Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 13:10
Aktualisiert
12.03.10, 13:10
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Datum:
F 3/2010
07.01.2010
Az.: II/T
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
02.03.2010
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
03.03.2010
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
04.03.2010
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
10.03.2010
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
22.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Investitionen 2010
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die UWV-Fraktion beantragt, auf die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse und des Kreistages
folgende Anfrage zu setzen:
1.)
Die Verwaltung wird gebeten, darüber Mitteilung zu machen, welche bereits
beschlossenen, jedoch noch nicht durchgeführten Maßnahmen (Instandhaltungen,
Anschaffung, Investitionen etc.) ab einem Volumen von größer 100.000,00 EUR bestehen,
die in diesem oder in den folgenden Jahren kassenwirksam werden.
2.)
Die Verwaltung wird darum gebeten, mitzuteilen, welche Investitionen von der Ergänzung
zum Haushaltsgesetz 2010 erfasst sind, die aufgrund der neuen Regelung für Kommunen
ohne genehmigtes Haushaltsicherungskonzept eine Erhöhung des Fördervolumens auf 90
% besteht.
3.)
Die Verwaltung wird gebeten, dahingehend Mitteilung zu machen, ob diese Regelung auch
für die Kreise ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzeptes gilt.
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B e g r ü n d u n g:
Mit dem Antrag zu Ziffer 1) möchte die UWV-Fraktion wissen, welche bereits beschlossenen,
möglicherweise auch anfinanzierten, jedoch noch nicht zu Ende gebrachten Maßnahmen ab einem
bestimmten Finanzvolumen angegangen sind, die im laufenden oder in den nächsten
Haushaltsjahren finanziert werden müssen.
Angesichts der extrem Haushaltsituation gehören auch solche Maßnahmen auf den Prüfstand, die
beschlossen und bereits mit Vorlaufkosten belastet sind.
Lediglich bei Einschätzung der insoweit zu finanzierenden Lasten kann verantwortlich geprüft werden,
ob wir uns in der Vergangenheit beschlossene, jedoch noch nicht verausgabte Maßnahmen leisten
können.
Mit den Anträgen zu Ziffer 2) und 3) möchten wir wissen, ob und in welchem Umfang der Kreis bzw.
die Kommunen Fördermöglichkeiten bis zu 90 % erhalten und in welchen Fällen ergänzend von
privater Seite Sponsoring erfolgen kann.
Auf die diesbezügliche Mitteilung im KStA vom 14. Dezember 2009, Kopie anbei, wird Bezug
genommen.
Für die UWV-Fraktion
gez. Franz Troschke
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