste 1. Herr Schruff von der Firma REA Es fehlen a) entschuldigt: Ackers, Elfriede Gunkel, Dirk Tesch, Michael Weyrauch, Johann b) unentschuldigt: Scharfen, Volker Kreuzau, den 27.02.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:40 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung formund fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2014; hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses Vorlage: 17/2013 4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 7. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 7.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 8. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen GOVR Schmühl teilt mit, dass das Klimaschutzgesetz NRW am 07.02.2013 in Kraft getreten ist. Für die Städte und Gemeinden enthält dieses Klimaschutzgesetz jedoch noch keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Klimaschutzplanes. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die vorliegenden Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 3. Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2014; hier: Beratung über die Eckpunkte des Leistungsverzeichnisses Vorlage: 17/2013 VwfW Wolfram führt zu der Sitzungsvorlage aus, dass die Abfallentsorgungsleistungen zum Ende des Jahres neu auszuschreiben sind. Dies ist bisher in 2 Losen geschehen; 1. Los „übrige Abfallentsorgungsleistungen“, 2. Los „Altpapier“. Für die „übrigen Abfallentsorgungsleistungen“ gilt es, die Eckpunkte durch die politischen Gremien festlegen zu lassen, wobei sich aus Sicht der Verwaltung das bisherige Verfahren als gut erwiesen hat. Jedoch wird seitens der Verwaltung der Vorschlag gemacht, eine Abfallentsorgung nicht mehr auf einen Montag zu legen, da dieser Termin für die örtlichen Gewerbebetriebe sehr umständlich ist. Auch ist eine Abfallentsorgung an einem Freitag für die Gemeindeverwaltung ungünstig, da eine evtl. Nachentleerung für den Folgetag nicht sicherzustellen ist. Ausschussmitglied Stolzenbach fragt an, ob es für die Firmen nicht erheblich erschwert, wenn der Montag und der Freitag als Entsorgungstag ausgeschlossen wird. VwfW Wolfram stimmt diesem Einwand zu. Ausschussmitglied Stolzenbach möchte wissen, wer derzeit Eigentümer der Abfallgefäße ist. VwfW Wolfram erklärt, dass der Entsorger der Eigentümer der Abfallgefäße ist und nicht die Gemeinde Kreuzau. Bei dem Altpapier gibt es die Besonderheit, dass im Altpapier ein gewisser Anteil von Materialien enthalten ist, das zum Dualen Systems gehört. Hier gibt es die Befürchtung, dass der Systembetreiber gegen die Ausschreibung klagt. Daher wurde die letzte Ausschreibung in 2 Losen durchgeführt. Falls es zu einer Klage kommt, würde so nicht die ganze Ausschreibung gekippt, sondern nur das entsprechende Los. Bei der letzten Ausschreibung wurde die Einsammlung und die Verwertung des Altpapiers ausgeschrieben. Bei der Verwertung unterliegt die Gemeinde Kreuzau dem Anschluss- und Benutzungszwang des ZEW. Dieser erteilte damals eine Befreiung, welche jedoch nun zurückgenommen wird. Das Einsammeln des Altpapiers erfolgt durch gemeindliche Vereine. Somit bleibt nur noch die Ausschreibung der Gestellung der Pressfahrzeuge. Diese sollte jedoch erst einmal zurückgestellt werden, da hierfür eine europaweite Ausschreibung nicht notwendig ist. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Ausschreibung zur Gestellung der Pressfahrzeuge erst einmal zurückzustellen und nur das 1. Los über die europaweite Ausschreibung auszuschreiben. -4Ausschussmitglied Böcking fragt an, was mit den blauen Tonnen für Altpapier passiert, wenn sich der Entsorger ändert. VwfW Wolfram merkt an, dass dies noch einmal geprüft werden muss. Ausschussmitglied Böcking bittet, dies bis zum nächsten Hauptausschuss zu klären. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die blauen Tonnen im Eigentum des Entsorgers für Rest- und Biomüll stehen. Diese werden von ihm im Falle eines Entsorgerwechsels eingezogen. Ausschussmitglied Süreth möchte wissen, ob schon abzusehen ist, wie viele Firmen bei der Ausschreibung zu erwarten sind. VwfW Wolfram erläutert, dass zur Zeit nicht abzusehen ist, wie viele Firmen sich auf die Ausschreibung bewerben. Ausschussmitglied Stolzenbach merkt an, dass man die Abfallgefäße auch nach Gewicht abrechnen könnte. VwfW Wolfram rät hiervon jedoch ab, da die Technik hierfür erhebliche Kosten verursacht und man z.B. abschließbare Tonnen einführen müsste, um eine Fremdbefüllung zu vermeiden. Weiterhin möchte Ausschussmitglied Stolzenbach wissen, wofür die Beistellsäcke für den Restmüll verkauft werden. VwfW Wolfram erklärt, dass für die Fälle, wo mehr Abfall anfällt als die Abfalltonne aufnehmen kann, Beistellsäcke für 4,00€ das Stück ausgegeben werden. Zudem gibt es für Haushalte, in denen Kleinkinder unter 3 Jahren leben und für Haushalte, bei denen eine pflegebedürftige Person lebt, pro Monat einen Beistellsack kostenlos. Voraussetzung hierfür ist aber das Vorhandensein eines 120l Restmüllgefäßes. Bei pflegebedürftigen Personen muss dies zudem durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden. Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden, wofür die Abkürzung ELC steht, antwortet VwfW Wolfram, dass dies die Abkürzung für Entsorgungs- und Logistikcenter ist. Ausschussmitglied Stolzenbach fordert, dass die Einhaltung eines Mindestlohnes in der Ausschreibung festgelegt werden müsse. Ausschussmitglied Böcking erklärt hierzu, dass sich jeder Anbieter an das Tariftreuegesetz halten müsse. Hierzu teilt VwfW Wolfram mit, dass die Kommunalagentur hierauf schon verwiesen hat. Für den Beschlussvorschlag wird angeregt, die Vorlage bei Punkt 10 abzuändern auf „Die Abfuhrwochentage sollen von Montag bis Freitag den Auftragnehmern freigestellt sein, jedoch nach erfolgter Festlegung für mindestens 1 Jahr bleiben.“ Außerdem soll der Punk 11 in der Hinsicht geändert werden, dass zunächst nur das Los 1 ausgeschrieben wird. Los 2 soll demnach gestrichen werden. Beschlussvorschlag: Dem vorgelegten Entwurf der Leistungsbeschreibung wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zugestimmt: Punktes 10 wird geändert in „Die Abfuhrwochentage sollen von Montag bis Freitag den Auftragnehmern freistellt sein, jedoch nach erfolgter Festlegung für mindestens 1 Jahr bleiben.“ Punkt 11 wird in der Hinsicht geändert, dass zunächst nur das Los 1 ausgeschrieben wird. Die Laufzeit des Vertrages wird auf 8 Jahre festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Ausschreibung zu veranlassen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -54. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung Der Ausschussvorsitzende begrüßt hierzu als Gast den Projektplaner Herrn Schruff von der Firma REA. VA Gottstein stellt den Bebauungsplanentwurf anhand einer Karte auf dem Smartboard vor. Die vorgesehenen 6 Standorte ergeben sich daraus, dass die Stadt Nideggen angrenzend ebenfalls die Ausweisung einer Konzentrationszone plant. Um einen „Windklau“ zu vermeiden, wurden die Standorte der Windenergieanlagen untereinander abgestimmt. Die ausgewählten Standorte sind die Standorte, wo am meisten Energie erzeugt werden kann. Die maximale Gesamthöhe der Anlagen ist im Entwurf mit etwa 200m angegeben. Es gibt 2 Anlagentypen, die jedoch beide fast dieselbe Leistung von 3MW haben. In der ausgewiesenen Zone wird es zudem keine genehmigungsrechtlichen Probleme mit dem Schattenschlag geben. In Hinsicht auf den Schallschutz ist zu sagen, dass evtl. einige Anlagen nachts gedrosselt oder sogar ausgeschaltet werden müssen. Genauere Aussagen hierzu wird das weitere Bauleitverfahren ergeben. Der Geltungsbereich der Konzentrationszone weist den im Flächennutzungsplanverfahren festgelegten Schutzabstand von 800m zur Ortschaft Thum auf. Die im Bebauungsplanentwurf gewählten Anlagenstandorte liegen sogar 900m bis 1.000m von Thum entfernt. Ausschussmitglied Dr. Nolten erinnert daran, dass einstimmig beschlossen wurde, eine Sichtbarkeitsanalyse erstellen zu lassen. Außerdem sei die Gemeinde Kreuzau mit seiner hohen Bevölkerungsdichte und den Naturschutzgebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen ungeeignet. Mit Verweis auf die Windpotenzialstudie NRW des LANUV hätten andere Gemeinden im Kreis Düren wesentliche bessere Voraussetzungen für die Ausweisung von Konzentrationszonen als die Gemeinde Kreuzau. Ausschussmitglied Stolzenbach möchte wissen, wer Eigentümer der ausgewiesenen Fläche ist. GOVR Schmühl bittet darum, dieses Thema im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, da die Gemeinde keine Bauleitplanung in Abhängigkeit von Eigentumsverhältnissen betreibt. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass der vorliegende Beschlussvorschlag lediglich vorsieht, dass dem Entwurf zugestimmt wird und dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingeleitet werden kann. Die Ergebnisse dieser Verfahren werden dann erneut dem Ausschuss vorgelegt und erst dann wird über den Bebauungsplan als Satz und abgestimmt. Ausschussmitglied Schnitzler merkt an, dass der Plan nicht aussagekräftig genug sei. Es fehlen Höhenlinien und Animationen zur besseren Vorstellung der Wirkung in dem Gebiet. Außerdem sei es schwer vorstellbar, dass es keinen Schattenwurf geben soll. Herr Schnitzler schlägt vor, Punkt 1 des Beschlussvorschlags zu ändern und statt „…wird zugestimmt“ „…wird zur Kenntnis genommen“ zu formulieren. Der Projektplaner Herr Schruff von der Firma REA steht anschließend den Ausschussmitgliedern für generelle Fragen zu den Windkraftanlagen zur Verfügung. Der Ausschussvorsitzende regt an, den Beschlussvorschlag über die beiden Punkte aufzuteilen und gesondert über jeden Punkt in der Fassung der Verwaltungsvorlage einzeln abzustimmen. Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss unterstützt. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt. -6- Beratungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 6 dagegen, 2 Enthaltungen Beschlussvorschlag: 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) sowie 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. 16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 0 Enthaltungen Anfragen Ausschussmitglied Dr. Nolten führt aus, dass aus dem Haushaltsentwurf heraus geht, dass es einen deutlichen Rückgang der Einnahmen aus Holzverkäufen von 40.000 € auf 10.000 € gibt und bittet die Verwaltung einmal zu erläutern, wie es zu dem Rückgang kommt. GOVR Schmühl antwortet, dass dies an dieser Stelle nicht zu beantworten ist. Jedoch wird er dies einmal klären. Ausschussmitglied Winter bittet in diesem Zusammenhang auch um Klärung, wieso es in der Vergangenheit zu erheblichen Ablehnungen von Interessenten gekommen ist, die Brennholz aus dem Gemeindewald erhalten wollten. Der Ausschussvorsitzende - Kaptain - Die Schriftführerin - Rheinbach -