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Verwaltungsergänzung (Gesundheitsbericht hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
23.02.10, 04:15
Aktualisiert
23.02.10, 04:15
Verwaltungsergänzung (Gesundheitsbericht
hier: Anfrage der FDP-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Gesundheitsbericht
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 1/F 4/2010 02.02.2010 Gesundheitsbericht hier: Anfrage der FDP-Fraktion Auf Bundesebene und Landesebene existieren viele Daten zur Gesundheit der Bevölkerung und zum gesundheitlichen Umfeld auch des Kreises Euskirchen. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA NRW (www.liga.nrw.de)) hat sortiert nach einem mit den anderen Bundesländern abgestimmten Indikatorenkatalog eine Vielzahl von Datensätzen. Für Interessierte aus Kommunalpolitik und kommunaler Verwaltung haben die Gesundheitsämter der "Regio Aachen" einen Extrakt der vorhandenen Bevölkerungsdaten zur gesundheitlichen Lage im nachbarlichen Vergleich zusammengestellt und als Basisberichte in ihren Kommunen vorgestellt. Durch diese handliche Zusammenfassung relevanter lokaler Gesundheitsdaten haben sie (lokale Politik und Verwaltung) die Möglichkeit, ohne eigene Recherche in einer doch auch für Experten unübersichtlichen Datensammlung schnell auf lokale gesundheitliche Daten zur gesundheitlichen Situation der Bevölkerung (z.B. Sterblichkeit, Pflegebedürftigkeit) zuzugreifen. Diese Daten sind aus fremden Datensätzen generiert. Diese Informationen haben einen lokalen Bezug und dienen ihrer Information. Eine Interpretation und Bewertung ist nur in Einzelfällen möglich, da auch die meisten Daten nicht durch lokale Steuerungsinstrumente zu beeinflussen sind (z.B. Beurteilung der Pflegebedürftigkeit). zu Frage 1: Auf Seite 33 sind der Kreis Euskirchen und der Rhein-Erft-Kreis zusammengefasst, weil es sich um eine Mikrozensusstichprobe handelt. Beim Mikrozensus wird von einer Größe einer Region von ca. 500 000 Einwohnern ausgegangen, sodass zum Teil Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt werden. Daher existieren keine Zahlen nur für den Kreis Euskirchen. Für die Daten wurde zurückgegriffen auf die Veröffentlichungen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen. zu Frage 2: Der Anteil der durchgeführten Erstgutachten für die Pflegestufe III ist im Kreis Euskirchen wesentlich höher als in den Vergleichsgebietskörperschaften. Zum Teil kann dies auf die hohe Einrichtungsdichte mit der überdurchschnittlich hohen Anzahl von ca. 2000 Pflegebetten (mit weiter steigender Tendenz) zurückgeführt werden. Aufgrund dieser Kapazitäten, der Qualität und Spezialisierung der Alten- und Pflegeheime sowie der allgemeinen Lebensqualität im Kreis Euskirchen werden hier viele Menschen auch aus benachbarten Ballungsgebieten versorgt. Im Kreis Euskirchen existieren 28 Altenpflegeheime, die über ein Angebot von 2.040 vollstationären Pflegeplätzen verfügen. Zurzeit befinden sich im Kreis Euskirchen bereits 4 neue Pflegeeinrichtungen in der Planung bzw. Umsetzung, die ein Platzangebot von 221 Pflegeplätzen vorhalten werden. Bereits im Jahr 2010 werden vorauss. 2 dieser Pflegeeinrichtungen mit 85 Pflegeplätzen eröffnet. Ein positiver Aspekt der Errichtung neuer Pflegeeinrichtungen im Kreis Euskirchen ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der steigenden Altersarmut und der steigenden Heimkosten eine finanzielle Mehrbelastung auf den Sozialhilfeträger zukommt, die sich wiederum in einer Erhöhung der Kreisumlage widerspiegelt. -2- Wie auf Grundlage der aktuellen Fallzahlen des Kreises Euskirchen im Jahr 2009 ermittelt wurde, sind im Kreis Euskirchen durchschnittlich 476 Pflegeplätze mit EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB XII und Pflegewohngeld sowie 108 Pflegeplätze mit EmpfängerInnen von Pflegewohngeld für Selbstzahler belegt. In Bezug auf die vorhandenen 2.040 Pflegeplätze im Kreis Euskirchen bedeutet diese eine Belegung mit 23 % SozialhilfeempfängerInnen + Pflegewohngeld und 5 % PflegewohngeldempfängerInnen (Selbstzahler). Rechnet man die monatlichen Ausgaben für die Unterbringung in vollstationären Einrichtungen auf die leistungsberechtigten HeimbewohnerInnen um, bedeutet dies, dass pro sozialhilfeberechtigte/n HeimbewohnerIn monatliche Ausgaben in Höhe 1.563,77 € und pro PflegewohngeldempfängerIn (Selbstzahler) Ausgaben in Höhe von monatlich 524,40 € anfallen. Festzustellen bleibt, daß die Pflegeeinrichtungen im Kreis Euskirchen weitgehend fremdbelegt sind. Natürlich belasten diese Fremdbelegungen vor dem Hintergrund der Zusändigkeitsregelungen im SGB XII im Falle der Hilfebedürftigkeit nicht unbedingt den Kreishaushalt. Die neuen Konzeptionen bei der Planung von Pflegeinrichtungen sind jedoch in der Regel darauf ausgelegt. Hier werden zunächst über niederschwellige Hilfsangebote die pflegebedürftigen Menschen noch in eigenen, der Einrichtung angeschlossenen Wohnungen, versorgt. Diese Personen erwerben damit Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Euskirchen, der dann im Falle der Hilfebedürftigkeit gegebenenfalls zuständiger Kostenträger ist. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Instrument der Pflegebedarfsplanung seit 2001 nicht mehr zur Verfügung steht, hat die Kommune hier keinerlei Steuerungsmöglichkeiten. zu Frage 3: Ein Fehler auf S.71 wurde nach Drucklegung korrigiert. Die Korrektur lag dem Gesundheitsbericht als Anlage bei. Diese Seite zeigt keinen Anstieg bei den pflegebedürftigen Männern. zu Frage 4: Eine abschließende Erklärung kann hier nicht gegeben werden. Richtigerweise wird ja bereits in der Anfrage auf die geringe Zahl hingewiesen (ca. 1500 Geburten im Kreis Euskirchen pro Jahr, ca. 29 Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g pro Jahr, 1/ 1000 bedeutet ca. 1,5 Lebendgeborene pro Jahr). Die Ursachen sind vielfältig und könnten nur durch die Bearbeitung jedes einzelnen Falles erhoben werden. Gründe sind soziale Faktoren (A-Faktoren), Gesundheitsverhalten der Mutter während der Schwangerschaft und gesundheitliche Faktoren (Infektionen und andere Erkrankungen der Mutter und des Kindes sowie Mehrlingsschwangerschaften etc.). Im Verlauf der letzten Jahre sieht man im Kreis Euskirchen für die Anzahl der Lebendgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g eine Schwankungsbreite um den erwarteten Wert (Mittelwert in NRW). zu Frage 5: Hinsichtlich der Unterbringung nach dem PsychKG gilt es eine regionale Besonderheit zu berücksichtigen, welche die überdurchschnittlich hohen Zahlen relativieren. Die Fachklinik Marienborn in Zülpich hat ihr Einzugsgebiet überwiegend außerhalb des Kreises. Die Einweisungen nach PsychKG werden nach Einweisungsort und nicht nach Wohnort der Erkrankten erfasst. zu Frage 6: Siehe Antwort zu 2. zu Frage 7. Eine Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz befasst sich mit der Thematik. Aber viele Faktoren, die derzeit die Bereitschaft zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum oder auch der Beschäftigung in Krankenhäusern abseits der Ballungsräume (Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, -3Honorierung, Verkehrsanbindung, kulturelles Umfeld, Zukunftsperspektiven) sind leider durch lokale Steuerungsinstrumente kaum zu beeinflussen. Auch andere Gebietskörperschaften überlegen Anreize für eine Niederlassung zu schaffen. http://www.aekno.de/page.asp?pageID=7678 http://www.aekno.de/page.asp?pageID=7679 zu Frage 8: Bei dem früheren Untersuchungsinstrument in NRW "Sens" zeigte sich, dass mit den Untersuchungsmodulen nur schwer auch jüngere Kinder als 6 Jahre zur Frage der Schulbelastungsfähigkeit untersucht werden können. Mit den neuen Modulen des auch im Kreis Euskirchen angewandten Untersuchungsprogramms "SOPESS" ist dies eher möglich. Es ist vorgesehen, das Untersuchungsprogramm SOPESS in der Ausschusssitzung am 02.03.2010 vorzustellen. Die Bemerkung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Einschulung immer jüngerer Kinder bezog sich darauf, dass die Fähigkeit zum Schulbesuch bei Einschulung nicht nur von geistiger Leistungsfähigkeit und allgemeiner körperlicher Verfassung abhängt, sondern auch andere Faktoren wie z.B. feinmotorische Geschicklichkeit, Umsetzung von Gesehenem in Bewegung (Visuomotorik), sowie die soziale Kompetenz spielen eine wichtige Rolle. Diese Fähigkeiten entwickeln sich mit dem Alter und sind auch in Abhängigkeit von der Förderung in Kindergarten und häuslichem Umfeld zu sehen. Die Ergebnisse in den Bereichen Motorik, Visuomotorik und visuelle Wahrnehmung sind bei jüngeren Kindern, den 5-jährigen, im durchschnittlichen Vergleich auffälliger als bei 6-jährigen. zu Frage 9: Grundsätzlich lässt sich der Bezug hinsichtlich der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung auf die einzelnen Kommunen darstellen. Bewusst wurde aber darauf verzichtet, da eine Interpretation der kleinräumigen Ergebnisse von vielen Faktoren abhängig ist (soziales Umfeld, Migration usw.). zu Frage 10: Viele Publikationen weisen darauf hin, dass Zusammenhänge zwischen Migrationshintergrund (damit im Gruppenvergleich auch sozialem Status) und Sprachstörungen bestehen. Im Kreis Euskirchen haben wir erst für das laufende Schuljahr 2009/2010 mit einer Erhebung von Sozialdaten und der Migration begonnen. Erstmalig kann die Frage daher nach Abschluss dieser Schuleingangsuntersuchung beantwortet werden. zu Frage 11: Die Landesregierung hat in der "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (UTeilnahmeDatVO)" die rechtlichen Grundlagen für die kommunalen Jugendämter geschaffen. Diese Verordnung ist ein Baustein des Handlungskonzeptes der Landesregierung NRW für einen besseren und wirksameren Kinderschutz. Nach dieser Verordnung sind die kommunalen Jugendämter verpflichtet Kontakt mit den Sorgeberechtigten aufzunehmen, falls eine U-Untersuchung nicht durchgeführt worden ist. Die Verweigerung, eine Früherkennungsuntersuchung durchzuführen, kann ein möglicher Anhaltspunkt hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung bzw. einer Vernachlässigung sein. Werden relevante Auffälligkeiten bei der Einschulungsuntersuchung festgestellt, erfolgt eine Beratung der Eltern und ggf. werden Empfehlungen für weitere ärztliche Untersuchungen ausgestellt. Erhält der Kinder- und Jugendärztliche Dienst trotz Nachfragen keine Rückantwort der behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf diese Empfehlungen, kann als erster weiterer Schritt eine persönliche Kontaktaufnahme der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Familie erfolgen. zu Frage 12: Die Zahlen entsprechen rechnerisch der Untergewichtigkeit. Untergewicht bedeutet nicht Unterernährung. Solange, auch bei Untergewicht, eine ausreichende normale Ernährung besteht und keine Mangelerscheinungen an Vitaminen etc., besteht aus medizinischer Sicht kein Problem. -4Untergewicht als medizinische Diagnose mit notwendiger Behandlungsbedürftigkeit ist äußerst selten. In der Regel sind diese Kinder mit der Pubertät wieder normalgewichtig. zu Frage 13: Pseudowörter bedeutet, dass Kinder Fantasiewörter nachsprechen, also Wörter, die nicht im Sprachgebrauch vorkommen. Dies hat sich wissenschaftlich belegt als guter Prädiktor für den Schriftspracherwerb erwiesen und ist unabhängig vom Kenntnisstand einer Sprache, z.B. Deutsch. Hierzu wird auf den in der Sitzung des Fachausschusses am 02.03.2010 vorgesehenen Vortrag hingewiesen (siehe auch zu Frage 8). gez. I. V. Poth