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Verwaltungsergänzung (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen – Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
16.03.10, 04:16
Aktualisiert
16.03.10, 04:16
Verwaltungsergänzung (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen – Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 5/A 176/2009 24.02.2010 Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen – Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr hier: Antrag der SPD-Fraktion Sowohl der Jugendhilfeausschuss (Sitzung am 03.09.2009) als auch der Kreistag (Sitzung am 09.09.2009) haben beschlossen, über den Antrag im Zuge der kommenden Haushaltsplanberatungen zu entscheiden. Hiermit erklärte der Antragsteller sich einverstanden. Da bereits bezüglich des Antrages A 163/2009 (s. TOP 3) beschlossen war, diesen Antrag mit den Bürgermeistern zu besprechen, hat die Verwaltung auch den Antrag A 176/2009 in der Bürgermeisterkonferenz am 19.11.2009 vorgestellt. Die Bürgermeister baten den Kreis, eine schriftliche Anfrage an die Städte und Gemeinden zu richten, damit eine Abstimmung in den politischen Gremien erfolgen könne. Mit Schreiben vom 25.11.2009 wurden die Bürgermeister nochmals schriftlich über den Antrag informiert und um Stellungnahme bis zum 15.02.2010 gebeten. Als Ergebnis der Abfrage kann festgehalten werden, dass sich alle Kommunen aufgrund der Finanzlage der öffentlichen Kassen gegen den Antrag aussprechen. Lediglich zwei Kommunen erklären, dass sie dem Antrag zustimmen könnten, sofern eine Gegenfinanzierung im Kreishaushalt sichergestellt werden kann. Dagegen haben vier weitere Kommunen geäußert, mit dem Antrag auch dann nicht einverstanden zu sein, wenn eine Gegenfinanzierung vorliegt. Eine Kommune hat erklärt, dass ein beitragsfreies Kindergartenjahr zwar wünschenswert wäre, aufgrund der Haushaltslage aber vielmehr versucht werden müsste, durch die Bildung zusätzlicher Einkommensstufen Mehreinnahmen zu erzielen. Des weiteren haben alle Bürgermeister im Rahmen der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gem. § 55 Abs. 1 KrO zur Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Schreiben vom 07.01.2010 unter Punkt 4 ausgeführt, dass eine „Beitragsfreistellung im Kindertagesstättenbereich - eine klassische freiwillige Leistung - keinesfalls (mit dem Sparsamkeitgebot) vereinbar ist.“ Bezüglich der Ziffer 3 der Abfrage (detaillierte Darstellung der Beitragssituation im Kindergartenjahr 2008/2009) wird auf die Anlage 1 verwiesen. Aufgrund von höchst unterschiedlichen Angaben der Kommunen ist keine zuverlässige kreisweite Zusammenfassung der Daten möglich. Aus Sicht der Verwaltung sind lediglich die in der Anlage aufgeführten Daten realistisch, die nochmals telefonisch abgeglichen wurden. gez. I. V. Poth