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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 20. Sitzung Einbringung Haushalt des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 19.02.2008 TOP Betreff 4.5 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Automarktes am 06.04.2008, des Ortsfestes am 07.09.2008, des Adventmarktes am 30.11.2008 sowie im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 11.05.2008 Vorlage: 6/2008 Beschluss: „Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des a) b) c) d) Automarktes am 06.04.2008 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau Frühlingsfest am 12.05.2008 für den Bereich des Gewerbegebietes Stockheim, Ortsfest am 07.09.2008 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, Adventmarktes am 30.11.2008 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses.“ Beratungsergebnis: 32 Stimmen dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen