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Beschlussvorlage (Neuorganisation des Friedhofwesens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Beschlussvorlage (Neuorganisation des Friedhofwesens) Beschlussvorlage (Neuorganisation des Friedhofwesens) Beschlussvorlage (Neuorganisation des Friedhofwesens) Beschlussvorlage (Neuorganisation des Friedhofwesens)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8188/2011 5. Ergänzung Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Bauausschuss 11.10.2011 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Bauausschuss 13.03.2012 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Bauausschuss 08.05.2012 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Bauausschuss 13.11.2012 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2012 Mehrheitlich, 1 Gegenstimme Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Betreff: Neuorganisation des Friedhofwesens Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung, die satzungs- und gebührenrechtlichen Änderungen vorzubereiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 14.12.2010 die Verwaltung beauftragt, das Friedhofswesen in der Stadt Bedburg neu zu organisieren. In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 13. November 2012 wurden durch die Firma Bockermann Fritze im Rahmen der Friedhofsbedarfsanalyse 3 Lösungsszenarien, die als Grundlage für die politischen Entscheidungen zum künftigen Umgang mit den Friedhöfen der Stadt Bedburg dienen sollen, vorgestellt. Da ein Studium der vorgestellten Analyse im Vorfeld nicht möglich war, hat der Bauausschuss die Thematik der Neuorganisation des Friedhofwesens an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2012 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, für eine weitere Vorgehensweise nach der Variante 3, unter Berücksichtigung einer hohen Flächenökonomie, ausgesprochen. Da eine weitere Beschlussfassung über konkrete Maßnahmen auf den Friedhöfen der Stadt Bedburg nicht erfolgte, wird der vorgenannte Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg verwaltungsseitig als Richtschnur für die weitere Vorgehensweise angesehen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, folgende Änderungen vorzubereiten: A) Pflegefreie Gräber Pflegefreie Gräber werden sowohl im Bereich der Erd- als auch Urnenbestattungen angeboten. Dieses Angebot soll für Reihengräber und Wahlgräber zunächst auf den Friedhöfen in Kaster und Bedburg-West eingeräumt werden. Für die Umsetzung der kirchlichen aber auch politischen Zielsetzung, möglichst keine anonymen Bestattungen durchzuführen, veranlasst die Friedhofverwaltung die Verlegung einer Basisplatte in einer Größe von 0,40 m x 0,40 m mit einer einheitlichen Beschriftung, die sich auf Vor- und Familienname sowie das Geburts- und Sterbejahr beschränkt. Das Ablegen von Grablichtern oder sonstigem Grabschmuck wird nur für die Zeit vom 15. Oktober bis 31. März jeden Jahres gestattet. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Beschlussvorlage WP8-188/2011 5. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 B) Baumbestattungen Baumbestattungen werden zunächst auf den Friedhöfen in Kaster und Bedburg-West an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich angeboten. Das Nutzungsrecht an Baumgräbern wird für die Dauer von 25 Jahre verliehen und kann hiernach verlängert werden. Sollte der Baum im Laufe des Nutzungsrechtes zerstört oder aus Sicherheitsgründen gefällt werden, schafft die Friedhofsverwaltung Ersatz durch die Pflanzung eines neuen Baumes. Für die Umsetzung der kirchlichen aber auch politischen Zielsetzung, möglichst keine anonymen Bestattungen durchzuführen, veranlasst die Friedhofverwaltung die Verlegung einer Basisplatte in einer Größe von 0,40 m x 0,40 m mit einer einheitlichen Beschriftung, die sich auf Vor- und Familienname sowie das Geburts- und Sterbejahr beschränkt. Das Ablegen von Grablichtern oder sonstigem Grabschmuck wird nur für die Zeit vom 15. Oktober bis 31. März jeden Jahres gestattet. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. C) Kolumbarien Kolumbarien werden i. d. R. dort errichtet, wo aus Platzgründen Erd- bzw. Urnenbestattungen problematisch sind. Sicherlich kann mit der Errichtung von derartigen Einrichtungen auch ein Angebot zu einer pflegefreien Bestattung vorgehalten werden. Da die Stadt Bedburg in diesem Bereich zukünftig, sofern politisch die Zustimmung erfolgt, bereits ein umfangreiches Angebot auf den Friedhöfen in Kaster und Bedburg-West vorhält, wird verwaltungsseitig eine Investition in diesem Bereich für nicht erforderlich angesehen. Die Errichtung von Kolumbarien würde auch der nunmehr vorgeschlagenen Satzungsänderung, dass nur noch biologisch abbaubare (verrottbare) Urnen auf den Friedhöfen verwendet werden dürfen (s. u.), widersprechen. D) Gärtnerbetreute Grabanlagen Das Ausschreibungsverfahren für eine Fläche auf dem Friedhof in Kaster für die Anlage eines „Gärtnerbetreuten Grabfeldes“ wird durchgeführt. Sonstiges: Anonyme Bestattungen Die Verwaltung wird bei anonymen Bestattungen, wie gewünscht, die kirchlichen Vertreter informieren. Beschaffenheit der Urnen Die Satzung wird in der Art geändert, dass nur noch biologisch abbaubare (verrottbare) Urnen in Bedburg zugelassen werden Beschlussvorlage WP8-188/2011 5. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Einrichtung einer Ferntrauerstelle In Abstimmung mit dem Hospiz Bedburg-Bergheim wird auf dem Friedhof in Bedburg-West eine Ferntrauerstelle eingerichtet. Grabdenkmäler bei vorzeitiger Rückgabe von Gräbern Angehörigen wird die Möglichkeit eingeräumt, das Grabdenkmal bei vorzeitiger Rückgabe eines Grabes bis zum Ablauf der Ruhefrist stehen zu lassen. Änderung des § 16 Abs. 6 der Friedhofssatzung Herr Pfarrvikar Gerhard Dane hat beantragt, die o. a. Bestimmung in der Art zu ändern, dass in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 5 Urnen beigesetzt werden können, wenn vorher keine Sargbestattung stattgefunden hat. Da der Bauausschuss der Stadt Bedburg den Antrag positiv gewertet hat, wird eine satzungsrechtliche Änderung vorgenommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Satzungsänderung bei der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt werden muss, damit das Kostenverhältnis des „normalen“ Urnengrabes zum Wahlgrab in gerechter Relation steht. Die Verwaltung wird nach ca. einem Jahr über die Auswirkungen der durchgeführten Änderungen im Fachausschuss berichten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28. November 2012 Gesehen: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-188/2011 5. Ergänzung Seite 4