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Verwaltungsergänzung (Kindergartenbedarfsplan 2010/2011 hier: Ausbauplanung Stadtgebiet Schleiden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
06.03.10, 04:12
Aktualisiert
06.03.10, 04:12
Verwaltungsergänzung (Kindergartenbedarfsplan 2010/2011
hier: Ausbauplanung Stadtgebiet Schleiden) Verwaltungsergänzung (Kindergartenbedarfsplan 2010/2011
hier: Ausbauplanung Stadtgebiet Schleiden) Verwaltungsergänzung (Kindergartenbedarfsplan 2010/2011
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hier: Ausbauplanung Stadtgebiet Schleiden)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 1 / F 5/2010 05.03.2010 Kindergartenbedarfsplan 2010/2011 hier: Ausbauplanung Stadtgebiet Schleiden Mit allen Trägern konnte im Rahmen der Bedarfsermittlung für das Kindergartenjahr 2010/2011 Einvernehmen erzielt werden. Einzige Ausnahme ist hierbei der Kindergarten Schleiden - Olef. Mit dem Träger, dem Deutschen Roten Kreuz, sowie der Verwaltung der Stadt Schleiden wurde sich auf die Ausbauplanung des Kreises Euskirchen verständigt. Der Rat der Stadt Schleiden hat jedoch in seiner Sitzung mehrheitlich für den Ausbau des Kindergartens Olefs gestimmt. Zur Vorgeschichte: Zum Kindergartenjahr 2009/2010 hat der Träger des Kindergartens Schleiden - Olef, DRK Euskirchen, die Einrichtung von 2 Gruppen des Gruppentyps I beantragt. Um einem Personalabbau zumindest mittelfristig zu verhindern, wurde diesem Antrag zugestimmt. Anlässlich eines Besichtigungstermins der Heimaufsicht wurde festgestellt, dass der Kindergarten in keiner Weise den räumlichen Voraussetzungen für eine Betreuung von Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren genügt. Die bis zum 31.07.2010 befristete Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes Rheinland führt daher folgendes aus: „Aufgrund des fehlenden Raumprogramms für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und einem gleichzeitigen Rückgang der Kinderzahlen bitte ich um Prüfung und Mitteilung, wie die zukünftige Belegung der Einrichtung geplant wird. Sofern die Tageseinrichtung zweigruppig bleibt, fehlt nicht nur ein Nebenraum sondern auch ein Ruheraum für die Betreuung der kleineren Kinder. Daher gehe ich dann davon aus, dass die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter bevorzugt wird. Bei einer Betreuung von kleineren Kindern ist entweder die Reduzierung auf eine Gruppe oder die bauliche Erweiterung der Einrichtung erforderlich." -2In Abstimmung mit dem Träger und der Stadt Schleiden wurde sich dahingehend verständigt, dass voraussichtlich bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 aufgrund des vorrangigen Rechtsanspruches der Ü3-Kinder und des dort fehlenden Raumangebotes keine Betreuung von Kindern im Alter von 2 - 3 Jahren vorgehalten werden kann. Die Stadt Schleiden hat daher in ihrer Vorlage WP 9/2009/016-2 vom 13.01.2010 zur Kindergartenbedarfsplanung eine Betreuung von U3-Kindern in Olef nicht vorgesehen. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 18.02.2010 dagegen für einen Ausbau des Kindergartens Olef auf 2 Gruppen des Gruppentyps I ausgesprochen. Der Träger hat auf Wunsch der Eltern sowie des Stadtrates Schleiden nun zwei Gruppen des Gruppentyps I beantragt. Voraussetzung für den Träger ist, dass die notwendigen Baumaßnahmen schnellstmöglich durch die Stadt Schleiden umgesetzt werden, damit die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Für eine Übergangszeit ist der Einsatz von Baucontainern geplant. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 liegen insgesamt Anmeldungen für 32 Ü3 - Kinder und 11 U3 Kinder vor, davon 21 Ü3 - Kinder und 6 U3 - Kinder aus dem nahen Wohnbereich. Seitens des Trägers werden daher 2 Gruppen des Gruppentyps I mit insgesamt 43 Kindpauschalen beantragt (d.h. mit einer Überbelegung von 3 Kindern). Zur aktuellen Situation: Die entsprechende Beschlusslage des JHA zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (V 510/2009) legt die kreisweite Ausbauplanung fest. Das Ausbauziel von 35 % bezieht sich dabei auf die Kinder vom 1. – 3 Lebensjahr: 204 Kinder, wobei für 50 % der zweijährigen Kinder und 15 % der einjährigen Kinder Betreuungsplätze in Kindertagesstätten geschaffen werden sollen, für weitere 5 % der einjährigen Kinder sollen Betreuungsplätze in Kindertagesstätten vorgehalten werden. Für das Stadtgebiet Schleiden geht die Verwaltung in der Planung von 264 Kindern unter 3 aus (60 unter 1 J., 102 unter 2 Jahren und weitere 102 unter 3 Jahren). Daraus ergeben sich folgende konkrete Ausbauziele: 102 einjährige Kinder 102 zweijährige Kinder Gesamt 15 Plätze in KiTa, 5 Plätze in Tagespflege 51 Plätze in KiTa 66 Plätze in KiTas, 5 Plätze in Tagespflege Mit diesen 71 Plätzen (davon 66 in Kindertagesstätten) wären die Ausbauziele von 35% Versorgungsquote für 1-2 jährige Kinder im Ortsbereich Schleiden erreicht. Auf dieser Basis wurde mit den Trägern der Kindertagesstätten und der Verwaltung eine konkrete Umsetzung des Ausbaus in den nächsten Jahren erarbeitet, die unter den Gesichtspunkten der ortsnahen Versorgung und der Wirtschaftlichkeit zu konkreten Ausbauplanungen führte. In diesen Planungen erschien es aufgrund der tatsächlichen baulichen Voraussetzungen im Ortsbereich Schleiden angemessen, realistisch und auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar, im Jahre 2013 63 statt 66 Plätze in Kindertagesstätten einzuplanen (plus weitere 5 in Kindertagespflege, ergibt 33 %), zumal die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung erfahrungsgemäß noch unter der Planungsannahme liegt. -3Die geplante Realisierung des Ausbaus auf 63 Plätze geht davon aus, dass jeweils 6 Kinder im Gruppentyp I betreut werden und dieser Gruppentyp mit jeweils 22 Kindern in 2013 betrieben wird, was in der Tat dem gesetzlichen Maximalwert entspricht. Dies ist aber aus Sicht der Verwaltung ein wesentliches Merkmal für die Schaffung einer mittelfristig stabilen Versorgung im Stadtgebiet Schleiden, da weiterhin von sinkenden Kinderzahlen auszugehen ist. In Olef hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die einen weiteren Ausbau und den Erhalt der Kindertageseinrichtung Olef fordert. Mit Vertretern dieser Bürgerinitiative hat am 13.01.2010 ein Gespräch mit Vertretern der Stadt, des Trägers und des Kreises stattgefunden. Dabei wurde erläutert, warum der Erhalt der Einrichtung aus Sicht der Jugendhilfeplanung nicht in Frage steht und wie die konkrete Planung der nächsten Jahre ist. Leider gelang es nicht, Zustimmung zur bestehenden Ausbauplanung zu erreichen. Die Bürgerinitiative in Olef führt einige Argumente an, auf die im Folgenden eingegangen wird. 1. Die Bevölkerungsentwicklung wird einseitig zu negativ dargestellt Nach Angaben des Online-Dienstes der Bertelsmann-Stiftung vom 04.03.2010 geht man dort davon aus, dass der Geburtenrückgang in Schleiden zumindest bis 2025 weitergeht (von 2010 – 2025): 0 - 2 jährige – 5,9 %, 3 – 5jährige – 2,2 %, 0 – 5 jährige – 4 %. Die Bertelsmann-Stiftung hatte die der V 510/2009 als Anlage beigefügte Prognose für den Kreis Euskirchen Zahlen genannt, die sich als zu hoch erwiesen: Kreisweit 2006 2007 Bertelsmann 10274 10029 Realität 10285 9996 in % 2008 in % 2009 in % 20062009 -2,4 -2,8 9882 9745 -1,5 -2,5 9696 9420 -1,9 -3,3 -5,6 -8,4 Der prognostizierte Rückgang wurde so von der Realität leider übertroffen, die bisherigen Planungen haben sich als zuverlässig erwiesen. Es muss berücksichtigt werden, dass bei Planungen aufgrund von Prognosen Schwankungen unabwendbar sind. Bereits 2008 war die absolute Anzahl der Kinder unter 6 Jahren geringer als in der Planung erwartet (631 statt 652). Geht die Planung für 2009 noch von 619 Kindern aus, sind am 31.12.2009 nur 609 Kinder vorhanden. Dies ist umso aussagekräftiger, als dass die Planungen die Kinder unter 1 Jahr nur anteilig enthielten. Auch dadurch zeigt sich, dass die Annahmen der Jugendhilfeplanung tendenziell eher positiv sind. 2. Es liegen erhöhte Anmeldezahlen vor, die den Bedarf in Olef verdeutlichen Die tatsächlichen Anmeldungen für den Kindergarten Olef werden nicht bestritten, dürfen aber aus Sicht der Verwaltung nicht dazu führen, dass ¾ der Ausbau von U 3-Plätzen so forciert wird, dass die geplante Ausbauquote in Schleiden übertroffen wird, ¾ durch das Akzeptieren des Wahlrechts der Eltern von den Grundsätzen der ortsnahen Versorgung abgewichen wird und dadurch ¾ die Gesamtplanung im Ortsbereich erheblich erschwert wird. -4Die Eigendefinition des Einzugsbereichs der Kindertagesstätte Olef durch die Bürgerinitiative steht somit den planerischen Grundsätzen erheblich entgegen. Im Flächenkreis kann eine möglichst flächendeckende Ausstattung mit wirtschaftlich tragfähigen Kindertageseinrichtungen nur erhalten bleiben, wenn die Wahlmöglichkeiten nur eingeschränkt möglich sind. Dass diese Beschränkung der Wahlmöglichkeiten Unzufriedenheiten bei einzelnen Eltern auslöst, kann nachvollzogen werden. Nach der Planung der Verwaltung werden im Kindergartenjahr 2010/2011 in den vorhandenen Räumen 1,5 Gruppen der Gruppenform III eingerichtet. Damit ist sichergestellt, dass kein Kind, was dort bisher betreut wurde, die Einrichtung verlassen muss. Bis zu einer möglichen Umwandlung in die Gruppenform I werden keine Plätze für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren zu Verfügung stehen. Eltern, die eine solche Betreuung brauchen, müssen entweder dann zur Verfügung stehende Plätze in anderen Einrichtungen in Anspruch nehmen oder eine Betreuung in Tagespflege beantragen, die nach dem Gesetz der Betreuung in einer Einrichtung gleichrangig ist. 3. Bedarf an Betreuung in der Gruppenform I In den Planungen geht die Verwaltung aus Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Erfahrung optimistischer Planungsdaten von der maximal möglichen Betreuung aus (bis zu 6 Kinder unter 3 Jahren, bis zu 16 Kinder über 3 Jahren, insgesamt bis zu 22 Kinder). Wie bereits eingangs beschrieben, führt diese Annahme aus Sicht der Verwaltung dazu, dass zumindest mittelfristig wirtschaftlich vertretbare Kindertagesstätten erhalten bleiben. Selbstverständlich beeinflusst eine solche Annahme in gravierender Weise die Planung: 48 Kinder unter 3 Jahren könnten so entweder in 8 Gruppen á 6 Kinder unter 3 Jahren oder in 10 (9,6) Gruppen mit 5 Kindern unter 3 Jahren betreut werden. Der Argumentation der Bürgerinitiative, durch eine durchgängige Unterschreitung der gesetzlich zulässigen Betreuungsmöglichkeiten einen erhöhten Bedarf an der Schaffung weiterer Gruppen der Gruppenform I bis zum Jahr 2013 darzustellen, kann deshalb nicht gefolgt werden. 4. Vergleich zur Gemeinde Nettersheim Bezüglich der Aussage der Elterninitiative zur Betreuungsquote im Gemeindegebiet Nettersheim wird darauf hingewiesen, das im Gemeindegebiet Nettersheim in der 3-guppigen Einrichtung im Kernort Nettersheim die räumlichen und personellen Voraussetzungen zur Errichtung zweier Gruppen des Gruppentyps I vorlagen. Unter Berücksichtigung des seitens des Ministeriums zugewiesenen Kontingentes war es möglich, bis zu 12 Kinder < 3 Jahren im Kernort zu betreuen. Ergänzend hierzu wurden im Nachbarort weitere 6 Plätze eingerichtet. Investitionen waren hierfür nicht notwendig. Von den 12 zur Verfügung stehenden Plätze wurden jedoch nur 10 Plätze in Anspruch genommen. Zwischenzeitlich zeigt sich, dass sich dieser Bedarf zum neuen Kindergartenjahr halbiert. Ab dem 01.08.2010 werden dort nur noch 6 Plätze benötigt. -5Fazit: Sollte zum jetzigen Zeitpunkt das Planungsziel der Jugendhilfeplanung (wie in der V 510/2009 beschlossen) in einer Einrichtung oder in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde in Frage gestellt werden oder das Wahlverhalten von Eltern als gestalterisches Moment der Jugendhilfeplanung anerkannt werden, hätte dies für den Kreis Euskirchen erhebliche Folgen. Es könnte in diesem Fall kein an sachlichen Kriterien orientiertes kreisweites Konzept verfolgt werden. Dies hätte sowohl auf die Finanzierung der entsprechenden Kindpauschalen als auch auf die erheblichen Investitionen, die derzeit in allen Kommunen zum Ausbau getätigt werden, Auswirkungen. Diese Investitionen sind bereits in konkreter planerischer Umsetzung und stünden sofort zur Disposition (konkret in Schleiden: Ausbauplanung Caritas-Lebenswelten Schleiden und kath. Einrichtung in Gemünd). Hinzu kommt, dass Landeszuschüsse für Investitionen im Rahmen des U 3-Ausbaus für Einrichtungen, die zu einem späteren Zeitpunkt keine Kinder unter 3 Jahren betreuen, zurückgezahlt werden müssen (20jährige Zweckbindung). Als Anlage ist dieser Info die Ausbauplanung für das Stadtgebiet Schleiden beigefügt. gez. I. V. Poth