Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8188/2011 5. Ergänzung
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Bauausschuss
11.10.2011
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Bauausschuss
13.03.2012
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Bauausschuss
08.05.2012
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Bauausschuss
13.11.2012
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2012
Mehrheitlich, 1 Gegenstimme
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Betreff:
Neuorganisation des Friedhofwesens
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der weiteren Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung, die satzungs- und
gebührenrechtlichen Änderungen vorzubereiten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 14.12.2010 die Verwaltung beauftragt, das Friedhofswesen in der Stadt Bedburg neu
zu organisieren.
In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 13. November 2012 wurden durch die Firma
Bockermann Fritze im Rahmen der Friedhofsbedarfsanalyse 3 Lösungsszenarien, die als
Grundlage für die politischen Entscheidungen zum künftigen Umgang mit den Friedhöfen der Stadt
Bedburg dienen sollen, vorgestellt.
Da ein Studium der vorgestellten Analyse im Vorfeld nicht möglich war, hat der Bauausschuss die
Thematik der Neuorganisation des Friedhofwesens an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Bedburg verwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat sich in seiner Sitzung am 27. November
2012 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, für eine weitere Vorgehensweise nach der Variante 3,
unter Berücksichtigung einer hohen Flächenökonomie, ausgesprochen.
Da eine weitere Beschlussfassung über konkrete Maßnahmen auf den Friedhöfen der Stadt
Bedburg nicht erfolgte, wird der vorgenannte Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der
Stadt Bedburg verwaltungsseitig als Richtschnur für die weitere Vorgehensweise angesehen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, folgende Änderungen vorzubereiten:
A) Pflegefreie Gräber
Pflegefreie Gräber werden sowohl im Bereich der Erd- als auch Urnenbestattungen angeboten.
Dieses Angebot soll für Reihengräber und Wahlgräber zunächst auf den Friedhöfen in Kaster und
Bedburg-West eingeräumt werden.
Für die Umsetzung der kirchlichen aber auch politischen Zielsetzung, möglichst keine anonymen
Bestattungen durchzuführen, veranlasst die Friedhofverwaltung die Verlegung einer Basisplatte in
einer Größe von 0,40 m x 0,40 m mit einer einheitlichen Beschriftung, die sich auf Vor- und
Familienname sowie das Geburts- und Sterbejahr beschränkt.
Das Ablegen von Grablichtern oder sonstigem Grabschmuck wird nur für die Zeit vom 15. Oktober
bis 31. März jeden Jahres gestattet.
Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss.
Beschlussvorlage WP8-188/2011 5. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
B) Baumbestattungen
Baumbestattungen werden zunächst auf den Friedhöfen in Kaster und Bedburg-West an
besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich angeboten.
Das Nutzungsrecht an Baumgräbern wird für die Dauer von 25 Jahre verliehen und kann hiernach
verlängert werden.
Sollte der Baum im Laufe des Nutzungsrechtes zerstört oder aus Sicherheitsgründen gefällt
werden, schafft die Friedhofsverwaltung Ersatz durch die Pflanzung eines neuen Baumes.
Für die Umsetzung der kirchlichen aber auch politischen Zielsetzung, möglichst keine anonymen
Bestattungen durchzuführen, veranlasst die Friedhofverwaltung die Verlegung einer Basisplatte in
einer Größe von 0,40 m x 0,40 m mit einer einheitlichen Beschriftung, die sich auf Vor- und
Familienname sowie das Geburts- und Sterbejahr beschränkt.
Das Ablegen von Grablichtern oder sonstigem Grabschmuck wird nur für die Zeit vom 15. Oktober
bis 31. März jeden Jahres gestattet.
Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss.
C) Kolumbarien
Kolumbarien werden i. d. R. dort errichtet, wo aus Platzgründen Erd- bzw. Urnenbestattungen
problematisch sind. Sicherlich kann mit der Errichtung von derartigen Einrichtungen auch ein
Angebot zu einer pflegefreien Bestattung vorgehalten werden.
Da die Stadt Bedburg in diesem Bereich zukünftig, sofern politisch die Zustimmung erfolgt, bereits
ein umfangreiches Angebot auf den Friedhöfen in Kaster und Bedburg-West vorhält, wird
verwaltungsseitig eine Investition in diesem Bereich für nicht erforderlich angesehen.
Die Errichtung von Kolumbarien würde auch der nunmehr vorgeschlagenen Satzungsänderung,
dass nur noch biologisch abbaubare (verrottbare) Urnen auf den Friedhöfen verwendet werden
dürfen (s. u.), widersprechen.
D) Gärtnerbetreute Grabanlagen
Das Ausschreibungsverfahren für eine Fläche auf dem Friedhof in Kaster für die Anlage eines
„Gärtnerbetreuten Grabfeldes“ wird durchgeführt.
Sonstiges:
Anonyme Bestattungen
Die Verwaltung wird bei anonymen Bestattungen, wie gewünscht, die kirchlichen Vertreter
informieren.
Beschaffenheit der Urnen
Die Satzung wird in der Art geändert, dass nur noch biologisch abbaubare (verrottbare) Urnen in
Bedburg zugelassen werden
Beschlussvorlage WP8-188/2011 5. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Einrichtung einer Ferntrauerstelle
In Abstimmung mit dem Hospiz Bedburg-Bergheim wird auf dem Friedhof in Bedburg-West eine
Ferntrauerstelle eingerichtet.
Grabdenkmäler bei vorzeitiger Rückgabe von Gräbern
Angehörigen wird die Möglichkeit eingeräumt, das Grabdenkmal bei vorzeitiger Rückgabe eines
Grabes bis zum Ablauf der Ruhefrist stehen zu lassen.
Änderung des § 16 Abs. 6 der Friedhofssatzung
Herr Pfarrvikar Gerhard Dane hat beantragt, die o. a. Bestimmung in der Art zu ändern, dass in
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 5 Urnen beigesetzt werden können, wenn vorher keine
Sargbestattung stattgefunden hat.
Da der Bauausschuss der Stadt Bedburg den Antrag positiv gewertet hat, wird eine
satzungsrechtliche Änderung vorgenommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese
Satzungsänderung bei der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt werden muss, damit das
Kostenverhältnis des „normalen“ Urnengrabes zum Wahlgrab in gerechter Relation steht.
Die Verwaltung wird nach ca. einem Jahr über die Auswirkungen der durchgeführten
Änderungen im Fachausschuss berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28. November 2012
Gesehen:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-188/2011 5. Ergänzung
Seite 4