Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
23.02.10, 04:15
Aktualisiert
23.02.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 1/F 4/2010
02.02.2010
Gesundheitsbericht
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
Auf Bundesebene und Landesebene existieren viele Daten zur Gesundheit der Bevölkerung und zum
gesundheitlichen Umfeld auch des Kreises Euskirchen. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit
(LIGA NRW (www.liga.nrw.de)) hat sortiert nach einem mit den anderen Bundesländern
abgestimmten Indikatorenkatalog eine Vielzahl von Datensätzen. Für Interessierte aus
Kommunalpolitik und kommunaler Verwaltung haben die Gesundheitsämter der "Regio Aachen"
einen Extrakt der vorhandenen Bevölkerungsdaten zur gesundheitlichen Lage im nachbarlichen
Vergleich zusammengestellt und als Basisberichte in ihren Kommunen vorgestellt. Durch diese
handliche Zusammenfassung relevanter lokaler Gesundheitsdaten haben sie (lokale Politik und
Verwaltung) die Möglichkeit, ohne eigene Recherche in einer doch auch für Experten
unübersichtlichen Datensammlung schnell auf lokale gesundheitliche Daten zur gesundheitlichen
Situation der Bevölkerung (z.B. Sterblichkeit, Pflegebedürftigkeit) zuzugreifen. Diese Daten sind aus
fremden Datensätzen generiert. Diese Informationen haben einen lokalen Bezug und dienen ihrer
Information. Eine Interpretation und Bewertung ist nur in Einzelfällen möglich, da auch die meisten
Daten nicht durch lokale Steuerungsinstrumente zu beeinflussen sind (z.B. Beurteilung der
Pflegebedürftigkeit).
zu Frage 1:
Auf Seite 33 sind der Kreis Euskirchen und der Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst, weil es sich um
eine Mikrozensusstichprobe handelt. Beim Mikrozensus wird von einer Größe einer Region von ca.
500 000 Einwohnern ausgegangen, sodass zum Teil Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt
werden. Daher existieren keine Zahlen nur für den Kreis Euskirchen. Für die Daten wurde
zurückgegriffen auf die Veröffentlichungen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des
Landes Nordrhein-Westfalen.
zu Frage 2:
Der Anteil der durchgeführten Erstgutachten für die Pflegestufe III ist im Kreis Euskirchen wesentlich
höher als in den Vergleichsgebietskörperschaften. Zum Teil kann dies auf die hohe
Einrichtungsdichte mit der überdurchschnittlich hohen Anzahl von ca. 2000 Pflegebetten (mit weiter
steigender Tendenz) zurückgeführt werden. Aufgrund dieser Kapazitäten, der Qualität und
Spezialisierung der Alten- und Pflegeheime sowie der allgemeinen Lebensqualität im Kreis
Euskirchen werden hier viele Menschen auch aus benachbarten Ballungsgebieten versorgt.
Im Kreis Euskirchen existieren 28 Altenpflegeheime, die über ein Angebot von 2.040 vollstationären
Pflegeplätzen verfügen. Zurzeit befinden sich im Kreis Euskirchen bereits 4 neue Pflegeeinrichtungen
in der Planung bzw. Umsetzung, die ein Platzangebot von 221 Pflegeplätzen vorhalten werden.
Bereits im Jahr 2010 werden vorauss. 2 dieser Pflegeeinrichtungen mit 85 Pflegeplätzen eröffnet.
Ein positiver Aspekt der Errichtung neuer Pflegeeinrichtungen im Kreis Euskirchen ist die Schaffung
neuer Arbeitsplätze. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der steigenden Altersarmut
und der steigenden Heimkosten eine finanzielle Mehrbelastung auf den Sozialhilfeträger zukommt,
die sich wiederum in einer Erhöhung der Kreisumlage widerspiegelt.
-2-
Wie auf Grundlage der aktuellen Fallzahlen des Kreises Euskirchen im Jahr 2009 ermittelt wurde,
sind im Kreis Euskirchen durchschnittlich 476 Pflegeplätze mit EmpfängerInnen von Leistungen nach
dem SGB XII und Pflegewohngeld sowie 108 Pflegeplätze mit EmpfängerInnen von Pflegewohngeld
für Selbstzahler belegt.
In Bezug auf die vorhandenen 2.040 Pflegeplätze im Kreis Euskirchen bedeutet diese eine Belegung
mit 23 % SozialhilfeempfängerInnen + Pflegewohngeld und 5 % PflegewohngeldempfängerInnen
(Selbstzahler).
Rechnet man die monatlichen Ausgaben für die Unterbringung in vollstationären Einrichtungen auf
die leistungsberechtigten HeimbewohnerInnen um, bedeutet dies, dass pro sozialhilfeberechtigte/n
HeimbewohnerIn monatliche Ausgaben in Höhe 1.563,77 € und pro PflegewohngeldempfängerIn
(Selbstzahler) Ausgaben in Höhe von monatlich 524,40 € anfallen.
Festzustellen bleibt, daß die Pflegeeinrichtungen im Kreis Euskirchen weitgehend fremdbelegt sind.
Natürlich belasten diese Fremdbelegungen vor dem Hintergrund der Zusändigkeitsregelungen im
SGB XII im Falle der Hilfebedürftigkeit nicht unbedingt den Kreishaushalt. Die neuen Konzeptionen
bei der Planung von Pflegeinrichtungen sind jedoch in der Regel darauf ausgelegt. Hier werden
zunächst über niederschwellige Hilfsangebote die pflegebedürftigen Menschen noch in eigenen, der
Einrichtung angeschlossenen Wohnungen, versorgt. Diese Personen erwerben damit Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Euskirchen, der dann im Falle der Hilfebedürftigkeit gegebenenfalls
zuständiger Kostenträger ist.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Instrument der
Pflegebedarfsplanung seit 2001 nicht mehr zur Verfügung steht, hat die Kommune hier keinerlei
Steuerungsmöglichkeiten.
zu Frage 3:
Ein Fehler auf S.71 wurde nach Drucklegung korrigiert. Die Korrektur lag dem Gesundheitsbericht als
Anlage bei. Diese Seite zeigt keinen Anstieg bei den pflegebedürftigen Männern.
zu Frage 4:
Eine abschließende Erklärung kann hier nicht gegeben werden. Richtigerweise wird ja bereits in der
Anfrage auf die geringe Zahl hingewiesen (ca. 1500 Geburten im Kreis Euskirchen pro Jahr, ca. 29
Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g pro Jahr, 1/ 1000 bedeutet ca. 1,5
Lebendgeborene pro Jahr). Die Ursachen sind vielfältig und könnten nur durch die Bearbeitung jedes
einzelnen Falles erhoben werden. Gründe sind soziale Faktoren (A-Faktoren), Gesundheitsverhalten
der Mutter während der Schwangerschaft und gesundheitliche Faktoren (Infektionen und andere
Erkrankungen der Mutter und des Kindes sowie Mehrlingsschwangerschaften etc.). Im Verlauf der
letzten Jahre sieht man im Kreis Euskirchen für die Anzahl der Lebendgeborenen mit einem
Geburtsgewicht unter 1500 g eine Schwankungsbreite um den erwarteten Wert (Mittelwert in NRW).
zu Frage 5:
Hinsichtlich der Unterbringung nach dem PsychKG gilt es eine regionale Besonderheit zu
berücksichtigen, welche die überdurchschnittlich hohen Zahlen relativieren. Die Fachklinik
Marienborn in Zülpich hat ihr Einzugsgebiet überwiegend außerhalb des Kreises. Die Einweisungen
nach PsychKG werden nach Einweisungsort und nicht nach Wohnort der Erkrankten erfasst.
zu Frage 6:
Siehe Antwort zu 2.
zu Frage 7.
Eine Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz befasst sich mit der Thematik. Aber viele Faktoren, die
derzeit die Bereitschaft zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum oder auch
der Beschäftigung in Krankenhäusern abseits der Ballungsräume (Anzahl der Ärztinnen und Ärzte,
-3Honorierung, Verkehrsanbindung, kulturelles Umfeld, Zukunftsperspektiven) sind leider durch lokale
Steuerungsinstrumente kaum zu beeinflussen. Auch andere Gebietskörperschaften überlegen
Anreize für eine Niederlassung zu schaffen. http://www.aekno.de/page.asp?pageID=7678
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=7679
zu Frage 8:
Bei dem früheren Untersuchungsinstrument in NRW "Sens" zeigte sich, dass mit den
Untersuchungsmodulen nur schwer auch jüngere Kinder als 6 Jahre zur Frage der
Schulbelastungsfähigkeit untersucht werden können. Mit den neuen Modulen des auch im Kreis
Euskirchen angewandten Untersuchungsprogramms "SOPESS" ist dies eher möglich. Es ist
vorgesehen, das Untersuchungsprogramm SOPESS in der Ausschusssitzung am 02.03.2010
vorzustellen. Die Bemerkung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Einschulung immer
jüngerer Kinder bezog sich darauf, dass die Fähigkeit zum Schulbesuch bei Einschulung nicht nur
von geistiger Leistungsfähigkeit und allgemeiner körperlicher Verfassung abhängt, sondern auch
andere Faktoren wie z.B. feinmotorische Geschicklichkeit, Umsetzung von Gesehenem in Bewegung
(Visuomotorik), sowie die soziale Kompetenz spielen eine wichtige Rolle. Diese Fähigkeiten
entwickeln sich mit dem Alter und sind auch in Abhängigkeit von der Förderung in Kindergarten und
häuslichem Umfeld zu sehen.
Die Ergebnisse in den Bereichen Motorik, Visuomotorik und visuelle Wahrnehmung sind bei jüngeren
Kindern, den 5-jährigen, im durchschnittlichen Vergleich auffälliger als bei 6-jährigen.
zu Frage 9:
Grundsätzlich lässt sich der Bezug hinsichtlich der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung auf
die einzelnen Kommunen darstellen. Bewusst wurde aber darauf verzichtet, da eine Interpretation der
kleinräumigen Ergebnisse von vielen Faktoren abhängig ist (soziales Umfeld, Migration usw.).
zu Frage 10:
Viele Publikationen weisen darauf hin, dass Zusammenhänge zwischen Migrationshintergrund (damit
im Gruppenvergleich auch sozialem Status) und Sprachstörungen bestehen. Im Kreis Euskirchen
haben wir erst für das laufende Schuljahr 2009/2010 mit einer Erhebung von Sozialdaten und der
Migration
begonnen.
Erstmalig
kann
die
Frage
daher
nach
Abschluss
dieser
Schuleingangsuntersuchung beantwortet werden.
zu Frage 11:
Die Landesregierung hat in der "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (UTeilnahmeDatVO)" die rechtlichen Grundlagen für die
kommunalen Jugendämter geschaffen. Diese Verordnung ist ein Baustein des Handlungskonzeptes
der Landesregierung NRW für einen besseren und wirksameren Kinderschutz.
Nach dieser Verordnung sind die kommunalen Jugendämter verpflichtet Kontakt mit den
Sorgeberechtigten aufzunehmen, falls eine U-Untersuchung nicht durchgeführt worden ist. Die
Verweigerung, eine Früherkennungsuntersuchung durchzuführen, kann ein möglicher Anhaltspunkt
hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung bzw. einer Vernachlässigung sein.
Werden relevante Auffälligkeiten bei der Einschulungsuntersuchung festgestellt, erfolgt eine Beratung
der Eltern und ggf. werden Empfehlungen für weitere ärztliche Untersuchungen ausgestellt. Erhält der
Kinder- und Jugendärztliche Dienst trotz Nachfragen keine Rückantwort der behandelnden Ärztinnen
und Ärzte auf diese Empfehlungen, kann als erster weiterer Schritt eine persönliche
Kontaktaufnahme der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung
Jugend und Familie erfolgen.
zu Frage 12:
Die Zahlen entsprechen rechnerisch der Untergewichtigkeit. Untergewicht bedeutet nicht
Unterernährung. Solange, auch bei Untergewicht, eine ausreichende normale Ernährung besteht und
keine Mangelerscheinungen an Vitaminen etc., besteht aus medizinischer Sicht kein Problem.
-4Untergewicht als medizinische Diagnose mit notwendiger Behandlungsbedürftigkeit ist äußerst selten.
In der Regel sind diese Kinder mit der Pubertät wieder normalgewichtig.
zu Frage 13:
Pseudowörter bedeutet, dass Kinder Fantasiewörter nachsprechen, also Wörter, die nicht im
Sprachgebrauch vorkommen. Dies hat sich wissenschaftlich belegt als guter Prädiktor für den
Schriftspracherwerb erwiesen und ist unabhängig vom Kenntnisstand einer Sprache, z.B. Deutsch.
Hierzu wird auf den in der Sitzung des Fachausschusses am 02.03.2010 vorgesehenen Vortrag
hingewiesen (siehe auch zu Frage 8).
gez. I. V. Poth