Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
24.03.10, 04:15
Aktualisiert
24.03.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 43/2009
17.03.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Stellenplan 2010
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
Tel.: 323
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2010 nach dem vorgelegten Entwurf.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
-2-
Begründung:
Gemäß § 49 Abs. 1 ist der Landrat der Dienstvorgesetzte der Bediensteten des Kreises.
§ 15 Hauptsatzung konkretisiert, dass für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen
hinsichtlich der Bediensteten des Kreises der Landrat zuständig ist.
Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches
Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der
Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Der Stellenplan bildet den Handlungsrahmen für die nicht nur vorübergehende Besetzung von Stellen
sowie für Beförderungen und Höhergruppierungen.
Für den Abschluss von Zeitverträgen besitzt der Stellenplan zwar grundsätzlich keine Relevanz,
jedoch werden Zeitverträge in aller Regel nur abgeschlossen
als Ersatz für vorübergehend nicht besetzte Planstellen (z. B. Elternzeit),
für Projekte (z. B. Kinderschutz) und
für vorübergehende Mehrbedarfe (z. B. Datenerfassungsarbeiten bei Softwaremigrationen).
Grundlage für die Aufstellung des Stellenplans 2010 bilden
der fortgeschriebene Organisations- und Stellenbewertungsplan - Stand 01.11.2009, der auf der
analytischen Stellenbewertung gemäß dem Gutachten „Stellenplan – Stellenbewertung“ der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) und den
Eingruppierungsvorschriften des BAT i. V. m. dem TVöD basiert und
das von der Verwaltung vorläufig fortgeschriebene Personalaufwandseinsparkonzept
(PAEK) 2010 – 2014.
Der Entwurf des Stellenplanes 2010 (Anlage) weist
133,75 Beamtenstellen
467,72 Stellen für tariflich Beschäftigte
601,47 Stellen aus.
Demnach konnte trotz Stellenmehrungen in den Bereichen:
Lebensmittelüberwachung:
⇒
0,5 Stelle wegen Vorgabe MUNLV,
Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe für Behinderte
⇒ 0,5 Stelle wegen Fallzahlensteigerung
wirtschaftliche Jugendhilfe:
⇒ 0,5 Stelle wegen nachgewiesener Fallzahlensteigerungen bei Inobhutnahmen/Tagespflege
sowie
Beistandschaften/Amtsvormundschaften:
⇒ 0,5 Stelle wegen nachgewiesener Fallzahlensteigerungen
insgesamt eine Netto-Reduzierung um 0,83 Stellenanteile durch Stelleneinsparungen in den
Aufgabenbereichen Rechnungsprüfung, Soziales sowie Bauen und Wohnen erreicht werden.
Im Übrigen enthält der Stellenplanentwurf 2010
-
15,83 Stellen mit kw-Vermerken und
-
4,51 Stellen mit ku-Vermerken.
-3B)
Einstellung von Nachwuchskräften
Als Nachwuchskräfte sollen im Jahr 2010 eingestellt werden:
-
3 Inspektoranwärter/in
5 Azubis für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten"
1 Azubi für den Beruf der/des "Vermessungstechnikerin/-technikers"
1 Azubi für den Beruf der/des "Straßenwärterin/-wärters"
1 Azubi für den Beruf der "Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik"
1 Azubi für den Beruf der „Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
Damit kommt der Kreis Euskirchen als Ausbildungsbetrieb seiner gesellschaftlichen Verantwortung
nach und bindet ein Potenzial an Nachwuchskräften, um den Dienstbetrieb auch künftig sicherstellen
zu können.
C)
Übernahme von Nachwuchskräften
Im Jahr 2010 wird voraussichtlich 1 Auszubildender für den Beruf des Vermessungstechnikers die
Ausbildung beenden. Bei Ausbildungsabschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ und
dienstlichem/betrieblichem Bedarf ist zunächst ein 1-jähriger Zeitvertrag beabsichtigt, so wie dies nun
auch im Tarifabschluss 2010 von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde.
D)
Gesetzliche Änderungen
Für den Stellenplan 2010 sind erstmals keine Aussagen für die Stellenobergrenzen mehr zu treffen,
da die Stellenobergrenzenverordnung aufgehoben wurde. Aus diesem Grunde sind im Stellenplan Beamte- auch keine ausgesonderten Stellen mehr auszuweisen.
Geändert wurden auch Vorschriften des Beamtenrechts. Das Instrument der Anstellung ist ersatzlos
entfallen, somit auch die z.A.-Zeit und die entsprechenden Übersichten zum Stellenplan. Mit der
Ernennung der Beamten auf Probe ist künftig die Anstellung und somit das Erfordernis einer
Planstelle verbunden.
Der Personalrat hat dem Stellenplanentwurf 2010 am 04.01.2010 zugestimmt (Anlage 3).
Anlagen
1. Entwurf des Stellenplans 2010
2. Stellenentwicklung 2006 bis 2010
3. Stellungnahme des Personalrates
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)