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Verwaltungsergänzung (Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,9 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
Verwaltungsergänzung (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009) Verwaltungsergänzung (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 522/2009 Datum: 11.05.2009 Az.: 50 Abteilung: 50 Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009 In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 28.04.2009 wurde die Verwaltung gebeten, weitere Erläuterungen und Informationen zur Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH beizubringen. Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen ist der Tätigkeitsbericht der Wohnberatungsstelle für das Jahr 2008. Wie bereits in der V 522/2009 aufgeführt, wurden seitens der Wohnberatungsstelle im Jahr 2008 insgesamt 115 Beratungen durchgeführt. Der Inhalt der Beratungsarbeit umfasste die Informationsweitergabe, die Hilfe bei der Planung sowie die Konkretisierung vorab geplanter Umbaumaßnahmen. Dabei berührte die Beratung verschiedene Themenbereiche angefangen von der Informationsweitergabe zu Umbaumaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen im Haus, Einsatz von Hilfsmitteln und Produkten bis zum Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und weiteren Unterstützungs- und Dienstleistungsangeboten im Kreis Euskirchen. Weiter zeigte sich ein zusätzlicher Beratungsbedarf in Bezug auf Pflegestufen, ambulante Pflege- und Hilfsdienste und sonstige entlastende Dienste im Kreisgebiet (Tagesstätten für Senioren, Essen auf Rädern u.v.m.). Aufgrund des umfassenden Beratungsinhaltes wurde und wird seitens der Wohnberatungsstelle auch weiterhin die Zusammenarbeit mit anderen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten ausgebaut. Eine weitere Aufgabe der Wohnberatungsstelle im Jahr 2008 war die Öffentlichkeitsarbeit. Insgesamt wurden in 2008 9 Vorträge bei interessierten Institutionen gehalten. Auch wurden in Arztpraxen und Apotheken im Kreisgebiet Euskirchen Flyer der Wohnberatungsstelle verteilt. Weiterhin hat die Wohnberatungsstelle an 5 Veranstaltungen teilgenommen und ihr Angebot an einem Informationsstand präsentiert. Insgesamt ist die Wohnberatungsstelle mit 1,05 Stellen ausgestattet, davon zwei 0,5 Stellen Sozialarbeiter und 0,05 Stelle für den technischen Bereich. Der technische Bereich wird durch einen hauseigenen Bautechniker sowie Dipl.-Ing. Architekten sichergestellt. Eine der beiden Wohnberaterinnen ist bereits seit 20 Jahren im Sozialen Dienst des Kreiskrankenhauses Mechernich tätig, so dass die Angebote im Kreis Euskirchen bestens bekannt sind. Weiter konnte, wie bereits in der V 522/2009 aufgeführt, durch die Wohnberatung im Jahr 2008 bei 8 Betroffenen der Pflegestufen II und III eine Heimaufnahme verhindert werden. Alleine die Verhinderung oder zumindest Hinauszögerung der Heimaufnahme eines sozialhilfebedürftigen Betroffenen, bedeutet für den Sozialhilfeträger Kreis Euskirchen, bei durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen für Heimunterbringungen in Höhe von 1.350 €, eine Kostenersparnis von 16.200 € im Jahr. Bei 8 Betroffenen ist eher von einer höheren Zahl leistungsberechtigter Personen und damit einer höheren Kostenersparnis auszugehen. Insgesamt ist festzustellen, dass der Beratungsarbeit der Wohnberatungsstelle eine besondere Bedeutung zukommt, denn erst durch die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für ein möglichst -2eigenständiges Leben zu Hause, kann eine zufriedenstellende Lösung für die Betroffenen und ihre Angehörigen geschaffen werden und der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird umgesetzt. Auch ist zu beachten, dass der Kreis Euskirchen nach dem Landespflegegesetz NW für die zur Umsetzung des Vorranges der häuslichen Versorgung erforderlichen komplementären Dienste, zu denen auch die Wohnberatung zählt, verantwortlich ist. Weiter hat auch die Förderung der Wohnberatungsstellen nach der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige zum Ziel, das Angebot der Wohnberatungsstellen durch die Kommunen und Pflegekassen sicherzustellen. Somit besteht für den Kreis Euskirchen eine Verpflichtung, ein entsprechendes Angebot zur Wohnraumberatung vorzuhalten. Daher sollte das vorhandene Angebot der Wohnberatung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH weiter unterstützt werden. gez. I. V. Poth