Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
25.04.09, 04:10
Aktualisiert
25.04.09, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Hans-Verbeek-Schule
Förderschule des Kreises Euskirchen
(Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Im Auel 35, 53879 Euskirchen
Telefon: 02251-650800 Fax: 02251-6508010
Handy: 0163-7157039
e-mail: gabriele.schmitz@hvs-eu.de
Hans-Verbeek-Schule, Im Auel 35, 53879 Euskirchen
Euskirchen, den 23.04.2009
Schulverwaltung
Abt. 40
Herr Ney
- im Hause -
Raumbedarf der Hans-Verbeek-Schule
Ihr Schreiben vom 08.04.09
Sehr geehrter Herr Ney,
zu Ihrem Schreiben vom 08.04.09 nehmen wir wie folgt Stellung:
zu a):
Seit dem Schuljahr 2005/2006 arbeitet die Hans-Verbeek-Schule im Bereich der Unterstufen nach einem von der Schulkonferenz beschlossenen und im Schulprogramm aufgenommenen Konzept.
Die Schülerinnen und Schüler werden für die Dauer ihrer Förderung in der Unterstufe
jahrgangsweise unterrichtet, d. h. alle Schulneulinge bilden eine Klasse (1. Schuljahr), alle
Schülerinnen des 2. bzw. 3. Schuljahres befinden sich jeweils in einer Klasse. Besonders
Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung benötigen in den ersten Schuljahren Konstanz, Kontinuität und Zeit, um sich in das Schulleben einzufinden, die für sie
völlig unbekannte Tagesstruktur zu erlernen und sich den Anforderungen des Unterrichts
zu stellen. Auch finden besonders in den ersten Jahren notwendige begleitende diagnostische Prozesse statt, die der endgültigen Bestimmung des Förderbedarfs Geistige Entwicklung dienen. Im Schulprogramm heißt es: „Die Chancen und Möglichkeiten, die sich für
uns hieraus ergeben, sind die Gewährleistung einer durchgängigen pädagogischen Diagnostik und Begleitung und damit die ebenfalls durchgängige und konsequente Umsetzung der Förderziele und auch der Elternarbeit, die in der Unterstufe große Bedeutung
trägt. Die Schülerinnen und Schüler können drei Jahre in einer stabilen Gruppe lernen.“
Dieses Unterstufenmodell hat sich in den letzten Jahren bewährt. Eine Zusammenlegung
der Unterstufenklassen (Ausschöpfung der Klassenfrequenzhöchstwerte) würde bedeuten,
dieses pädagogische Konzept zu verwerfen und würde unweigerlich zu einer weniger qualifizierten Unterrichtsarbeit führen.
zu b):
Eine Unterstufe zu bilden, die aus Schülerinnen und Schülern besteht, die nicht gehbehindert sind, würde ebenfalls nur gelingen, wenn die Unterstufenklassen gemischt würden (s.
a. Begründung zu a). In der Hans-Verbeek-Schule werden in allen Klassen auch
schwerstmehrfachbehinderte (körperbehinderte) Schülerinnen und Schüler unterrichtet
werden. Dies entspricht einem internen Integrationsgedanken, der schon seit Jahren Bestand hat und nicht aufgegeben werden darf.
Die Räume der ehemaligen Hausmeisterwohnung sind normale Wohnräume und allein
von der Größe nicht als Klassenraum geeignet. Ein Klassenraum im Altbau (orientiert an
der Richtzahl 10) hat ca. 50 qm, die auch dringend erforderlich sind. Gerade die jüngeren
Schülerinnen und Schüler haben einen gesteigerten Bewegungsdrang, dem in einer
Schulform wie der unseren entsprochen werden muss.
Die Selbständigkeitserziehung ist das oberste Ziel unserer Schule. Dazu gehört auch,
dass die Schülerinnen und Schüler eigenständig ihr Essen in die Klasse holen, Unterrichtsmaterial aus anderen Räumen besorgen etc. Eine Klasse in der ehemaligen Hausmeisterwohnung wäre nicht durch einen Aufzug zu erreichen, so dass Schülerinnen und
Schüler nicht immer selbständig agieren könnten.
Nur durch massive Umbauten und Einbau eines Aufzuges könnte die Hausmeisterwohnung als Klasse genutzt werden.
zu c und d):
Die Auslagerung einer Klasse ist selbstverständlich möglich, aber aus pädagogischer
Sicht nicht zu vertreten.
Wie bereits erwähnt, sind die Klassen an der Hans-Verbeek-Schule extrem heterogen zusammengesetzt. Diese Entwicklung hat in den letzten Jahren stattgefunden, so dass wir
als Schule gefragt waren, pädagogische Konzepte zu entwickeln, um alle Schülerinnen
und Schüler individuell zu fördern. Besonders im Bereich der Kulturtechniken und in einigen Fachbereichen (SMB-Förderung, Berufsvorbereitung, Musik) sind im Schulprogramm
verankerte Konzepte erarbeitet worden, die häufig mit massiven Differenzierungsmaßnahmen bzw. klassenübergreifenden Aktionen einhergehen, um jeden Schüler/jede Schülerin entsprechend seiner Fähigkeiten fördern zu können.
Eine ausgelagerte Klasse wäre von dieser konzeptionellen Arbeit ausgeschlossen, die
individuelle Förderung nicht mehr in gleichem Maße gewährleistet. Gleichzeitig könnte die
ausgelagerte Klasse die Fachräume der Schule nicht mehr nutzen, Medien ständen nicht
zur Verfügung, Kontakte und Freundschaften mit anderen wären nicht möglich, die Teilhabe am Schulleben wäre gestört und Therapieangebote könnten nicht genutzt werden.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einen gesetzlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag
haben. Die praktische Umsetzung wird im Rahmen der Schul- und Qualitätsentwicklung im
Schulprogramm festgelegt. Das Schulprogramm, welches von der Schulkonferenz genehmigt wurde und in festen Abständen evaluiert wird, ist mit allen Inhalten für die pädagogische Arbeit verpflichtend.
Im Hinblick auf diese Ausführungen ist die Bildung der vierten Oberstufenklasse nur durch
die Aufstellung eines Containers auf dem Schulgelände (kurzfristige Lösung) möglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Unterschrift
gez. Unterschrift
G. Schmitz
M. Haselhorst
(Schulleiterin)
(stellv. Schulleiterin)