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Beschlusstext (Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Aufnahme von Rückläufern /Seiteneinsteigern zum Schuljahr 2014/2015 hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 und 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
08.07.14, 10:53
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Aufnahme von Rückläufern /Seiteneinsteigern zum Schuljahr 2014/2015
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 und 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen)

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BESCHLUSS aus der 1. und konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.06.2014 TOP Betreff 15. Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Aufnahme von Rückläufern /Seiteneinsteigern zum Schuljahr 2014/2015 hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 und 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Vorlage: 23/2014 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 13.05.2014 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese hat folgenden Wortlaut: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt zu, dass seitens des Sekundarschulverbandes Kreuzau/Nideggen bei der Bezirksregierung Köln der Antrag auf Genehmigung eines weiteren Zuges am Standort Nideggen für das Schuljahr 2014/2015 gestellt wird, um bei Bedarf Rückläuferinnen und Rückläufer sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in die zukünftige Jahrgangsstufe 7 aufnehmen zu können.“ Beratungsergebnis: einstimmig (kein Text vorhanden)