Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
30.04.09, 04:12
Aktualisiert
30.04.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 527/2009
23.04.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.05.2009
Kreistag
03.06.2009
Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes NordrheinWestfalen
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms
x
Tel.: 361
Abt.: 32
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter
für das Oberverwaltungsgericht Münster:
(Vorschlagsliste: 2 Personen)
-2Begründung:
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster weist
darauf hin, dass die Amtszeit der ehrenamtichen Verwaltungsrichter beim Oberverwaltungsgericht am
31.01.2010 abläuft. Für eine rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist
daher Sorge zu tragen.
Bei der zurückliegenden Wahl hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 23.06.2004 vier Personen
benannt:
1. Schlesinger, Carl
2. Ley, Johannes
3. Kaspar, Werner
4. Hauptmann, Justine
Gemäß § 28 i. V. m. § 34 VwGO wirken die Kreise bei der Wahl in der Weise mit, dass sie eine
Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter/innen aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt
sodann der beim Oberverwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der
ehrenamtlichen Richter/innen. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes wird dem Wahlausschuss
vorschlagen, die Zahl der vom Kreis Euskirchen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen
auf 2 festzusetzen.
Daher sind vom Kreis Euskirchen 2 Personen aus der Bevölkerung des Kreises
vorzuschlagen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens
zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises
erforderlich (§ 28 i.V.m. § 34 VwGO).
Im Zuge der Aufstellung der Vorschlagsliste ist zweckmäßigerweise bereits zu berücksichtigen, ob
hinsichtlich der Person des vorzuschlagenden sachliche oder persönliche Hinderungsgründe
bestehen. Die Voraussetzungen der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, die Ausschluss- und
Hinderungsgründe sowie das Ablehnungsrecht entnehmen Sie bitte dem beiligenden Auszug der
VwGO (Anlage 1).
Die Vorschlagsliste soll außer dem Vor- und Familiennamen auch den Geburtsort, den Geburtstag
und den genauen Beruf des Vorschlagenden enthalten. Bei der Berufsbezeichnung sollen
Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter pp. vermieden werden (statt dessen z. B.
Einzelhandelskaufmann, Versicherungsangestellter); bei Rentnern und Pensionären soll auch die
frühere Berufsbezeichnung angegeben werden. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 III VwGO
(Besorgnis der Befangenheit bei ehrenamtlichen Richtern, die einer Vertretungskörperschaft
angehören) muss in die Vorschlagsliste auch die Angabe aufgenommen werden, ob der
Vorgeschlagene der Vertretung einer kommunalen Körperschaft (Kreistag, Stadt- oder
Gemeinderat) angehört, ggf. welcher.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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