Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 527/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
30.04.09, 04:12
Aktualisiert
30.04.09, 04:12
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 527/2009) Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 527/2009) Beschlussvorlage GB (Anlage zur Beschlussvorlage GB V 527/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Auszugsweise Abschrift aus der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom 21.12.2006 (BGB!. I S. 3316) § 20 (Voraussetzungen) Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. § 21 (Ausschließungsgründe) (1) Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, 2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, 3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. (2) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. § 22 (Inkompatibilität) Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden 1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, 2. Richter, 3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, 4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, 5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. § 23 (Ablehnungsgründe) (1) Die Berufung zum Amt des ehrenamtlichen Richters dürfen ablehnen 1. Geistliche und Religionsdiener, 2. Schöffen und andere ehrenamtliche Richter, 3. Personen, die zwei Amtsperioden lang als ehrenamtliche Richter bei Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig gewesen sind, 4. Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, 5. Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen, 6. Personen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben, (2) In besonderen Härtefällen kann außerdem aufAntrag von der Übernahme des Amtes befreit werden: T:\Dez3\EhrenamllicheRichter\3112\2007\Auszug VwGO+§2B.doc 2 § 28 (Vorschlagsliste) 1 Die Kreise und kreisfreien Städte stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf. 2Der Ausschuss bestimmt für jeden Kreis und für jede kreisfreie Stadt die Zahl der Personen, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. 3Hierbei ist die doppelte Anzahl der nach § 27 erforderlichen ehrenamtlichen Richter zu Grunde zu legen. 4Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. 5Die jeweiligen Regelun~en zur Beschlussfassung der Vertretungs körperschaft bleiben unberührt. Die Vorschlagslisten sollen außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und Beruf des Vorgeschlagenen enthalten; sie sind dem Präsidenten des zuständigen Verwaltungsgerichts zu übermitteln. 3112/2 Vorschlagsliste des Kreises/der Stadt für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim ObelVerwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Amtszeit vom 01.02.2009 - 31.01.2014) :lrt1;;\J, Ntl -lil ",". -- Votna~ Amede Tltel--~;. ~'~ . , ,:: ::-: ,..~'t:. rl.. ~' ;~ :-.~ '·-::1 :.I~ ..· ";~~If :;:'=,.. .~.' ,:-;"?;•.•.!'!-',*-: -"~.~~- t. _r r , . ' .;-1J~,-1 ---; 1 _ i' "".,'t;·-':~., ~ ~äj!::".i ;L. 1_etr.'-.:f~·'~ ~ ~ ...... '~'~;ii'4::; AnSc~_fC ',-, "f ,';(1 ..-Y,+('.I-' • ..:<.-~~~ . rJ'4.. • • ~.:~ ~'- .,.- . ~ - .... >'!;; :""-.1 ,.~ • "'.,~. .... .=' J'': .;_ l _,.;~ ." ~~ .d"~ .. " _ .~'., ~"J:;.o. ,;.' ManfJal" .~: ~-::::..~~ , derzi1tals~'i&'Z" I -- ehrenai'ntf.. ~:··~~fr ~;.~-.}~~i-=. >~.' ~if~~~/:.r: ~: ~ .J~, ~:..,:; I..,... -tRtil:l Dez. 3/Ehrenamtliche Richter/3112-21071113 VL eR.xls