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Verwaltungsergänzung (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 30.04.2009 (Posteingang) gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Aufstellung eines "Bürgerhaushaltes")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
7,8 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
Verwaltungsergänzung (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 30.04.2009 (Posteingang) gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Aufstellung eines "Bürgerhaushaltes")

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / Datum: A 167/2009 06.05.2009 Abteilung: 20 Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 30.04.2009 (Posteingang) gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Aufstellung eines "Bürgerhaushaltes" In der Anregung wird die Stadt Euskirchen angesprochen. Die Beschlussvorlage der Stadt Euskirchen, Drs.-Nr. 176/2005, sowie der Beschluss des dort zuständigen Ausschusses vom 20.06.2005 sind im Internet einsehbar und werden als Anlage1 und 2 beigefügt. gez. Rosenke