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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 45/2010 06.01.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 02.03.2010 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 03.03.2010 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.03.2010 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 18.03.2010 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 22.03.2010 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 22.03.2010 Jugendhilfeausschuss 22.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2010. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer -2- Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010. Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 75 ff. GO NW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NW formell dem Kreistag zugeleitet. Der zugeleitete Haushaltsentwurf 2010 wurde aufgrund der bestehenden Rechts- und Beschlusslage aufgestellt. Mit ihm ist daher noch nicht die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verbunden. Im Rahmen der weiteren Beratungen wird zu entscheiden sein, ob ein solches aufgestellt werden soll. Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls ein Entwurf der Haushaltssatzung zugesandt, damit diesen gemäß § 55 KrO NW Gelegenheit gegeben wird, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung Stellung zu nehmen (siehe auch V 33/2009). Soweit Stellungnahmen abgegeben werden, wird der Kreistag über deren Inhalt unterrichtet. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Über etwaige Einwendungen der Einwohner oder Abgabepflichtigen beschließt der Kreistag ebenfalls in öffentlicher Sitzung. Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden evtl. Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)