Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
25.04.09, 04:10
Aktualisiert
25.04.09, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Az.: 40/ 223 - 06
Datum:
Z1/V 525/2009
24.04.2009
Abteilung: 40
Raumbedarf der St.-Nikolaus-Schule in Kall und der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen
Zurzeit steht die tatsächliche Schülerzahl noch nicht fest. Gleichwohl wurden am 02.04.2009
gemeinsam mit der Leiterin der St.-Nikolaus-Schule, Frau Luxenburger-Schlösser, das Kinderheim
Schmidtheim und die Grundschule Kall besichtigt. Ziel der Besichtigungen war die Beantwortung der
Frage, ob diese Häuser ggf. bei Überschreitung der Aufnahmekapazität der St.-Nikolaus-Schule
adäquaten Raum für die vorübergehende Beschulung der Schüler/innen dieser Schule bereitstellen
können.
Die Besichtigungen führten zu folgendem Ergebnis:
Kinderheim Schmidtheim
Das HPZ Bürvenich kann im Kinderheim Schmidtheim einen Raum zur Verfügung stellen. Dieser
Raum ist aufgrund seiner geringen Größe ungeeignet, eine größere Schülerzahl aufzunehmen. Damit
scheidet die Unterbringung im Rahmen einer Inhouse-Beschulung aus.
Grundschule Kall
Die Grundschule Kall kann einen Klassenraum im Erdgeschoss zur Verfügung stellen. Der
Klassenraum verfügt über eine ausreichende Größe und ist optisch ansprechend. Möglicherweise ist
die bisherige „Behindertentoilette“ geringfügig umzubauen.
Die Leiterin der St.-Nikolaus-Schule nimmt mit beigefügtem Schreiben vom 01.04.2009 zum
Vorschlag der Verwaltung (vorübergehende Auslagerung einer Klasse in die Grundschule Kall)
Stellung (Anlage 1).
B) Hans-Verbeek-Schule
Zurzeit steht die tatsächliche Schülerzahl noch nicht fest . Trotzdem wurden am 03.04.2009 mit der
Leiterin der Hans-Verbeek-Schule Räumlichkeiten im BZE besichtigt. Ziel der Besichtigung war die
Beantwortung der Frage, ob die vom BZE angebotenen Räume für die vorübergehende Beschulung
einer Klasse der Hans-Verbeek-Schule geeignet sind.
Die Besichtigung führte zu folgendem Ergebnis:
Die in Aussicht gestellten Räume liegen auf der ersten Etage und sind über eine Treppe und einen
Aufzug zu erreichen. Sanitäre Einrichtungen einschließlich der Behindertentoilette liegen auf der
gleichen Etage und sind von den Schülern/-innen, den Lehrkräften und Mitarbeitern des BZE
gemeinschaftlich zu nutzen.
Die Klassenräume sind hell und freundlich und von einer Größe von ca. 15 m x 6 m = 90 m2 in der
Form eines Kreisringsegmentes (die längslaufenden Wände sind gerundet) mit zwei kleinen
Nebenräumen an einer Kopfseite, sowie ca. 9 m x 5 m = 45 m2 .
Der größere Raum kann durch eine Trennwand geteilt werden. Hierdurch könnte der größere Teil als
Klassenraum und kleinere Teil als Gruppenraum/Differenzierungsraum genutzt werden.
In den Pausen könnte möglicherweise der Schulhof der benachbarten Schule für Körperbehinderte
mitbenutzt werden – diesbezüglich liegt jedoch noch kein Ergebnis vor.
-2Die Schulleitung wurde gebeten, folgende Lösungsvorschläge zu prüfen:
a) Durch Ausschöpfung des Klassenfrequenzhöchstwertes in den Unterstufenklassen könnte ein
Klassenraum zur Unterbringung der vierten Oberstufenklasse freigesetzt werden.
b) Aus den Unterstufenklassen könnten sieben Schüler, das entspricht der Klassenstärke der
Unterstufe 11, die nicht gehbehindert sind, in der ehem. Hausmeisterwohnung (zwei Räume)
beschult werden.
c) Das BZE ist bereit und in der Lage, zwei Klassenräume für Zwecke der Hans-Verbeek-Schule zur
Verfügung zu stellen.
d) Zurzeit steht noch eine Rückantwort des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hinsichtlich der
Bereitstellung eines Klassenraumes in der benachbarten Gehörlosenschule aus (die Anmietung
eines Klassenraumes in der KB-Schule scheidet aus Auskunft des LVR definitiv aus).
Mit Schreiben vom 23.04.2009 legt die Schulleitung die geforderte Stellungnahme vor (Anlage 2).
Die Stellungnahme der Schulaufsicht wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung des Fachausschusses erarbeitet.
I. V. gez. Poth