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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 1/V 525/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
25.04.09, 04:10
Aktualisiert
25.04.09, 04:10
Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 1/V 525/2009) Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zur Z 1/V 525/2009)

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Inhalt der Datei

Hans-Verbeek-Schule Förderschule des Kreises Euskirchen (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) Im Auel 35, 53879 Euskirchen Telefon: 02251-650800 Fax: 02251-6508010 Handy: 0163-7157039 e-mail: gabriele.schmitz@hvs-eu.de Hans-Verbeek-Schule, Im Auel 35, 53879 Euskirchen Euskirchen, den 23.04.2009 Schulverwaltung Abt. 40 Herr Ney - im Hause - Raumbedarf der Hans-Verbeek-Schule Ihr Schreiben vom 08.04.09 Sehr geehrter Herr Ney, zu Ihrem Schreiben vom 08.04.09 nehmen wir wie folgt Stellung: zu a): Seit dem Schuljahr 2005/2006 arbeitet die Hans-Verbeek-Schule im Bereich der Unterstufen nach einem von der Schulkonferenz beschlossenen und im Schulprogramm aufgenommenen Konzept. Die Schülerinnen und Schüler werden für die Dauer ihrer Förderung in der Unterstufe jahrgangsweise unterrichtet, d. h. alle Schulneulinge bilden eine Klasse (1. Schuljahr), alle Schülerinnen des 2. bzw. 3. Schuljahres befinden sich jeweils in einer Klasse. Besonders Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung benötigen in den ersten Schuljahren Konstanz, Kontinuität und Zeit, um sich in das Schulleben einzufinden, die für sie völlig unbekannte Tagesstruktur zu erlernen und sich den Anforderungen des Unterrichts zu stellen. Auch finden besonders in den ersten Jahren notwendige begleitende diagnostische Prozesse statt, die der endgültigen Bestimmung des Förderbedarfs Geistige Entwicklung dienen. Im Schulprogramm heißt es: „Die Chancen und Möglichkeiten, die sich für uns hieraus ergeben, sind die Gewährleistung einer durchgängigen pädagogischen Diagnostik und Begleitung und damit die ebenfalls durchgängige und konsequente Umsetzung der Förderziele und auch der Elternarbeit, die in der Unterstufe große Bedeutung trägt. Die Schülerinnen und Schüler können drei Jahre in einer stabilen Gruppe lernen.“ Dieses Unterstufenmodell hat sich in den letzten Jahren bewährt. Eine Zusammenlegung der Unterstufenklassen (Ausschöpfung der Klassenfrequenzhöchstwerte) würde bedeuten, dieses pädagogische Konzept zu verwerfen und würde unweigerlich zu einer weniger qualifizierten Unterrichtsarbeit führen. zu b): Eine Unterstufe zu bilden, die aus Schülerinnen und Schülern besteht, die nicht gehbehindert sind, würde ebenfalls nur gelingen, wenn die Unterstufenklassen gemischt würden (s. a. Begründung zu a). In der Hans-Verbeek-Schule werden in allen Klassen auch schwerstmehrfachbehinderte (körperbehinderte) Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Dies entspricht einem internen Integrationsgedanken, der schon seit Jahren Bestand hat und nicht aufgegeben werden darf. Die Räume der ehemaligen Hausmeisterwohnung sind normale Wohnräume und allein von der Größe nicht als Klassenraum geeignet. Ein Klassenraum im Altbau (orientiert an der Richtzahl 10) hat ca. 50 qm, die auch dringend erforderlich sind. Gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler haben einen gesteigerten Bewegungsdrang, dem in einer Schulform wie der unseren entsprochen werden muss. Die Selbständigkeitserziehung ist das oberste Ziel unserer Schule. Dazu gehört auch, dass die Schülerinnen und Schüler eigenständig ihr Essen in die Klasse holen, Unterrichtsmaterial aus anderen Räumen besorgen etc. Eine Klasse in der ehemaligen Hausmeisterwohnung wäre nicht durch einen Aufzug zu erreichen, so dass Schülerinnen und Schüler nicht immer selbständig agieren könnten. Nur durch massive Umbauten und Einbau eines Aufzuges könnte die Hausmeisterwohnung als Klasse genutzt werden. zu c und d): Die Auslagerung einer Klasse ist selbstverständlich möglich, aber aus pädagogischer Sicht nicht zu vertreten. Wie bereits erwähnt, sind die Klassen an der Hans-Verbeek-Schule extrem heterogen zusammengesetzt. Diese Entwicklung hat in den letzten Jahren stattgefunden, so dass wir als Schule gefragt waren, pädagogische Konzepte zu entwickeln, um alle Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Besonders im Bereich der Kulturtechniken und in einigen Fachbereichen (SMB-Förderung, Berufsvorbereitung, Musik) sind im Schulprogramm verankerte Konzepte erarbeitet worden, die häufig mit massiven Differenzierungsmaßnahmen bzw. klassenübergreifenden Aktionen einhergehen, um jeden Schüler/jede Schülerin entsprechend seiner Fähigkeiten fördern zu können. Eine ausgelagerte Klasse wäre von dieser konzeptionellen Arbeit ausgeschlossen, die individuelle Förderung nicht mehr in gleichem Maße gewährleistet. Gleichzeitig könnte die ausgelagerte Klasse die Fachräume der Schule nicht mehr nutzen, Medien ständen nicht zur Verfügung, Kontakte und Freundschaften mit anderen wären nicht möglich, die Teilhabe am Schulleben wäre gestört und Therapieangebote könnten nicht genutzt werden. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung einen gesetzlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag haben. Die praktische Umsetzung wird im Rahmen der Schul- und Qualitätsentwicklung im Schulprogramm festgelegt. Das Schulprogramm, welches von der Schulkonferenz genehmigt wurde und in festen Abständen evaluiert wird, ist mit allen Inhalten für die pädagogische Arbeit verpflichtend. Im Hinblick auf diese Ausführungen ist die Bildung der vierten Oberstufenklasse nur durch die Aufstellung eines Containers auf dem Schulgelände (kurzfristige Lösung) möglich. Mit freundlichen Grüßen gez. Unterschrift gez. Unterschrift G. Schmitz M. Haselhorst (Schulleiterin) (stellv. Schulleiterin)