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Beschlussvorlage GB (Schulentwicklungsplan des Kreises Euskirchen für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen hier: Mittelbereitstellung für die Umbaumaßnahmen im Bereich der St.-Nikolaus-Schule Kall)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
271 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
17.03.10, 04:19
Aktualisiert
17.03.10, 04:19

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 52/2010 10.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 03.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.03.2010 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 22.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Schulentwicklungsplan des Kreises Euskirchen für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen hier: Umbaumaßnahmen und Mittelbereitstellung im Bereich der St.-Nikolaus-Schule Sachbearbeiter/in: Her Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I.A. Jasper Kreiskämmerer Die Mittel werden im Haushalt 2010 bereitgestellt. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag stimmt den erforderlichen Maßnahmen zu: a) Umbau und Einrichtung der bisher vom Kreismedienzentrum und der Schulberatungsstelle (Nebenstelle Kall) genutzten Räume für schulische Zwecke der St.-Nikolaus-Schule ƒ Entlastung der Hans-Verbeek-Schule (2 Klassenäume, 2 Gruppenräume, 1 Fachraum) -2ƒ Optimierung der Raum- und Unterrichtssituation der St.-Nikolaus-Schule (1 zusätzlicher Fachraum, 1 Gruppenraum, 2. Aufzug, zusätzliche behindertengerechte Toiletten, 1 Förderpflegeraum, 1 Sanitäts-/Arztraum, Vergrößerung des Schulhofs) 2. Anderweitige Unterbringung des Kreismedienzentrums und der Schulberatungsstelle (Nebenstelle Kall). 3. Die erforderlichen Mittel zur Realisierung der Umbaumaßnahmen werden in den Haushalten 2010 und 2011 wie folgt bereitgestellt. St.-Nikolaus-Schule 2010 Planungskosten Umbaukosten Gesamt 2010 70.000 50.000 50.000 250.000 355.000 250.000 250.000 100.000 100.000 350.000 525.000 70.000 105.000 Schulhof gesamt 2011 175.000 Kreismedienzentrum 2011 300.000 0 Gesamt 300.000 4. Die erforderlichen Mittel für die Einrichtung der v. g. Räume i. H. von 35.000 € werden in 2011 veranschlagt. Begründung: 1. Allgemeines Der Entwurf des Schulentwicklungsplans für den Bereich der kreiseigenen Förderschulen wurde dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur in seiner Sitzung am 07.12.2009 vom Gutachter, Hubertus Schober, Projektgruppe Bildung und Region, vorgestellt. Der Entwurf wurde dem Ausschuss ausgehändigt. Der Entwurf des Schulentwicklungsplans für die kreiseigenen Berufskollegs wurde der Verwaltung Mitte Januar vorgelegt und in einer Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 03.02.2010 vom Gutachter erläutert. Der Entwurf wurde dem Ausschuss ausgehändigt. Zurzeit läuft das Beteiligungsverfahren gem. § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) NRW). Die hierauf eingehenden Stellungnahmen werden als Anlagen der entsprechenden Vorlage zur Beschlussfassung des gesamten Schulentwicklungsplans für die kreiseigenen Schulen beigefügt. Eine Beschlussfassung des gesamten Schulentwicklungsplans für die kreiseigenen Schulen nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport, und Kultur sowie im Kreisausschuss ist im Kreistag am 23.06.2010 vorgesehen. Hinsichtlich der nach dem Teilplan "Förderschulen" notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen ist über die Mittelbereitstellung im Haushalt 2010 und 2011 im Rahmen der Haushaltsberatungen im Kreistag am 15.04.2010 zu beschließen. Hierzu trifft der Entwurf des Schulentwicklungsplans die nachfolgenden Aussagen. 2. Schulentwicklungsplan - Teilbereich Förderschulen 2.1. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im Dezember 2006 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Im Frühjahr 2009 wurde die UNKonvention durch die Bundesrepublik Deutschland endgültig ratifiziert. -3Vor dem Hintergrund der UN-Konvention erhalten Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. deren Sorgeberechtigte ein Wahlrecht, ob die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht einer Regelschule oder an einer Förderschule erfolgen soll. Dieses Wahlrecht erschwert seriöse Kalkulationen und Prognosen im Förderschulbereich für Schulaufsicht, Schulträger und die Schulentwicklungsplanung. 2.2 Bedeutungen der UN-Konvention für die kreiseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" Prognosen im Bereich der Förderpädagogik werden sowohl im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen als auch im Hinblick auf den Fortbestand der Einrichtungen - gerade vor dem Hintergrund der mit der UN-Konvention einher gehenden verstärkten Inklusionsbemühungen - zunehmend problematischer. Die gegenwärtige Situation ist noch völlig offen. Es ist jedoch zu vermuten, dass der Anteil der förderbedürftigen Kinder, für die die Eltern, Schulen und Schulaufsicht eine Teilnahme am Regelschulunterricht (Gemeinsamen Unterricht) wünschen bzw. gutheißen, zukünftig stetig ansteigen wird. In der Folge werden die Schülerzahlen an den kommunalen Förderverbundschulen langfristig stark zurückgehen. Für die speziell ausgerichteten Förderschulen in Kreisträgerschaft mit den eher schwereren Behinderungen ihrer Schüler wird die beschriebene Entwicklung im Bereich der Förderpädagogik voraussichtlich ohne größere Auswirkungen bleiben. Insofern dürften hier die Entwicklungsverläufe der Schülerzahlprognosen wie auch die davon abzuleitenden Standort- und Raumbedarfsberechnungen absehbar Bestand haben. 2.3 Auswirkungen des demografischen Wandels Der demografische Wandel wirkt sich bereits in eklatanter Weise auf die Situation in den Schulen aus. Die Prognose für den Kreis Euskirchen für die Jahre 2008 bis 2018 (2008 = 100%) geht von folgendem Rückgang der Schülerzahlen aus: Rückgang der 6-10jährigen von 1.964 auf 1.481 10-16jährigen von 2.267 auf 1.529 16-19jährigen von 2.476 auf 1.752 = - 25 % = - 33 % = - 29 %. Die Schülerzahlen der Förderschulen stiegen von 493 in 1997 auf 857 in 2005; bis zum Jahre 2008 fielen sie auf 822. Für die kommenden 10 Jahre wird von folgenden Werten ausgegangen: Für 2014 (also in 4 Jahren): Absinken auf 661 Schüler Für 2020 (also in 10 Jahren): Absinken auf 561 Schüler. Entwicklung der Schülerzahlen in den Förderschulen 900 800 700 600 500 400 300 200 100 19 20 17 20 15 20 13 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 20 01 20 99 19 19 97 0 -4- 2.3 Raumsituation an der Hans-Verbeek-Schule Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Schülerzahl der Hans-Verbeek-Schule seit 2003/04 mit dem entsprechenden Raumbedarf und dem vorhandenen Raumbestand: Anstieg der Schülerzahl bis auf 148 in 2009/2010; die Raumbilanz ist mit -10 äußerst unbefriedigend. In den Folgejahren bleibt die Raumbilanz bei kaum sinkenden Schülerzahlen (136 in 2014) stark negativ (-8). Es besteht erheblicher Handlungsbedarf Die Raumsituation für die Hans-Verbeek-Schule stellt sich aktuell wie folgt dar: a) kurzfristig (bei stagnierender Schülerzahl mit etwa 145 Schüler/-innen) für die Schuljahre 09/10 - 11/12: Raumbestand Raumbedarf +/- Klassenräume 11* 15 -4 Gruppenräume 8 15 -7 Fachräume 11* 10 +1 Gesamt 30 40 - 10 * Ein Werkraum wurde zum Klassenraum umfunktioniert. b) mittelfristig (bei leicht rückgängiger Schülerzahl mit etwa 138 Schüler/-innen) für die Schuljahre 2012/13 ff: Klassenräume Gruppenräume Fachräume Gesamt Raumbestand 11* 8 11* 30 Raumbedarf 14 14 10 38 +/-3 -6 +1 -8 * Ein Werkraum wurde zum Klassenraum umfunktioniert. 2.4 Raumsituation an der St.-Nikolaus-Schule Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Schülerzahl der St.-Nikolaus-Schule seit 2003/04 mit dem entsprechenden Raumbedarf und dem vorhandenen Raumbestand: Anstieg der Schülerzahl bis auf 85 in 2009/2010; die Raumbilanz ist mit -3 unbefriedigend. -5In den Folgejahren verbessert sich die Raumbilanz bei leicht sinkenden Schülerzahlen (79 in 2014) auf -1. Die Raumsituation für die St.-Nikolaus-Schule mit 85 Schüler/-innen wird im Gutachten folgendermaßen dargestellt: * Der Raumbestand Raumbedarf +/- Klassenräume 8 8 0 Gruppenräume 8* 8 0 Fachräume 9* 10 -1 Gesamt 25 26 -1 Computerraum wurde zu einem Gruppenraum umfunktioniert. 2.5 Vorschlag des Gutachters für den Bereich der Förderschulen Der Gutachter schlägt vor, den Standort Euskirchen zu entlasten und die St.-Nikolaus-Schule um die bisher vom Medienzentrum und von der Nebenstelle der Schulberatungsstelle genutzten Räume zu erweitern. Durch diese Maßnahme entstünden im Gebäude der St.-Nikolaus-Schule zwei Klassenräume, zwei Gruppenräume und ein Fachraum zusätzlich. Hierdurch kann die Hans-VerbeekSchule um ca. 20 Schüler/-innen (2 Klassen) entlastet werden. Auswirkung auf die Hans-Verbeek-Schule: Die negative Raumbilanz der Hans-Verbeek-Schule von derzeit -10 Räumen würde in den beiden nächsten Schuljahren auf -6 und bereits im darauf folgenden Schuljahr auf -4 Räumen reduziert. -6- Eine sofortige Umschulung von Schüler/innen der Hans-Verbeek-Schule an die St.-Nikolaus-Schule ist jedoch aufgrund des Förderbedarfs im Bereich Geistige Entwicklung der Schüler/innen nicht möglich. Die Entlastung der Hans-Verbeek-Schule vollzieht sich vielmehr in den nächsten Jahren, wenn künftige Neuaufnahmen, z. B. aus dem Raum Mechernich und möglicherweise auch aus Zülpich, statt bisher in die Hans-Verbeek-Schule in die St.-Nikolaus-Schule eingeschult werden. Hierzu werden die Schulleitungen der beiden Schulen ein Konzept erarbeiten.Bei dieser Alternativplanung ergäbe sich für die Hans-Verbeek-Schule mit ca. 120 Schülern folgendes Bild: Raumbestand Raumbedarf +/- Klassenräume 11 12 -1 Gruppenräume 8 12 -4 Fachräume 11 10 +1 Gesamt 30 34 -4 Auswirkung auf die St.-Nikolaus-Schule: Durch den Zugewinn der v. g. Räume wäre die Raumbilanz der Nikolaus-Schule trotz der gestiegenen Schülerzahl dann ausgeglichen: -7- Für die St.-Nikolaus-Schule ergäbe sich nach der Erweiterung um die Räume des Medienzentrums und der Schulberatungsstelle folgende Raumsituation: Raumbestand Raumbedarf +/- Klassenräume 10 10 0 Gruppenräume 10 10 0 Fachräume 10 10 0 Gesamt 30 30 0 Für die Unterbringung des Kreismedienzentrums und der Nebenstelle der Schulberatungsstelle werden zurzeit andere Unterbringungsmöglichkeiten geprüft. 2.6 Kosten der potenziellen Maßnahmen 2.6.1 Kosten Umbau Nikolausschule Die Nutzung der bisherigen Räume des Kreismedienzentrums und der Schulberatungsstelle durch die St.-Nikolaus-Schule verursacht folgende Baumaßnahmen: • • • • Errichtung von 2 Klassenräumen, 2 Gruppenräumen und 1 Fachraum Errichtung eines zweiten Aufzugs Errichtung von behindertengerechten Toiletten Errichtung eines Sanitätsraumes. Der Einbau eines Aufzugs und behindertengerechter Toiletten im neuen Teil des Schulgebäudes ist aufgrund der Weitläufigkeit des Schulgebäudes erforderlich. Aufgrund des Zuschnitts des Gebäudes bietet sich an, der Schule neben den vom Gutachter vorgeschlagenen zwei Klassenräumen, zwei Gruppenräumen und einem Fachraum weitere Räume zur Verfügung zu stellen, da diese Räume ohnehin vorhanden sind oder mit nur geringem Aufwand geschaffen werden können. Es handelt sich hierbei um folgende Räume, die von der Schulleitung 2008 beantragt worden sind: 1 Textilpflegeraum 1 Förderpflegeraum 1 time-out-Raum. Der Schule steht zurzeit kein Sanitätsraum zur Verfügung (verunfallte oder kranke Kinder werden auf einer Liege im Flur betreut). Die Einrichtung des Sanitätsraumes ist unabhängig von der übrigen Diskussion zu sehen. Der Textilpflegeraum wird im Rahmen der Berufsvorbereitung für Unterrichtszwecke benötigt. Im Förderpflegeraum erfolgt die Intimflege der schwerstmehrfachbehinderten Schüler/innen. Der Schule steht kein time-out-Raum zur Verfügung. Der time-out-Raum wird im bisherigen Logopädie-Raum eingerichtet. Die Logopädin nutzt künftig das Büro des Schulpsychologen. Neben der Errichtung von Klassen- und Fachräumen ist wegen der räumlichen Enge auch die Vergrößerung des Schulhofs erforderlich. Der Schulhof kann durch Versetzung des Zaunes erheblich vergrößert werden. Durch diese Maßnahmen kann die spezielle Unterrichtssituation der St.-Nikolaus-Schule als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung deutlich verbessert werden. Mit der Schulleitung wurde die bauliche Planung am 18.02.2010 erörtert und Einigkeit erzielt. -8- Nach grober Kostenschätzung betragen die Baukosten rd. 825.000 € . Diese Kosten teilen sich wie folgt auf: St.-Nikolaus-Schule Umbaukosten Planungskosten Kreismedienzentrum Gesamtkosten 355.000 250.000 605.000 70.000 50.000 120.000 Schulhof 100.000 Gesamt 525.000 100.000 300.000 825.000 Die Kosten sind wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre zu veranschlagen: St.-Nikolaus-Schule 2010 Planungskosten Umbaukosten 2011 Schulhof gesamt Gesamt 2010 70.000 50.000 50.000 250.000 355.000 250.000 250.000 100.000 100.000 350.000 525.000 70.000 105.000 175.000 Kreismedienzentrum 300.000 2011 0 Gesamt 300.000 Nach grober Kostenschätzung betragen die Einrichtungskosten rd. 35.000 €. Diese sind im Haushalt 2011 zu veranschlagen. Aufgrund der am 18.02.2010 mit der Schulleitung der St.-Nikolaus-Schule abgestimmten Planung erfolgt zurzeit die Kostenermittlung. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)