Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
08.07.14, 10:53
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.06.2014
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Betreff
15.
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Aufnahme von Rückläufern
/Seiteneinsteigern zum Schuljahr 2014/2015
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 und 3
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Vorlage: 23/2014
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
13.05.2014 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese hat
folgenden Wortlaut:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt zu, dass seitens des Sekundarschulverbandes
Kreuzau/Nideggen bei der Bezirksregierung Köln der Antrag auf Genehmigung eines weiteren
Zuges am Standort Nideggen für das Schuljahr 2014/2015 gestellt wird, um bei Bedarf
Rückläuferinnen und Rückläufer sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in die
zukünftige Jahrgangsstufe 7 aufnehmen zu können.“
Beratungsergebnis:
einstimmig (kein Text vorhanden)