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Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
17.03.10, 04:19
Aktualisiert
17.03.10, 04:19
Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011) Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011)

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Kreis Euskirchen Der Landrat D 7/2010 24.02.2010 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2010 / 2011 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden im Haushaltsplan 2010 bereitgestellt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2010/11 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der entsprechenden Mittelbereitstellung zu. -2Begründung: Gemäß § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2010 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses. Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf insgesamt sowohl für die Kinder von 3 – 6 Jahren (Rechtsanspruch) als auch für die unter 3jährigen Kinder stellt sich wie folgt dar: Diff. zum Vorjahr U3 Ü3 Gesamt U3 Ü3 Gesamt Bad Münstereifel 31,42 433,07 464,49 + 2,18 - 27,93 - 25,75 Blankenheim 32,82 194,23 227,05 + 14,95 - 16,34 - 1,39 7,83 119,42 127,25 + 3,66 - 5,08 - 1,42 Euskirchen 136,00 1.538,93 1.674,93 + 26,32 - 22,99 + 3,33 Hellenthal 22,58 187,59 210,17 + 0,75 - 20,81 - 20,06 Kall 28,58 303,10 331,68 + 2,58 - 10,98 - 8,40 Mechernich 72,16 767,57 839,73 + 7,49 - 40,70 - 33,21 Nettersheim 9,42 190,50 199,92 - 10,00 + 1,76 - 8,24 Schleiden 21,58 323,14 344,72 - 4,92 - 6,35 - 11,27 Weilerswist 38,00 408,76 446,76 + 6,00 - 1,50 + 4,50 Zülpich 53,50 536,47 589,97 + 5,58 - 13,38 - 7,80 Summe 453,89 5.002,78 5.456,67 + 54,59 - 164,30 - 109,71 Dahlem Die Nachkomma-Stellen ergeben sich durch unterjährige Aufnahmen von Kindern. -3- Gemeindebezogen sowie trägerbezogen ergeben sich im Vergleich zu den Vorjahren folgende Änderungen: Anzahl beantragte Kindpauschalen ausgewertet nach Kommunen 2008/2009 Bad Münstereifel 513,50 Blankenheim 243,26 Dahlem 128,01 Euskirchen 1.738,42 Hellenthal 245,41 Kall 358,92 Mechernich 874,33 Nettersheim 230,43 Schleiden 385,15 Weilerswist 426,50 Zülpich 603,43 Summe 5.747,36 2009/2010 490,24 228,44 128,67 1.671,60 230,23 340,08 872,94 208,16 355,99 442,26 597,77 5.566,38 Diff. -23,26 -14,82 0,66 -66,82 -15,18 -18,84 -1,39 -22,27 -29,16 15,76 -5,66 -180,98 2010/2011 464,49 227,05 127,25 1.674,93 210,17 331,68 839,73 199,92 344,72 446,76 589,97 5.456,67 Diff. Vorjahr -25,75 -1,39 -1,42 3,33 -20,06 -8,40 -33,21 -8,24 -11,27 4,50 -7,80 -109,71 2009/2010 29,24 17,87 4,17 109,68 21,83 26,00 64,67 19,42 26,50 32,00 47,92 399,30 Diff. 3,24 5,87 -5,83 9,68 -0,17 10,00 10,67 9,42 7,50 11,00 12,92 74,30 2010/2011 31,42 32,82 7,83 136,00 22,58 28,58 72,16 9,42 21,58 38,00 53,50 453,89 Diff. Vorjahr 2,18 14,95 3,66 26,32 0,75 2,58 7,49 -10,00 -4,92 6,00 5,58 54,59 2009/2010 141,18 1.238,28 1.356,32 2.830,60 5.566,38 Diff. 3,85 -14,05 -19,59 -151,19 -180,98 2010/2011 119,80 1.633,25 1.343,60 2.360,02 5.456,67 Diff. Vorjahr -21,38 394,97 -12,72 -470,58 -109,71 2009/2010 9,00 89,46 81,58 219,26 399,30 Diff. 2,00 24,46 5,58 42,26 74,30 2010/2011 20,00 131,56 96,50 205,83 453,89 Diff. Vorjahr 11,00 42,10 14,92 -13,43 54,59 davon: U 3 Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 2008/2009 26,00 12,00 10,00 100,00 22,00 16,00 54,00 10,00 19,00 21,00 35,00 325,00 Anzahl beantragte Kindpauschalen ausgewertet nach Trägern 2008/2009 Elterninitiativen 137,33 Freie Träger 1.252,33 Kirchen 1.375,91 Kommunen 2.981,79 Summe 5.747,36 davon: U 3 Elterninitiativen Freie Träger Kirchen Kommunen Summe 2008/2009 7,00 65,00 76,00 177,00 325,00 -4- 365 01: Anzahl beantragte Kindpauschalen 2010/2011 - nach Kommunen Bad Münstereifel 9% Zülpich 11% Blankenheim 4% Weilerswist 8% Dahlem 2% Schleiden 6% Nettersheim 4% Euskirchen 31% Mechernich 15% Kall Hellenthal 6% 4% Die Auswirkungen der vollzogenen Trägerwechsel stellen sich grafisch wie folgt dar: 365 01: Anzahl beantragte Kindpauschalen 2009/2010 - nach Trägern Elterninitiativen 3% Freie Träger 22% Kommunen 51% Kirchen 24% -5- 365 01: Anzahl beantragte Kindpauschalen 2010/2011 - nach Trägern Elterninitiativen 2% Freie Träger 30% Kommunen 43% Kirchen 25% Für die derzeit im Kreis geförderten 14 Familienzentren werden Landeszuschüsse in Höhe von jeweils 12.000 € im Jahr beantragt. Weitere 7 Familienzentren befinden sich zur Zeit in der einjährigen Zertifizierungsphase. Eingruppige Einrichtungen sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten erhalten neben den kindbezogenen Pauschalen bis zu 15.000 € im Jahr. Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 80 Fallpauschalen à 736 € / Jahr gewährt. Finanzielle Auswirkungen: Daraus ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen: Gemeinde Gesamtkosten Landeszuschuss Trägeranteil Kreisanteil Bad Münstereifel 2.665.020,83 962.753,45 259.927,57 1.442.339,81 Blankenheim 1.357.687,47 490.073,61 130.028,59 737.585,27 552.364,80 165.709,44 115.996,61 270.658,75 Euskirchen 9.701.489,70 3.140.819,16 1.677.853,17 4.882.817,37 Hellenthal 1.141.538,03 415.697,03 103.648,94 622.192,06 Kall 1.692.311,15 521.614,04 336.110,54 834.586,57 Mechernich 5.297.879,26 1.903.784,14 517.548,11 2.876.547,01 Nettersheim 1.054.560,91 343.236,86 176.376,51 534.947,54 Schleiden 1.959.376,25 708.510,40 195.153,57 1.055.712,28 Weilerswist 2.526.222,16 774.684,11 507.220,95 1.244.317,10 Zülpich 3.351.788,95 1.097.878,49 569.106,62 1.684.803,83 31.300.239,51 10.524.760,73 4.588.971,19 16.186.507,59 Dahlem Kreis Euskirchen -6Hierin sind die Kosten für die 21 Familienzentren i. H. v. 168 T€ und die Kosten für die Tagespflegeplätze nicht enthalten. Ca. 147 T€ sind auf die Übertragung der kommunalen Kindergärten in Bad Münstereifel und Hellenthal auf freie Träger zurückzuführen. Der dargestellte Kreisanteil reduziert sich durch die Einnahme der Elternbeiträge, die im Haushalt mit 3.900.000 € veranschlagt sind, auf ca. 12.287 T€. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt ca. 11.998 T€ (Zuschussbedarf Produkt 365.01). Der Haushalt 2010 weist bisher einen Zuschussbedarf von 11.557 T€ aus. Für das Haushaltsjahr 2010 ergeben sich Mehraufwendungen von ca. 441 T€. Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen Kindpauschalen und können sich nach Abschluss der Betreuungsverträge geringfügig ändern. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt das tatsächliche Elternbeitragsvolumen nur vermutet werden, da u.a. Daten über die aktuellen Einkommensstrukturen nicht bekannt sind. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur als Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen sowie der Gewährung des Landeszuschusses endet am 15.03.2010 . gez. Kolvenbach gez. Waasem gez. Mende gez. Reiff gez. Troschke gez. I. V. Poth Landrat gez. Bell (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)