Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8204/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.12.2012
Betreff:
Nachbesetzung von sachkundigen Einwohnern gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung
NRW
hier: Stadtentwicklungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag des Werbekreises
Bedburg, folgende sachkundige Einwohner/innen gem. § 58 Abs, 4 Gemeindeordnung
NRW in den Stadtentwicklungsausschuss zu entsenden:
Frau Christel Lothmann (1. Vorsitzende des Werbekreises) als Mitglied (Ersatz für
die ausgeschiedene Angela Lemm) sowie
Herr Georg Wahlen (2. Vorsitzender des Werbekreises) als 1. Stellvertreter (Ersatz
für den ausgeschiedenen Emil Dlugosch) sowie
Frau Annette Doppke (Geschäftsführerin des Werbekreises) als 2. Stellvertreterin
(Ersatz für die ausgeschiedene Ursel Schievenbusch)
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.03.2010 auf Vorschlag des
Werbekreises Bedburg folgende Vorstandsmitglieder als sachkundige Einwohner in den
Stadtentwicklungsausschuss gewählt.
Frau Angela Lemm (bisherige Vorsitzende des Werbekreises) als Mitglied sowie
Herrn Emil Dlugosch (bisheriger stellv. Vorsitzender) als 1. Stellvertreter und
Frau Ursel Schievenbusch (bisherige Geschäftsführerin) als 2. Stellvertreterin.
Im November 2011 haben die Vorstandsmitglieder ihre Ämter niedergelegt. Mit Schreiben
vom 29.09.2012 beantragt der Werbekreis Bedburg aufgrund der Neubesetzung des
Vorstandes für die ausgeschiedenen Mitglieder nunmehr folgende Personen in den
Stadtentwicklungsausschuss zu entsenden:
Frau Christel Lothmann (1. Vorsitzende des Werbekreises) als Mitglied sowie
Herr Georg Wahlen (2. Vorsitzender des Werbekreises) als 1. Stellvertreter und
Frau Annette Doppke (Geschäftsführerin des Werbekreises) als 2. Stellvertreterin
Gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW können den Ausschüssen volljährige
sachkundige Einwohner als Mitglied mit beratender Stimme angehören. Sie haben im
Ausschuss kein Stimmrecht.
Die Wahl der sachkundigen Einwohner erfolgt gem. § 58 Abs. 4 in entsprechender
Anwendung des § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wonach die Ratsmitglieder – ohne
Beteiligung des Bürgermeisters – bei vorzeitigem Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes
auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl
angehörte, einen Nachfolger wählen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 08.11.2012
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-204/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-204/2012
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3