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Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
09.03.10, 04:17
Aktualisiert
09.03.10, 04:17
Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: V 48/2010 28.01.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz, Herr Jasper Abt.: 20.1 Tel.: 424 / 423 X Die Vorlage berührt den Etat 2008 Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2008 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1). 2. Der Kreistag stimmt den im Haushaltsjahr 2008 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2). € € -2- Begründung: In § 82 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz GO NRW a.F. (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt, dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 6 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich (§ 82 Abs. 1 Satz 5, 1. Halbsatz GO NRW a.F.). Zu 1.: Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008. Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die die dort genannten Beträge übersteigen. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Vermögenshaushalt im Wege der Gesamtdeckung gewährleistet. Eine vollständige Deckung im Verwaltungshaushalt konnte angesichts der primären Verursachung durch das SGB XII, das SGB II und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht erreicht werden. Zu 2: Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)