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Verwaltungsergänzung (Raumbedarf der St.-Nikolaus-Schule in Kall und der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
25.04.09, 04:10
Aktualisiert
25.04.09, 04:10
Verwaltungsergänzung (Raumbedarf der St.-Nikolaus-Schule in Kall und der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen) Verwaltungsergänzung (Raumbedarf der St.-Nikolaus-Schule in Kall und der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 40/ 223 - 06 Datum: Z1/V 525/2009 24.04.2009 Abteilung: 40 Raumbedarf der St.-Nikolaus-Schule in Kall und der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen Zurzeit steht die tatsächliche Schülerzahl noch nicht fest. Gleichwohl wurden am 02.04.2009 gemeinsam mit der Leiterin der St.-Nikolaus-Schule, Frau Luxenburger-Schlösser, das Kinderheim Schmidtheim und die Grundschule Kall besichtigt. Ziel der Besichtigungen war die Beantwortung der Frage, ob diese Häuser ggf. bei Überschreitung der Aufnahmekapazität der St.-Nikolaus-Schule adäquaten Raum für die vorübergehende Beschulung der Schüler/innen dieser Schule bereitstellen können. Die Besichtigungen führten zu folgendem Ergebnis: Kinderheim Schmidtheim Das HPZ Bürvenich kann im Kinderheim Schmidtheim einen Raum zur Verfügung stellen. Dieser Raum ist aufgrund seiner geringen Größe ungeeignet, eine größere Schülerzahl aufzunehmen. Damit scheidet die Unterbringung im Rahmen einer Inhouse-Beschulung aus. Grundschule Kall Die Grundschule Kall kann einen Klassenraum im Erdgeschoss zur Verfügung stellen. Der Klassenraum verfügt über eine ausreichende Größe und ist optisch ansprechend. Möglicherweise ist die bisherige „Behindertentoilette“ geringfügig umzubauen. Die Leiterin der St.-Nikolaus-Schule nimmt mit beigefügtem Schreiben vom 01.04.2009 zum Vorschlag der Verwaltung (vorübergehende Auslagerung einer Klasse in die Grundschule Kall) Stellung (Anlage 1). B) Hans-Verbeek-Schule Zurzeit steht die tatsächliche Schülerzahl noch nicht fest . Trotzdem wurden am 03.04.2009 mit der Leiterin der Hans-Verbeek-Schule Räumlichkeiten im BZE besichtigt. Ziel der Besichtigung war die Beantwortung der Frage, ob die vom BZE angebotenen Räume für die vorübergehende Beschulung einer Klasse der Hans-Verbeek-Schule geeignet sind. Die Besichtigung führte zu folgendem Ergebnis: Die in Aussicht gestellten Räume liegen auf der ersten Etage und sind über eine Treppe und einen Aufzug zu erreichen. Sanitäre Einrichtungen einschließlich der Behindertentoilette liegen auf der gleichen Etage und sind von den Schülern/-innen, den Lehrkräften und Mitarbeitern des BZE gemeinschaftlich zu nutzen. Die Klassenräume sind hell und freundlich und von einer Größe von ca. 15 m x 6 m = 90 m2 in der Form eines Kreisringsegmentes (die längslaufenden Wände sind gerundet) mit zwei kleinen Nebenräumen an einer Kopfseite, sowie ca. 9 m x 5 m = 45 m2 . Der größere Raum kann durch eine Trennwand geteilt werden. Hierdurch könnte der größere Teil als Klassenraum und kleinere Teil als Gruppenraum/Differenzierungsraum genutzt werden. In den Pausen könnte möglicherweise der Schulhof der benachbarten Schule für Körperbehinderte mitbenutzt werden – diesbezüglich liegt jedoch noch kein Ergebnis vor. -2Die Schulleitung wurde gebeten, folgende Lösungsvorschläge zu prüfen: a) Durch Ausschöpfung des Klassenfrequenzhöchstwertes in den Unterstufenklassen könnte ein Klassenraum zur Unterbringung der vierten Oberstufenklasse freigesetzt werden. b) Aus den Unterstufenklassen könnten sieben Schüler, das entspricht der Klassenstärke der Unterstufe 11, die nicht gehbehindert sind, in der ehem. Hausmeisterwohnung (zwei Räume) beschult werden. c) Das BZE ist bereit und in der Lage, zwei Klassenräume für Zwecke der Hans-Verbeek-Schule zur Verfügung zu stellen. d) Zurzeit steht noch eine Rückantwort des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hinsichtlich der Bereitstellung eines Klassenraumes in der benachbarten Gehörlosenschule aus (die Anmietung eines Klassenraumes in der KB-Schule scheidet aus Auskunft des LVR definitiv aus). Mit Schreiben vom 23.04.2009 legt die Schulleitung die geforderte Stellungnahme vor (Anlage 2). Die Stellungnahme der Schulaufsicht wird in der Sitzung bekannt gegeben. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird in der Sitzung des Fachausschusses erarbeitet. I. V. gez. Poth