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Beschlussvorlage GB (Landschaftspläne a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
26.02.10, 04:15
Aktualisiert
26.02.10, 04:15
Beschlussvorlage GB (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage GB (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage GB (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage GB (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage GB (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage GB (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: V 14/2009 19.02.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Landschaftspläne a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Sachbearbeiter/in: Frau Kröger/Herr Persch x Tel.: 15 320 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Der Kreistag beschließt die Änderung der Landschaftspläne Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“, 1. Änderung Landschaftsplan 08 „Blankenheim“, 1. Änderung Landschaftsplan 16 „Euskirchen“, 1. Änderung Landschaftsplan 20 „Hellenthal“, 1. Änderung Landschaftsplan 24 „Kall“, 1. Änderung Zeile: Kreiskämmerer -2Landschaftsplan 28 „Mechernich“, 1. Änderung Landschaftsplan 32a „Nettersheim“, 2. Änderung Landschaftsplan 40 „Weilerswist“, 1. Änderung Landschaftsplan 44a „Zülpich“, 1. Änderung insbesondere zur Harmonisierung der allgemeinen Vorschriften für alle Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile und zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorschriften. Die Änderungsverfahren werden durch den Kreis in Eigenleistung durchgeführt. b) Der Kreistag beschließt die Entwürfe der o.g. Landschaftspläne, jeweils bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte der Festsetzungskarte in der Fassung der Änderungen gemäß den Anlagen, Stand: Februar 2010 sowie c) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Landschaftsgesetz (LG) NW* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW. _______________________________________________________________________________________________________________ *Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226) Begründung: Die allgemeinen Vorschriften (Ge- und Verbote, Unberührtheitsklauseln, Ausnahmen, Hinweise auf Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten) für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile sind in den o.g. neun Landschaftsplänen des Kreises Euskirchen aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Rechtskraft und der Weiterentwicklung in der Landschaftsplanung nicht einheitlich formuliert und festgesetzt. Dies bedeutet, dass für die Schutzgebiete und Schutzobjekte je nach Landschaftsplan unterschiedliche allgemeine Ge- und Verbote gelten können. Zur Vereinheitlichung der allgemeinen Festsetzungen für Schutzgebiete und Schutzobjekte in allen Landschaftsplänen und somit zur Erreichung einer einheitlichen Regelung ist es notwendig, diese Festsetzungen zu überarbeiten, zu aktualisieren und einheitlich zu strukturieren. Hierzu muss für jeden der neun Landschaftspläne ein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Der Landschaftsplan 36 a „Schleiden“ befindet sich derzeit bereits im Verfahren der Neuaufstellung. Für die Landschaftspläne 12a „Dahlem“ und 12b „Dahlem-West“ sind ebenfalls Änderungsverfahren eingeleitet worden. In diesen Verfahren wurden bereits die Beteiligungsverfahren durchgeführt. Alle 12 Landschaftspläne des Kreises sollen zeitgleich zum Satzungsbeschluss geführt werden. Inhalt der Planänderungen: Die allgemeinen Vorschriften (insbesondere Ge- und Verbote, Unberührtheitsklauseln, Regelungen für Ausnahmen, Hinweise auf Befreiungen) für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile wurden angeglichen und aktualisiert. Als Grundlage für eine einheitliche und einvernehmliche Festsetzung dieser allgemeinen Vorschriften haben in der Vergangenheit Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln sowie der Landund Forstwirtschaft stattgefunden. Darüber hinaus wurden die Festsetzungen und Erläuterungen an -3die geänderten gesetzlichen Vorschriften und die Abstimmungen mit anderen Trägern öffentlicher Belange (TöB) in vorangegangenen Landschaftsplanverfahren angepasst. I. Änderungen der allgemeinen Ge- und Verbote, Unberührtheiten, Regelungen für Ausnahmen und Hinweise auf Befreiungen: Neben der Anpassung an die geänderten gesetzlichen Vorschriften wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen Präambel - Verdeutlichung, dass der Kreis besonderen Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den TöB, insbesondere den Kommunen im Bezug auf Bauleitplanung, legt, - Hinweis auf die besondere Beachtung des Artenschutzes Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND), Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) - Hinweis auf vorrangige europarechtliche und nationale Vorschriften - Anpassung der Festsetzungen und Erläuterungen an die zuletzt rechtskräftig gewordenen LP und ergänzend - Umformulierungen der Festsetzungen und Erläuterungen aufgrund der Abstimmung mit der Bezirksregierung sowie der Land- und Forstwirtschaft sowie zum besseren Verständnis und zur besseren Lesbarkeit des Landschaftsplanes Die Neufassung der allgemeinen Festsetzungen und Erläuterungen ist als Anlage 1 beigefügt. Lage, Beschreibung und Schutzzweck der Schutzgebiete und Schutzobjekte sowie die gebietsspezifisch festgesetzten Ge- und Verbote sind nur in geringem Umfang Inhalt der Landschaftsplanänderungen. Diese werden nachfolgend detailliert dargestellt. II. Änderungen der gebietsspezifischen Ge- und Verbote sowie der Unberührtheiten: Die gebietsspezifischen Ge- und Verbote der einzelnen Landschaftspläne wurden angeglichen bzw. angepasst. Aufgrund des Windenergieerlasses war es erforderlich, die in den jeweiligen Landschaftsschutzgebietsteilen, die gleichzeitig aber auch Vorranggebiete gem. FNP sind, zulässigen und i.w. auch schon ausgeübten Windenergienutzungen von den Festsetzungen unberührt zu stellen. Gleiches gilt für Windkraftnutzungen aufgrund von Bebauungsplänen, die formal nicht Geltungsbereich des Landschaftsplanes sind, zeichnerisch aber aufgrund der Maßstäblichkeit nicht dargestellt werden können. Eine Aufstellung der gebietsspezifischen Änderungen in den einzelnen Landschaftsplänen ist als Anlage 2 beigefügt. III. Änderungen einzelner Schutzgebietsfestsetzungen in den Landschaftsplänen: Bad Münstereifel In diesem Landschaftsplan wurden mit Ausnahme von Anpassungen an die Bauleitplanung keine Änderungen vorgenommen. Blankenheim -4Im Rahmen der Überprüfung des Naturschutzgebietes am Nonnenbach wurde festgestellt, dass ein schutzwürdiger Bereich im Eigentum des Landes bislang nicht einbezogen war. Das NSG soll künftig auch diesen Bereich umfassen. Die Änderung ist mit dem Land abgestimmt. Ferner wurde eine Ulme bei Schlosstal Opfer des Ulmensterbens und musste gefällt werden. Das Naturdenkmal „Bergulme und Esche in Schlosstal“ ist bereits im Geschützten Landschaftsbestandteil 2.4-3 enthalten. Die Festsetzungen der Naturdenkmale waren insofern vollständig zu streichen. Euskirchen Entsprechend den Zielvorstellungen der Stadt Euskirchen, die im Flächennutzungsplan von 2004 umgesetzt wurden, soll der Bereich um die Steinbachtalsperre mit den dazugehörigen Freizeiteinrichtungen und den angrenzenden Waldbereichen als bedeutender Freizeit- und Erholungsschwerpunkt gestärkt werden. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Kirchheim diesen aktuellen Planungsvorstellungen nicht mehr entsprach, wurde er teilweise aufgehoben. Die Aufhebung des Bebauungsplanes wurde in den Festsetzungen zu den Landschaftsschutzgebieten entsprechend berücksichtigt. Hellenthal Auf Grundlage der erfolgten Änderungen der Flächennutzungsplanung sowie einzelner Bebauungspläne werden kleinere Bereiche an die abgestimmte und rechtskräftige Bauleitplanung der Gemeinde Hellenthal angepasst. Kall Im Rahmen der Aktualisierung der Bauleitplanung wurde vereinbart, dass auch der aktuelle Stand des laufenden FNP-Verfahrens berücksichtigt wird. Zu zahlreichen von der Gemeinde vorgesehenen Bauflächendarstellungen wurde zwischen der Gemeinde, der ULB und der Bezirksregierung Köln, Regionalplanung, bereits eine Abstimmung vorgenommen. Diese Flächen werden auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 LPlG NW nachrichtlich im Landschaftsplan dargestellt. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 29 Abs. 4 BauGB und ist bereits in der Präambel zum Landschaftsplan ausführlich beschrieben. In der Konsequenz wurden Flächen, die im rechtskräftigen Landschaftsplan Kall seinerzeit im Vorgriff auf den FNP ohne Festsetzung dargestellt waren, heute aber nicht mehr weiter verfolgt werden, wieder dem umliegenden Landschaftsschutz zugeordnet, soweit nicht andere Gründe für eine Beibehaltung der bisherigen Darstellung sprachen. Mechernich 2.2-5 Landschaftsschutzgebiet 2.2-5 (Wälder) Hier erfolgte als wesentliche Änderung die Zusammenfassung der bisher in den Landschaftsschutzgebieten 2.2-1 bis 2-2.4 enthaltenen Waldbereiche in einem eigenen LSG für Waldbereiche, wodurch der Schutzzweck stärker konkretisiert wurde. 2.4-10 Geschützter Landschaftsbestandteil “Kastanienalleen und alter Baumbestand am Wachendorfer Schloss“ Bei diesem Geschützten Landschaftsbestandteil wurden die Lagebezeichnungen der Alleen und Einzelbäume an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Darüber hinaus enthielt der bisherige Landschaftsplan Darstellungen und Festsetzungen, die aus dem zu dieser Zeit laufenden FNP-Verfahren resultierten. In Abstimmung mit der Stadt Mechernich wurden die Festsetzungen insbesondere in den Ortsrandlagen an den aktuellen Stand der Bauleitplanung angepasst. In der Konsequenz erfolgten Änderungen in den Festsetzungen von Grundstücken (Festsetzung als LSG oder temporäres LSG). Nettersheim -5Die gemäß Beschluss des Kreistages vom 21.09.2004 entsprechend der Genehmigungen der Bezirksregierung vom 12.07.2004 und vom 27.08.2004 durchzuführende 1. Änderung des Landschaftsplanes 32 a „Nettersheim“ wird mit diesem Verfahren fortgeführt. Im Rahmen einer Abstimmung mit der Gemeinde Nettersheim werden auf der Grundlage des § 32 Abs. 1 LPlG NW (vormals § 20 LPlG NW) die Flächen nachrichtlich im Landschaftsplan und bis zu einer baulichen Inanspruchnahme mit der jeweiligen Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes überlagert dargestellt, die im damaligen Verfahren an die Ziele der Landesplanung bereits angepasst worden sind. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 29 Abs. 4 BauGB und ist bereits in der Präambel zum Landschaftsplan ausführlich beschrieben. Weilerswist In der Ortslage Hausweiler setzte der bisherige Landschaftsplan einen geringfügigen Teil einer Hofstelle als Naturschutzgebiet fest, obwohl die Schutzkategorie Landschaftsschutz angemessen gewesen wäre. Dies soll mit der ersten Änderungen korrigiert werden. Zülpich 2.1-14 Naturschutzgebiet „Neffelsee“ Auf Grundlage der Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und mit dem Fischereiverein im Herbst 2008 wird eine geänderte Zonierung zwischen den Bereichen Ost und West vorgeschlagen, um hiermit der aktuellen Nutzung des Fischereivereins und der beruhigten Zone der Naturschutzausweisung Rechnung zu tragen. 2.2-1 Landschaftsschutzgebiet „Gewässersystem der Rotbachniederung“ Auf Grundlage der Abstimmung mit dem Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung und Bodenordnung der Bezirksregierung Köln im Flurbereinigungsverfahren Schwerfen erfolgt eine Rücknahme des gebietsspezifischen Verbots Dauergrünland umzubrechen, da durch einen Flächentausch hier hofnahe Flächen im Tausch für die Entwicklung der angrenzenden Naturschutzflächen des Schutzgebietes 2.1-9 "Feucht- und Obstwiesen am Marienbach“ gesichert und entwickelt werden können. 2.2-5 Landschaftsschutzgebiet „Zülpicher See“ 2.2-3 Landschaftsschutzgebiet„Biotopkomplex am westlichen Stadtrand von Zülpich“ 2.4-8 Geschützter Landschaftsbestandteil “Biotopkomplex am westlichen Stadtrand von Zülpich“ Auf die Landesgartenschau Zülpich (LAGA) in 2014 wird in der Erläuterung zu den Festsetzungen hingewiesen. Die weitere Abstimmung zur LAGA Zülpich findet in den entsprechenden Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren statt. Hierauf wird entsprechend in den Entwicklungszielen 1.1-4 und 1.1-6 hingewiesen. Die unter III aufgeführten Änderungen sind, soweit es sich um textliche Änderungen handelt in der Anlage 2 aufgeführt. Soweit es sich um Änderungen der zeichnerischen Darstellungen handelt, sind in der Anlage 3 die Auszüge der Festsetzungskarten zu den jeweiligen Landschaftsplänen zusammengestellt, in denen die Änderungen durch Kreise kenntlich gemacht sind. Weiterhin erfolgen im Verfahren ggf. weitere Abstimmungen mit den Kommunen zur Berücksichtigung der aktuellen Bauleitplanung im Rahmen der Festlegung des Geltungsbereiches (baulicher Außenbereich) sowie des temporären Landschaftsschutzes (Bauflächen gemäß Flächennutzungsplan). Die hierfür erforderlichen Änderungen wird die Verwaltung bis zum Satzungsbeschluss einarbeiten. Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes entsteht ein weiterer Änderungsbedarf, dessen Umfang derzeit noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann. Änderungen redaktioneller Art (insbesondere die Anpassung zitierter Gesetzestexte) werden bis zum Satzungsbeschluss überarbeitet. -6Aus Kostengründen werden als Anlagen zu dieser Vorlage nur die Zusammenstellungen der Änderungen beigefügt, die die durchzuführenden Änderungen darstellen. Diese werden nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Sie werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich werden den Fraktionen die kompletten Textexemplare und Karten aller zu ändernden Landschaftspläne in digitaler Form zur Verfügung gestellt. In den Texten sind die Änderungen durch Unterstrich (Ergänzungen) bzw. Streichungen dargestellt. In den Karten sind die evtl. Änderungen durch Kreise gekennzeichnet. Es ist vorgesehen auch zu den Satzungsbeschlüssen in den 12 Landschaftsplanverfahren aus Kostengründen der Vorlage folgende Anlagen beizufügen:  Aufstellung aller zu den Landschaftsplänen eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag  Übersicht aller durchgeführten textlichen und zeichnerischen Änderungen Die kompletten Landschaftspläne bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Entwicklungskarte und der Festsetzungskarte werden den Fraktionen wie in diesem Verfahren in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)