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Anfrage UWV (Investitionen 2010 hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 13:10
Aktualisiert
12.03.10, 13:10
Anfrage UWV (Investitionen 2010
hier: Anfrage der UWV-Fraktion) Anfrage UWV (Investitionen 2010
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UWV-Fraktionsbüro š Jülicher Ring 32 š 53879 Euskirchen Datum: F 3/2010 07.01.2010 Az.: II/T X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 02.03.2010 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 03.03.2010 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 22.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Investitionen 2010 hier: Anfrage der UWV-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die UWV-Fraktion beantragt, auf die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse und des Kreistages folgende Anfrage zu setzen: 1.) Die Verwaltung wird gebeten, darüber Mitteilung zu machen, welche bereits beschlossenen, jedoch noch nicht durchgeführten Maßnahmen (Instandhaltungen, Anschaffung, Investitionen etc.) ab einem Volumen von größer 100.000,00 EUR bestehen, die in diesem oder in den folgenden Jahren kassenwirksam werden. 2.) Die Verwaltung wird darum gebeten, mitzuteilen, welche Investitionen von der Ergänzung zum Haushaltsgesetz 2010 erfasst sind, die aufgrund der neuen Regelung für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltsicherungskonzept eine Erhöhung des Fördervolumens auf 90 % besteht. 3.) Die Verwaltung wird gebeten, dahingehend Mitteilung zu machen, ob diese Regelung auch für die Kreise ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzeptes gilt. -2- B e g r ü n d u n g: Mit dem Antrag zu Ziffer 1) möchte die UWV-Fraktion wissen, welche bereits beschlossenen, möglicherweise auch anfinanzierten, jedoch noch nicht zu Ende gebrachten Maßnahmen ab einem bestimmten Finanzvolumen angegangen sind, die im laufenden oder in den nächsten Haushaltsjahren finanziert werden müssen. Angesichts der extrem Haushaltsituation gehören auch solche Maßnahmen auf den Prüfstand, die beschlossen und bereits mit Vorlaufkosten belastet sind. Lediglich bei Einschätzung der insoweit zu finanzierenden Lasten kann verantwortlich geprüft werden, ob wir uns in der Vergangenheit beschlossene, jedoch noch nicht verausgabte Maßnahmen leisten können. Mit den Anträgen zu Ziffer 2) und 3) möchten wir wissen, ob und in welchem Umfang der Kreis bzw. die Kommunen Fördermöglichkeiten bis zu 90 % erhalten und in welchen Fällen ergänzend von privater Seite Sponsoring erfolgen kann. Auf die diesbezügliche Mitteilung im KStA vom 14. Dezember 2009, Kopie anbei, wird Bezug genommen. Für die UWV-Fraktion gez. Franz Troschke -2-