Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 21/2010
25.02.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
10.03.2010
ÖPNV-Anbindung Bad Münstereifel - Kreisgebiet Ahrweiler Linie 822
Zum Schuljahr 2009/2010 wurde in Bad Münstereifel ein zweiter Schul-Langtag am Donnerstag
eingerichtet. Aufgrund dieser Schulzeitveränderung bestehen seit dem Schuljahreswechsel Probleme
in der Rückbeförderung in Richtung Rheinland-Pfalz (Ohlenhard) donnerstags nachmittags. Für diese
Schüler gibt es bisher kein ÖPNV-Angebot. Aus Sicht des Kreises Euskirchen und der Stadt Bad
Münstereifel besteht hier eigentlich kein Änderungsbedarf, da weder der Kreis noch die Stadt Bad
Münstereifel für den überwiegenden Teil der Schüler Schulträger sind. Hauptsächlich sind die Schüler
des St.-Angela-Gymnasiums von der fehlenden Rückbeförderung betroffen.
Die Stadt Bad Münstereifel und der Kreis Euskirchen wollen dieses Problem trotzdem lösen, so dass
zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit dem Kreis Ahrweiler, dem St.-Angela-Gymnasium und der
RVK stattgefunden haben.
In Rheinland-Pfalz sind die Kreise für den Schülerverkehr zuständig. Es werden Schülertickets im
ÖPNV für die nächstgelegene Schule gekauft. Sofern nicht die nächstgelegene Schule besucht wird,
erfolgt eine anteilige Erstattung der Fahrtkosten. Die Schulen in Bad Münstereifel stellen für den
Bereich Wershofen und Hümmel die nächstgelegenen Schulen dar.
Bislang werden folgende Fahrten von Bad Münstereifel in Richtung Kreisgebiet Ahrweiler über die
Linie 822 angeboten:
Fahrt 2/822:
05.32 Uhr ab Ohlenhard nach Bad Münstereifel
Fahrt 13/822:
13.50 Uhr ab Bad Münstereifel nach Ohlenhard (nur Schultage)
Fahrt 113/822:
13.57 Uhr ab Bad Münstereifel nach Ohlenhard (nur Ferientage)
Fahrt 107/822:
15.58 Uhr ab Bad Münstereifel nach Ohlenhard (nur dienstags)
Zusätzlich bestehen im §43,2-Verkehr morgens Fahrten in Richtung Bad Münstereifel als
Zubringerverkehre mit Kleinbussen. Weiterhin verfügt der Kreis Ahrweiler über Verträge mit einem
Busunternehmen, das einen morgendlichen Zubringerverkehr in Richtung Bad Münstereifel über
einen freigestellten Schülerverkehr sicherstellt. Dies zeigt, dass derzeit keine transparenten
Fahrpläne für diesen Bereich bestehen.
Während der Gespräche stellte sich zudem heraus, dass auch die Zahlungsströme zwischen den
verschiedenen Partnern nicht transparent sind.
Vor diesem Hintergrund und durch die Probleme mit dem zweiten Schul-Langtag sollen nun die
Fahrpläne und Zahlungsströme transparent gestaltet werden.
-2Im Rahmen der Gesprächstermine wurden folgende Planungen erörtert:
Streichung Fahrt 2/822 auf dem Abschnitt Rheinland-Pfalz
Streichung Fahrt 113/822 komplett (nur Ferienbetrieb)
Erweiterung Fahrt 107/822 auf den Betriebstag Donnerstag
Einführung einer morgendlichen Hinfahrt nach Bad Münstereifel mit nur einem Bus über die
Linie 822 anstatt mehrerer Zubringerverkehre
Die RVK hat diese Punkte geprüft und kalkuliert. Demnach werden mit den o.g. Planungen zukünftig
insgesamt 16.129 Kilometer für die Fahrten zwischen Bad Münstereifel und dem Kreisgebiet
Ahrweiler erbracht. Hiervon entfallen 10.864 km auf das Kreisgebiet Ahrweiler (67,4%) und 5.265 km
auf das Stadtgebiet Bad Münstereifel (32,6%).
Nach Angaben der RVK ergeben sich folgende Kostenstrukturen für das erste Jahr der Umsetzung
auf der Linie 822 im Kreisgebiet Ahrweiler:
Gesamtkosten
Einnahmen
geplante Einsparungen
Zuschussbedarf
52.000 Euro
16.000 Euro
6.000 Euro
30.000 Euro
In den Folgejahren ist ebenfalls mit Kosten in Höhe von 30.000 Euro zzgl. einer jährlichen
Preissteigerung von ca. 2% für das Gebiet des Kreises Ahrweiler zu rechnen.
Bisher werden die Kosten im Verkehr nach §42 PBefG auf dem Gebiet des Kreises Ahrweiler
ausschließlich durch den Kreis Euskirchen finanziert. Im Rahmen der ÖPNV-Umlage werden die
Kilometer auf dem Gebiet des Kreises Ahrweiler der Stadt Bad Münstereifel zugeschieden, so dass
die Stadt Bad Münstereifel bislang diese Kosten trägt. Die ÖPNV-Umlage des Kreises Euskirchen
wird zu 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen und zu 85% nach Nutzkilometern ÖPNV
verteilt.
Im Zuge dieser Veränderungen strebt der Kreis Euskirchen an, mit der Kreisverwaltung Ahrweiler
eine Vereinbarung abzuschließen, die die Kosten der Linie 822 für das Gebiet des Kreises Ahrweiler
zukünftig deckt.
Die Vereinbarung sollte an die Genehmigungslaufzeit der Linie 822 gekoppelt werden. Der Kreis
Euskirchen verfügt über einen Verkehrsvertrag mit der RVK, der auch die Linie 822 umfasst. Der
Verkehrsvertrag wurde zunächst bis Dezember 2018 geschlossen. Dies könnte als erste
längstmögliche Laufzeit für die Vereinbarung gelten.
Die o.g. Kostendarstellung soll als Richtwert dienen. Es wird vorgeschlagen, dass die RVK dem Kreis
Euskirchen jährlich eine Aufstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten auf dem Gebiet des
Kreises Ahrweiler zur Verfügung stellt. Diese Aufstellung könnte dann die Abrechnungsbasis für die
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Ahrweiler bilden.
Bei einer Umsetzung dieses Vorschlags, würden die Verkehre zwischen Ahrweiler und Bad
Münstereifel komplett über den Verkehr nach §42 PBefG erbracht. Die Fahrten würden in die Linie
822 eingepflegt, so dass aus Fahrgastsicht ein transparentes Angebot besteht, dass nicht nur von
Schülern sondern auch von weiteren Fahrgastgruppen genutzt werden kann. Eine Umsetzung wäre
zum Schuljahreswechsel 2010/2011 denkbar.
Sofern die politischen Beschlüsse des Kreises Ahrweiler dieses Vorgehen unterstützen und die
Vereinbarung mit dem Kreis Ahrweiler in genannter Höhe zustande kommt, würden die Mehrkosten
der Angebotsausweitung kompensiert, so dass der ÖPNV-Umlagebetrag nicht erhöht, sondern
voraussichtlich geringfügig verringert wird. Im Rahmen der ÖPNV-Umlageberechnung würden dann
die Kilometer Ahrweiler nicht mehr der Stadt Bad Münstereifel zugerechnet, so dass sich für die Stadt
Bad Münstereifel eine Ersparnis einstellt.
-3Die Verwaltung wird den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr über die weitere Entwicklung
informieren.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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