Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 36/2009
09.12.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Agnes Lövenich auf Gewährung eines Zuschusses
zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in Lövenich, Im Tiergarten 50
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 16 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
gez.
Hessenius
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Die Mittel wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2010
(Produkt 365 01 Zeile 28) veranschlagt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Agnes Lövenich zu den Kosten
der Ausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in
Lövenich, Im Tiergarten 50, einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Agnes Lövenich bittet mit Antrag vom 25.07.2009 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung Lövenich, Im Tiergarten 50. Es sollen 5 Plätze für unter
dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Weilerswist auf 3.541,20 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren zuwendungsfähige Gesamtkosten i. H. v. 3.541,20 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähige Gesamtkosten lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 23.10.2009
3.541,20 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
3.187,08 €
177,06 €
177,06 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)