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Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 165/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bürgermeisterbüro -01/Personalservice- Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 31.05.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 01/Person alservice- Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 165/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 31.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Gemäß §§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f), 57 und 58 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfahlen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff./SGV NW 2023) – in der derzeit gültigen Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom .... folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 § 2 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen. § 5 Absatz 2 Buchstabe a) erhält folgende Fassung: „a) nach § 20 der Hauptsatzung über die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung der Beschäftigten ab Entgeltgruppe 10, soweit nicht der Betriebsausschuss zuständig ist,“ In § 5 Absatz 2 Buchstabe b) wird das Wort „Angestellte“ durch das Wort „Beschäftigte“ ersetzt. In § 5 Absatz 2 Buchstabe c) werden die Wörter „Angestellte und Arbeiter“ durch die Wörter „und Beschäftigte“ ersetzt. In § 7 Absatz 4 wird das Wort „Bürgerbeteiligungsverfahrens“ durch die Worte „Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit“ ersetzt. § 9 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen. § 10 erhält folgende Überschrift: „§ 10 Jugendhilfeausschuss, Betriebsausschuss“ In Absatz 2 wird das Wort „Werksausschuss“ durch das Wort „ Betriebsausschuss“ und die Worte „das Abwasserwerk“ durch die Worte „die Entsorgungsbetriebe“ ersetzt. Artikel 2 Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am 01. Juli 2006 in Kraft. ..... ..... TUIV 08/1998 Sachdarstellung: 1. Problem Neben der in der Vorlage 164/2006 beschriebenen Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling aufgrund der Neuregelung der Personalkompetenzen besteht die Notwendigkeit, die Zuständigkeitsordnung hinsichtlich der Zuständigkeit des Personalausschusses entsprechend anzupassen. • § 5 Absatz 2 Buchstabe a) der Zuständigkeitsordnung erhält daher folgende Fassung: „a) nach § 20 der Hauptsatzung über die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung der Beschäftigten ab Entgeltgruppe 10, soweit nicht der Betriebsausschuss zuständig ist,“ • In § 5 Absatz 2 Buchstabe b) wird das Wort „Angestellte“ durch das Wort „Beschäftigte“ ersetzt. • In § 5 Absatz 2 Buchstabe c) werden die Wörter „Angestellte und Arbeiter“ durch die Wörter „und Beschäftigte“ ersetzt. Erläuterung der Änderungen: Die Änderungen sind notwendig, um der Stellung des Bürgermeisters als Hauptverwaltungsbeamter gerecht zu werden. Darüber hinaus sind Veränderungen durch das Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 01.10.2005, wie z.B. einheitliche Entgeltgruppen für alle Arbeiter und Angestellten (jetzt: Beschäftigte), zu berücksichtigen. Die bisherige Regelung Höhergruppierungen der Angestellten durch den Personalausschuss beschließen zu lassen soll geändert werden, da ein einklagbarer Anspruch des Beschäftigten auf tarifgerechte Eingruppierung besteht. Desweiteren wurde in der Sitzung des Rates am 04. April 2006 beschlossen, die Grundlage für die Bildung von Unterausschüssen, durch den Wegfall von § 30 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse, zu streichen. • Durch die Streichung von § 2 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung (Hauptausschuss kann Unterausschüsse bilden) und § 9 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung (Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales kann Unterausschüsse bilden) wird die Zuständigkeitsordnung an die Bestimmungen der Geschäftsordnung angepasst. Weiterhin sind seit der letzten Änderung der Zuständigkeitsordnung folgende redaktionelle Änderungen notwendig: • In § 7 Absatz 4 wird das Wort „Bürgerbeteiligungsverfahrens“ durch die Worte „Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit“ ersetzt. Erläuterung zur Änderung: Die Änderung ist notwendig durch die Anpassung der Begrifflichkeiten des Baugesetzbuches an EU-Recht. • § 10 erhält folgende Überschrift: „§ 10 Jugendhilfeausschuss, Betriebsausschuss“ In Absatz 2 wird das Wort „Werksausschuss“ durch das Wort „ Betriebsausschuss“ und die Worte „das Abwasserwerk“ durch die Worte „die Entsorgungsbetriebe“ ersetzt. Erläuterung zur Änderung: Mit dem Inkrafttreten des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes (NKFG NRW) mit der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (GVBl. NW S. 644) zum 01.01.2005 wurde die Bezeichnung „Werksausschuss“ durch die Bezeichnung „Betriebsausschuss“ und durch die Neufassung der Betriebssatzung zum 01.01.2003 die Bezeichnung „Abwasserwerk der Stadt Wesseling“ durch die Bezeichnung „Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling“ ersetzt. TUIV 08/1998 2. Lösung Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, entsprechend dem Beschlussentwurf die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling zu beschließen. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. TUIV 08/1998