Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
26.03.10, 04:11
Aktualisiert
26.03.10, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 6/2010
24.02.2010
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
10.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2010 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen
Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold
Tel.: 15-534
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind beim Produktsachkonto 120 542 01 5221000, Zeile 13, des Teilfinanzplanes im Haushaltsjahr 2010 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2010 bereitzustellen
und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf den Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen-Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 98/03, Ausgabe 1998/Fassung 2003) sollten Oberflächenbehandlungen nur von Mitte April bis Mitte September ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Um auch den gewünschten Erfolg bei den Fahrbahndeckenerneuerungen zu erzielen, ist es auch hier empfehlenswert, die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn
mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht möglich.
Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen im Vorgriff auf die Anmeldung zum Haushalt 2010 vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote zu erzielen und den finanziellen Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen zu minimieren, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
A) Fahrbahndeckenerneuerung
1. der Kreisstraße 3, OD Dom-Esch, Stadtgebiet Euskirchen,
km 1,725 bis km 1,958 und km 0,000 bis km 0,050,
veranschlagte
Haushaltsmittel
58.000,00 €
2. der Kreisstraße 34, freie Strecke zwischen Harzheim und Landstraße 165,
Stadtgebiet Mechernich, km 1,515 bis km 1,727
40.000,00 €
und
3. der Kreisstraße 59, OD Nettersheim, Gemeindegebiet Nettersheim,
km 1,460 bis km 1,579 und km 1,669 bis km 1,940
80.000,00 €
Diese Streckenabschnitte sind aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen,
Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt.
Für die Instandsetzung sind folgende Maßnahmen notwendig:
In den v.g. Sanierungsbereichen ist vorgesehen, den vorhandenen Fahrbahnbelag bis 8 cm tief zu
fräsen und eine ca. 4 cm Asphaltbinder- sowie eine ca. 4 cm Asphaltdeckschicht wieder einzubauen.
Zusätzlich ist vorgesehen, den bituminösen Gehweg entlang der Kreisstraße 34 auf einer Länge
von ca. 200 m und in einer Breite von ca. 1,00 m zu erneuern.
-3B) Oberflächenbehandlungen
veranschlagte
Haushaltsmittel
1. der Kreisstraße 27, freie Strecke zwischen OD Glehn und OD Eicks,
Stadtgebiet Mechernich, km 0,394 bis km 2,845,
46.000,00 €
2. der Kreisstraße 30, freie Strecke von Merzenich (Ende Ausbau) bis B 265,
Stadtgebiet Zülpich, km 1,725 bis km 2,830,
25.000,00 €
3. der Kreisstraße 69, freie Strecke von OD Ripsdorf bis Ripsdorfer Mühle,
Gemeindegebiet Blankenheim, km 0,130 bis km 1,340
und
4. der Kreisstraße 76, freie Strecke von OD Hecken bis Paulushof,
Gemeindegebiet Hellenthal, km 0,341 bis km 1,958,
27.000,00 €
37.000,00 €.
Die v.g. Kreisstraßen sind nicht ausgebaut und weisen erhebliche Substanzmängel (Netzrisse,
Ausmagerungen und Kornausbrüche bzw. polierte Kornoberflächen) auf. Diese können vor weiterem Verschleiß nur durch eine Oberflächenbehandlung geschützt werden.
Weiterhin waren für die Fahrbahndeckenerneuerung der Kreisstraße 28, OD Bergheim, Stadtgebiet
Mechernich, km 2,970 bis km 3,600, 100.000,00 € eingeplant. Die Stadt Mechernich beabsichtigt jedoch im Jahr 2011/2012 in diesem Bereich die Erneuerung des städtischen Kanals einschließlich der
dazugehörigen Hausanschlüsse.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die frei werdenen Mittel für Sofortmaßnahmen für die Beseitigung
der durch die Winterperiode 2009/2010 entstandenen Schäden zu verwenden.
Derzeit wird durch die Mitarbeiter des Kreisbauhofes eine Schadensfeststellung durchgeführt. Über
das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung des Fachausschusses berichtet.
Nach entsprechender Entscheidung im Wege der Dringlichkeit werden die erforderlichen Leistungen
zur Fahrbahninstandsetzung öffentlich und die Herstellung der Oberflächenbehandlungen in einem
nicht offenem Verfahren entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
Die Entscheidung wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
-4Begründung der Dringlichkeit:
Die Arbeiten zur Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf den Kreisstraßen müssen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen, in den trockenen und
warmen Sommermonaten ausgeführt werden.
Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn
mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote
zu erzielen und den finanziellen Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen zu
minimieren, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Bell
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)