Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
17.09.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.09.2009
A U S Z U G
aus der 31. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 17.09.2009, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Punkt 7:
Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen bei Ansiedlung von gewerblichen
Tierhaltungsbetrieben
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.08.2009
(V-79/2009)
Nach dem Bürgermeister Kranz die Angelegenheit kurz erläutert hat, stellt Ratsmitglied
Helmut Kemmerling fest, dass das Ziel des Antrages der CDU-Fraktion mit dem
Beschluss erreicht wird. Inhalt ist, dass die Ansiedlung von gewerblichen
Tierhaltungsbetrieben nicht gewollt ist.
Ratsvertreter Jürgen Kemmerling geht der Vorschlag allerdings nicht weit genug. Die
rechtliche Lage ist sicherlich schwierig. Es ist selten klar, wo gewerbliche von
landwirtschaftlicher Nutzung zu unterscheiden ist. Er bittet, den Vorschlag bzw. den
Beschluss zu ergänzen, damit auch die Themen der Abstandsflächen, sowie der
Unterscheidung der verschiedenen Düngesorten beachtet werden.
Auch Ratsmitglied Ruskowski pflichtet dem bei, sieht den Beschluss allerdings bereits
als Absichtserklärung und als Möglichkeit sich in Verfahren zu verweigern.
Danach beschließt der Rat einstimmig bei sieben Enthaltungen, wie vom Ausschuss für
Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfohlen, dass gewerbliche
Massentierhaltung nach § 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB in der Gemeinde Vettweiß
grundsätzlich nicht zulässig ist. Begründete Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen
Zustimmung des Rates der Gemeinde Vettweiß.
Eine Privilegierung landwirtschaftlicher Massentierhaltung nach § 35 Abs. 1, Nr. 1
BauGB bleibt hiervon unberührt.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB dahingehend zu
ändern, dass die gewerbliche Privilegierung für Massentierhaltungen nach § 35 Abs. 1,
Nr. 4 BauGB nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Gemeinde(n) möglich
ist.