Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
22.03.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 63/2010
22.02.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Jugendhilfeausschuss
22.03.2010
Anhebung der Leistungen für Bereitschaftspflegestellen im Kreis Euskirchen ab dem
01.07.2010
Sachbearbeiter/in: Herr Hörter
Tel.: 639
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Mittel werden im Haushalt 2010 im Produkt 363 10 bereitgestellt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Pflegegeld für Bereitschaftspflegestellen ab dem
01.07.2010 zu erhöhen. Die Bereitschaftspflegestellen sollen statt dem bisherigen doppelten
Erziehungsbeitrag für bis zu 90 Tage den dreifachen Erziehungsbeitrag pro Tag erhalten.
Die finanziellen Mehrbelastungen von ca. 17.000 € im Jahr (8.500 € in 2010) werden voraussichtlich
kompensiert, indem diese Erhöhung des Anreizes für Bereitschaftspflegestellen einem Anstieg der
Inobhutnahmen in der Heimerziehung entgegenwirkt. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass es
im Produkt 363 10 durch die beabsichtigte Anhebung zu keiner negativen Veränderung kommt.
-2Begründung:
Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegeeltern nach § 78 im Kreis Euskirchen regt in dem als Anlage
beigefügten Schreiben an, die Sätze für die Bereitschaftspflege zu erhöhen.
Im Kreis Euskirchen wird als Berechnungsgrundlage das Pflegegeld bei Vollzeitpflege berücksichtigt.
Das Pflegegeld setzt sich aus den "materiellen Aufwendungen" und dem "Erziehungsbeitrag"
zusammen. Diese Beträge werden von dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW) festgelegt. Der Erziehungsbeitrag beträgt
z. Z. 219,- € im Monat.
-
für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr:
für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:
für Kinder ab vollendetem 14. Lebensjahr:
Mat. Aufw.
Erz.Betr.
458 € +
508 € +
618 € +
219 €
219 €
219 €
= 677 €
= 727 €
= 837 €.
Die Bereitschaftspflegestelle erhält zusätzlich einen weiteren Erziehungsbeitrag. Der Monatsbetrag
wird taggenau berechnet.
Die Bezahlung der Bereitschaftspflege ist in den Jugendämtern sehr unterschiedlich geregelt.
Um einen Vergleich mit anderen Jugendämtern herzustellen, wurde die Bezahlung auf einen
Tagessatz umgerechnet. Der Kreis Euskirchen bezahlt z. Z. durchschnittlich bei Kindern bis zum 14.
Lebensjahr 31,-€ am Tag.
Verschiedene Jugendämter zahlen eine "Bereitstellungspauschale", (z. B. die Stadt Bonn 110,- € im
Monat und pro Belegtag zusätzlich 34 €). Der Rhein-Sieg-Kreis zahlt eine Bereitstellungspauschale
von wöchentlich 90,-€, bei Aufnahme pauschal 60,-€ und pro Tag 35 €.
Der Kreis Düren und die Stadt Düren haben Bereitschaftspflegestellen, die über das Kinderheim St.
Josef betreut werden und pro Tag mit 72 € vergütet werden.
Des Weiteren gibt es mehrere Stadtjugendämter, die den dreifachen Erziehungsbeitrag zahlen, wie z.
B. Duisburg, Mönchengladbach und Düsseldorf.
Bei diesem Vergleich stellt sich heraus, dass die Bezahlung der "Bereitschaftspflege" im Kreis
Euskirchen unterdurchschnittlich ist.
-3Bei dem beantragten dreifachen Erziehungsbeitrag würde sich der Tagessatz auf ca. 38,- € erhöhen.
Bei 4200 Belegtagen (Jahr 2009) wäre dies eine Erhöhung von ca. 30.000 € im Jahr. Eine
Inobhutnahme in einer Heimeinrichtung liegt bei ca. 180,- €.
Die Verwaltung schlägt vor, dass im Rahmen der Inobhutnahme der Bereitschaftspflegefamilie für die
ersten 90 Tage der dreifache Erziehungsbeitrag bezahlt werden sollte, nach dieser Zeit soll wie
bislang der zweifache Erziehungsbeitrag gewährt werden.
Dieser Vorschlag würde eine Erhöhung von 17.000 € im Jahr bedeuten.
Dieser Vorschlag begrenzt einerseits die zusätzliche finanzielle Belastung des Kreises, andererseits
werden die Bereitschaftspflegestellen nicht finanziell schlechter gestellt als in anderen
Jugendamtsbezirken. Die Begrenzung auf eine maximale Dauer von 90 Tagen stellt klar, dass sich
diese Verbesserung auf die kurzfristigen Unterbringungen bezieht.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)