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Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
24.03.10, 04:15
Aktualisiert
24.03.10, 04:15
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 43/2009 17.03.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Stellenplan 2010 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath Tel.: 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2010 nach dem vorgelegten Entwurf. gez. Hessenius Kreiskämmerer -2- Begründung: Gemäß § 49 Abs. 1 ist der Landrat der Dienstvorgesetzte der Bediensteten des Kreises. § 15 Hauptsatzung konkretisiert, dass für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises der Landrat zuständig ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Stellenplan bildet den Handlungsrahmen für die nicht nur vorübergehende Besetzung von Stellen sowie für Beförderungen und Höhergruppierungen. Für den Abschluss von Zeitverträgen besitzt der Stellenplan zwar grundsätzlich keine Relevanz, jedoch werden Zeitverträge in aller Regel nur abgeschlossen š als Ersatz für vorübergehend nicht besetzte Planstellen (z. B. Elternzeit), š für Projekte (z. B. Kinderschutz) und š für vorübergehende Mehrbedarfe (z. B. Datenerfassungsarbeiten bei Softwaremigrationen). Grundlage für die Aufstellung des Stellenplans 2010 bilden der fortgeschriebene Organisations- und Stellenbewertungsplan - Stand 01.11.2009, der auf der analytischen Stellenbewertung gemäß dem Gutachten „Stellenplan – Stellenbewertung“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) und den Eingruppierungsvorschriften des BAT i. V. m. dem TVöD basiert und das von der Verwaltung vorläufig fortgeschriebene Personalaufwandseinsparkonzept (PAEK) 2010 – 2014. Der Entwurf des Stellenplanes 2010 (Anlage) weist 133,75 Beamtenstellen 467,72 Stellen für tariflich Beschäftigte 601,47 Stellen aus. Demnach konnte trotz Stellenmehrungen in den Bereichen: š Lebensmittelüberwachung: ⇒ 0,5 Stelle wegen Vorgabe MUNLV, š Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe für Behinderte ⇒ 0,5 Stelle wegen Fallzahlensteigerung š wirtschaftliche Jugendhilfe: ⇒ 0,5 Stelle wegen nachgewiesener Fallzahlensteigerungen bei Inobhutnahmen/Tagespflege sowie š Beistandschaften/Amtsvormundschaften: ⇒ 0,5 Stelle wegen nachgewiesener Fallzahlensteigerungen insgesamt eine Netto-Reduzierung um 0,83 Stellenanteile durch Stelleneinsparungen in den Aufgabenbereichen Rechnungsprüfung, Soziales sowie Bauen und Wohnen erreicht werden. Im Übrigen enthält der Stellenplanentwurf 2010 - 15,83 Stellen mit kw-Vermerken und - 4,51 Stellen mit ku-Vermerken. -3B) Einstellung von Nachwuchskräften Als Nachwuchskräfte sollen im Jahr 2010 eingestellt werden: - 3 Inspektoranwärter/in 5 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten" 1 Azubi für den Beruf der/des "Vermessungstechnikerin/-technikers" 1 Azubi für den Beruf der/des "Straßenwärterin/-wärters" 1 Azubi für den Beruf der "Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik" 1 Azubi für den Beruf der „Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ Damit kommt der Kreis Euskirchen als Ausbildungsbetrieb seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach und bindet ein Potenzial an Nachwuchskräften, um den Dienstbetrieb auch künftig sicherstellen zu können. C) Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2010 wird voraussichtlich 1 Auszubildender für den Beruf des Vermessungstechnikers die Ausbildung beenden. Bei Ausbildungsabschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ und dienstlichem/betrieblichem Bedarf ist zunächst ein 1-jähriger Zeitvertrag beabsichtigt, so wie dies nun auch im Tarifabschluss 2010 von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde. D) Gesetzliche Änderungen Für den Stellenplan 2010 sind erstmals keine Aussagen für die Stellenobergrenzen mehr zu treffen, da die Stellenobergrenzenverordnung aufgehoben wurde. Aus diesem Grunde sind im Stellenplan Beamte- auch keine ausgesonderten Stellen mehr auszuweisen. Geändert wurden auch Vorschriften des Beamtenrechts. Das Instrument der Anstellung ist ersatzlos entfallen, somit auch die z.A.-Zeit und die entsprechenden Übersichten zum Stellenplan. Mit der Ernennung der Beamten auf Probe ist künftig die Anstellung und somit das Erfordernis einer Planstelle verbunden. Der Personalrat hat dem Stellenplanentwurf 2010 am 04.01.2010 zugestimmt (Anlage 3). Anlagen 1. Entwurf des Stellenplans 2010 2. Stellenentwicklung 2006 bis 2010 3. Stellungnahme des Personalrates gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)