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Info GB (ÖPNV-Anbindung Bad Münstereifel - Kreisgebiet Ahrweiler Linie 822)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 21/2010 25.02.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 ÖPNV-Anbindung Bad Münstereifel - Kreisgebiet Ahrweiler Linie 822 Zum Schuljahr 2009/2010 wurde in Bad Münstereifel ein zweiter Schul-Langtag am Donnerstag eingerichtet. Aufgrund dieser Schulzeitveränderung bestehen seit dem Schuljahreswechsel Probleme in der Rückbeförderung in Richtung Rheinland-Pfalz (Ohlenhard) donnerstags nachmittags. Für diese Schüler gibt es bisher kein ÖPNV-Angebot. Aus Sicht des Kreises Euskirchen und der Stadt Bad Münstereifel besteht hier eigentlich kein Änderungsbedarf, da weder der Kreis noch die Stadt Bad Münstereifel für den überwiegenden Teil der Schüler Schulträger sind. Hauptsächlich sind die Schüler des St.-Angela-Gymnasiums von der fehlenden Rückbeförderung betroffen. Die Stadt Bad Münstereifel und der Kreis Euskirchen wollen dieses Problem trotzdem lösen, so dass zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit dem Kreis Ahrweiler, dem St.-Angela-Gymnasium und der RVK stattgefunden haben. In Rheinland-Pfalz sind die Kreise für den Schülerverkehr zuständig. Es werden Schülertickets im ÖPNV für die nächstgelegene Schule gekauft. Sofern nicht die nächstgelegene Schule besucht wird, erfolgt eine anteilige Erstattung der Fahrtkosten. Die Schulen in Bad Münstereifel stellen für den Bereich Wershofen und Hümmel die nächstgelegenen Schulen dar. Bislang werden folgende Fahrten von Bad Münstereifel in Richtung Kreisgebiet Ahrweiler über die Linie 822 angeboten: š Fahrt 2/822: 05.32 Uhr ab Ohlenhard nach Bad Münstereifel š Fahrt 13/822: 13.50 Uhr ab Bad Münstereifel nach Ohlenhard (nur Schultage) š Fahrt 113/822: 13.57 Uhr ab Bad Münstereifel nach Ohlenhard (nur Ferientage) š Fahrt 107/822: 15.58 Uhr ab Bad Münstereifel nach Ohlenhard (nur dienstags) Zusätzlich bestehen im §43,2-Verkehr morgens Fahrten in Richtung Bad Münstereifel als Zubringerverkehre mit Kleinbussen. Weiterhin verfügt der Kreis Ahrweiler über Verträge mit einem Busunternehmen, das einen morgendlichen Zubringerverkehr in Richtung Bad Münstereifel über einen freigestellten Schülerverkehr sicherstellt. Dies zeigt, dass derzeit keine transparenten Fahrpläne für diesen Bereich bestehen. Während der Gespräche stellte sich zudem heraus, dass auch die Zahlungsströme zwischen den verschiedenen Partnern nicht transparent sind. Vor diesem Hintergrund und durch die Probleme mit dem zweiten Schul-Langtag sollen nun die Fahrpläne und Zahlungsströme transparent gestaltet werden. -2Im Rahmen der Gesprächstermine wurden folgende Planungen erörtert: š Streichung Fahrt 2/822 auf dem Abschnitt Rheinland-Pfalz š Streichung Fahrt 113/822 komplett (nur Ferienbetrieb) š Erweiterung Fahrt 107/822 auf den Betriebstag Donnerstag š Einführung einer morgendlichen Hinfahrt nach Bad Münstereifel mit nur einem Bus über die Linie 822 anstatt mehrerer Zubringerverkehre Die RVK hat diese Punkte geprüft und kalkuliert. Demnach werden mit den o.g. Planungen zukünftig insgesamt 16.129 Kilometer für die Fahrten zwischen Bad Münstereifel und dem Kreisgebiet Ahrweiler erbracht. Hiervon entfallen 10.864 km auf das Kreisgebiet Ahrweiler (67,4%) und 5.265 km auf das Stadtgebiet Bad Münstereifel (32,6%). Nach Angaben der RVK ergeben sich folgende Kostenstrukturen für das erste Jahr der Umsetzung auf der Linie 822 im Kreisgebiet Ahrweiler: Gesamtkosten Einnahmen geplante Einsparungen Zuschussbedarf 52.000 Euro 16.000 Euro 6.000 Euro 30.000 Euro In den Folgejahren ist ebenfalls mit Kosten in Höhe von 30.000 Euro zzgl. einer jährlichen Preissteigerung von ca. 2% für das Gebiet des Kreises Ahrweiler zu rechnen. Bisher werden die Kosten im Verkehr nach §42 PBefG auf dem Gebiet des Kreises Ahrweiler ausschließlich durch den Kreis Euskirchen finanziert. Im Rahmen der ÖPNV-Umlage werden die Kilometer auf dem Gebiet des Kreises Ahrweiler der Stadt Bad Münstereifel zugeschieden, so dass die Stadt Bad Münstereifel bislang diese Kosten trägt. Die ÖPNV-Umlage des Kreises Euskirchen wird zu 15% nach allgemeinen Kreisumlagegrundlagen und zu 85% nach Nutzkilometern ÖPNV verteilt. Im Zuge dieser Veränderungen strebt der Kreis Euskirchen an, mit der Kreisverwaltung Ahrweiler eine Vereinbarung abzuschließen, die die Kosten der Linie 822 für das Gebiet des Kreises Ahrweiler zukünftig deckt. Die Vereinbarung sollte an die Genehmigungslaufzeit der Linie 822 gekoppelt werden. Der Kreis Euskirchen verfügt über einen Verkehrsvertrag mit der RVK, der auch die Linie 822 umfasst. Der Verkehrsvertrag wurde zunächst bis Dezember 2018 geschlossen. Dies könnte als erste längstmögliche Laufzeit für die Vereinbarung gelten. Die o.g. Kostendarstellung soll als Richtwert dienen. Es wird vorgeschlagen, dass die RVK dem Kreis Euskirchen jährlich eine Aufstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten auf dem Gebiet des Kreises Ahrweiler zur Verfügung stellt. Diese Aufstellung könnte dann die Abrechnungsbasis für die Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Ahrweiler bilden. Bei einer Umsetzung dieses Vorschlags, würden die Verkehre zwischen Ahrweiler und Bad Münstereifel komplett über den Verkehr nach §42 PBefG erbracht. Die Fahrten würden in die Linie 822 eingepflegt, so dass aus Fahrgastsicht ein transparentes Angebot besteht, dass nicht nur von Schülern sondern auch von weiteren Fahrgastgruppen genutzt werden kann. Eine Umsetzung wäre zum Schuljahreswechsel 2010/2011 denkbar. Sofern die politischen Beschlüsse des Kreises Ahrweiler dieses Vorgehen unterstützen und die Vereinbarung mit dem Kreis Ahrweiler in genannter Höhe zustande kommt, würden die Mehrkosten der Angebotsausweitung kompensiert, so dass der ÖPNV-Umlagebetrag nicht erhöht, sondern voraussichtlich geringfügig verringert wird. Im Rahmen der ÖPNV-Umlageberechnung würden dann die Kilometer Ahrweiler nicht mehr der Stadt Bad Münstereifel zugerechnet, so dass sich für die Stadt Bad Münstereifel eine Ersparnis einstellt. -3Die Verwaltung wird den Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr über die weitere Entwicklung informieren. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)