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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2006; Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2006;
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2006;
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2006;
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

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Sitzungsvorlage Nr.: 214/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2006; Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 28.08.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 214/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.08.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2006; Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben Beschlussentwurf: Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 82 GO NRW (a.F.1) bei der Haushaltsstelle 1.550.7180 – Zuschüsse – in Höhe von 34.700 € wird zugestimmt. 1 Die bisherige, bis zum 31. Dezember 2004 geltende Fassung findet im kameralen Haushalt weiterhin Anwendung. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 24.08.2006 hat der Ausschuss für Sport und Freizeit über den Antrag des Vereins Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Instandsetzung des Sportplatzes Waldstraße beraten. Auf die für die Beratung im Ausschuss von der Verwaltung gefertigte Vorlage 188/2006 wird Bezug genommen. Der Ausschuss hat sich für die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 39.000 € ausgesprochen. Disponible Mittel aus der Budgetaufstockung stehen im Umfang von 4.300 € zur Verfügung, so dass ein Betrag von 34.700 € fehlt. Der Ausschuss für Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat, die zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen. 2. Lösung Gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW (a.F.) entscheidet der Kämmerer über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sind die Ausgaben erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates. Gemäß § 6 Absatz 4 der Haushaltssatzung sind über- und außerplanmäßige Ausgaben erheblich im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NRW (a.F.), wenn sie mehr als 20.000 € betragen. Vor dem Hintergrund der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit beabsichtigt der Kämmerer, die zusätzlich benötigten Mittel von 34.700 € überplanmäßig bereitzustellen. Die gesetzlich geforderte Unabweisbarkeit der Ausgabe ergibt sich daraus, dass der Platz nicht mehr bespielbar wäre, würde nicht umgehend die Sanierung in Angriff genommen, zu der der Grundstückseigentümer nicht verpflichtet und nicht bereit ist. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe bietet die Allgemeine Deckungsreserve. Der Grundstückseigentümer hat die Bestätigung angekündigt, dass er den Platz dauerhaft dem Verein zur Nutzung überlässt. Der Eingang einer solchen Bestätigung sollte Voraussetzung für die Zahlung des Zuschusses sein. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. TUIV 08/1998