Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
165/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bürgermeisterbüro
-01/Personalservice-
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
31.05.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
01/Person
alservice-
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 165/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
31.05.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f), 57 und 58 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfahlen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff./SGV NW 2023)
– in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom .... folgende
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
§ 5 Absatz 2 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
„a) nach § 20 der Hauptsatzung über die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung der Beschäftigten ab Entgeltgruppe 10, soweit nicht der Betriebsausschuss zuständig ist,“
In § 5 Absatz 2 Buchstabe b) wird das Wort „Angestellte“ durch das Wort „Beschäftigte“ ersetzt.
In § 5 Absatz 2 Buchstabe c) werden die Wörter „Angestellte und Arbeiter“ durch die Wörter „und Beschäftigte“ ersetzt.
In § 7 Absatz 4 wird das Wort „Bürgerbeteiligungsverfahrens“ durch die Worte „Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit“ ersetzt.
§ 9 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
§ 10 erhält folgende Überschrift:
„§ 10
Jugendhilfeausschuss, Betriebsausschuss“
In Absatz 2 wird das Wort „Werksausschuss“ durch das Wort „ Betriebsausschuss“ und die Worte
„das Abwasserwerk“ durch die Worte „die Entsorgungsbetriebe“ ersetzt.
Artikel 2
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am 01. Juli 2006 in Kraft.
.....
.....
TUIV 08/1998
Sachdarstellung:
1. Problem
Neben der in der Vorlage 164/2006 beschriebenen Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling
aufgrund der Neuregelung der Personalkompetenzen besteht die Notwendigkeit, die Zuständigkeitsordnung hinsichtlich der Zuständigkeit des Personalausschusses entsprechend anzupassen.
• § 5 Absatz 2 Buchstabe a) der Zuständigkeitsordnung erhält daher folgende Fassung:
„a) nach § 20 der Hauptsatzung über die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung der Beschäftigten ab Entgeltgruppe 10, soweit nicht der Betriebsausschuss zuständig ist,“
• In § 5 Absatz 2 Buchstabe b) wird das Wort „Angestellte“ durch das Wort „Beschäftigte“ ersetzt.
• In § 5 Absatz 2 Buchstabe c) werden die Wörter „Angestellte und Arbeiter“ durch die Wörter „und
Beschäftigte“ ersetzt.
Erläuterung der Änderungen:
Die Änderungen sind notwendig, um der Stellung des Bürgermeisters als Hauptverwaltungsbeamter gerecht zu werden. Darüber hinaus sind Veränderungen durch das Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 01.10.2005, wie z.B. einheitliche Entgeltgruppen für
alle Arbeiter und Angestellten (jetzt: Beschäftigte), zu berücksichtigen.
Die bisherige Regelung Höhergruppierungen der Angestellten durch den Personalausschuss beschließen zu lassen soll geändert werden, da ein einklagbarer Anspruch des Beschäftigten auf tarifgerechte Eingruppierung besteht.
Desweiteren wurde in der Sitzung des Rates am 04. April 2006 beschlossen, die Grundlage für die
Bildung von Unterausschüssen, durch den Wegfall von § 30 der Geschäftsordnung für den Rat der
Stadt Wesseling und seine Ausschüsse, zu streichen.
• Durch die Streichung von § 2 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung (Hauptausschuss kann Unterausschüsse bilden) und § 9 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung (Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales kann Unterausschüsse bilden) wird die Zuständigkeitsordnung an die Bestimmungen der Geschäftsordnung angepasst.
Weiterhin sind seit der letzten Änderung der Zuständigkeitsordnung folgende redaktionelle Änderungen notwendig:
• In § 7 Absatz 4 wird das Wort „Bürgerbeteiligungsverfahrens“ durch die Worte „Verfahrens zur
Beteiligung der Öffentlichkeit“ ersetzt.
Erläuterung zur Änderung:
Die Änderung ist notwendig durch die Anpassung der Begrifflichkeiten des Baugesetzbuches an
EU-Recht.
• § 10 erhält folgende Überschrift:
„§ 10
Jugendhilfeausschuss, Betriebsausschuss“
In Absatz 2 wird das Wort „Werksausschuss“ durch das Wort „ Betriebsausschuss“ und die Worte
„das Abwasserwerk“ durch die Worte „die Entsorgungsbetriebe“ ersetzt.
Erläuterung zur Änderung:
Mit dem Inkrafttreten des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes (NKFG NRW) mit der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (GVBl. NW S. 644) zum 01.01.2005 wurde die Bezeichnung
„Werksausschuss“ durch die Bezeichnung „Betriebsausschuss“ und durch die Neufassung der Betriebssatzung zum 01.01.2003 die Bezeichnung „Abwasserwerk der Stadt Wesseling“ durch die
Bezeichnung „Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling“ ersetzt.
TUIV 08/1998
2. Lösung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, entsprechend dem Beschlussentwurf die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling zu beschließen.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
TUIV 08/1998