Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 5/A 176/2009
24.02.2010
Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den
Besuch von Kindertageseinrichtungen – Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Sowohl der Jugendhilfeausschuss (Sitzung am 03.09.2009) als auch der Kreistag (Sitzung am
09.09.2009) haben beschlossen, über den Antrag im Zuge der kommenden Haushaltsplanberatungen
zu entscheiden. Hiermit erklärte der Antragsteller sich einverstanden.
Da bereits bezüglich des Antrages A 163/2009 (s. TOP 3) beschlossen war, diesen Antrag mit den
Bürgermeistern zu besprechen, hat die Verwaltung auch den Antrag A 176/2009 in der
Bürgermeisterkonferenz am 19.11.2009 vorgestellt.
Die Bürgermeister baten den Kreis, eine schriftliche Anfrage an die Städte und Gemeinden zu richten,
damit eine Abstimmung in den politischen Gremien erfolgen könne.
Mit Schreiben vom 25.11.2009 wurden die Bürgermeister nochmals schriftlich über den Antrag
informiert und um Stellungnahme bis zum 15.02.2010 gebeten.
Als Ergebnis der Abfrage kann festgehalten werden, dass sich alle Kommunen aufgrund der
Finanzlage der öffentlichen Kassen gegen den Antrag aussprechen.
Lediglich zwei Kommunen erklären, dass sie dem Antrag zustimmen könnten, sofern eine
Gegenfinanzierung im Kreishaushalt sichergestellt werden kann.
Dagegen haben vier weitere Kommunen geäußert, mit dem Antrag auch dann nicht einverstanden zu
sein, wenn eine Gegenfinanzierung vorliegt.
Eine Kommune hat erklärt, dass ein beitragsfreies Kindergartenjahr zwar wünschenswert wäre,
aufgrund der Haushaltslage aber vielmehr versucht werden müsste, durch die Bildung zusätzlicher
Einkommensstufen Mehreinnahmen zu erzielen.
Des weiteren haben alle Bürgermeister im Rahmen der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden gem. § 55 Abs. 1 KrO zur Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Schreiben
vom 07.01.2010 unter Punkt 4 ausgeführt, dass eine „Beitragsfreistellung im
Kindertagesstättenbereich - eine klassische freiwillige Leistung - keinesfalls (mit dem
Sparsamkeitgebot) vereinbar ist.“
Bezüglich der Ziffer 3 der Abfrage (detaillierte Darstellung der Beitragssituation im Kindergartenjahr
2008/2009) wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Aufgrund von höchst unterschiedlichen Angaben der Kommunen ist keine zuverlässige kreisweite
Zusammenfassung der Daten möglich. Aus Sicht der Verwaltung sind lediglich die in der Anlage
aufgeführten Daten realistisch, die nochmals telefonisch abgeglichen wurden.
gez. I. V. Poth