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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zu Z 1 / A 167/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
Verwaltungsergänzung (Anlage 2 zu Z 1 /  A 167/2009)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu Z 1 / A 167/2009 Beschluss aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden der Stadt Euskirchen am Montag, 20.06.2005, im Ratssaal der Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Str. 75. ______________________________________________________________________________ Tagesordnungspunkt: 4. 176/2005 Anregung des Herrn Adolf Schmitz vom 18.01. 2005 bzw. 05.02.2005 betr. Einführung eines Bürgerhaushaltstages AV Harder bittet den Antragsteller nach vorne, um zu seinem Antrag ergänzend Stellung zu nehmen. Der Antragsteller teilt mit, dass die Begründung der Verwaltung nicht ausreichen könne, die Einführung eines Bürgerhaushaltstages abzulehnen. Es müsse seines Erachtens wieder das politische Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern verstärkt werden. Dies sei durch die Haltung der Verwaltung in vorliegender Angelegenheit nicht förderlich. In diesem Zusammenhang weist er auch auf die geringe Wahlbeteiligung bei der diesjährigen Landtagswahl in NRW und insbesondere in Euskirchen hin. BM Dr. Friedl erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger nach Ablauf der 7-tägigen Auslegungsfrist des Entwurfs der Haushaltssatzung 14 Tage das Recht hätten, Einwendungen gegen die Satzung zu erheben. Der Bürgerhaushaltstag hingegen sei lediglich eine Informationsveranstaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern keine Rechte einräume. Darüber hinaus ständen für detaillierte Auskünfte die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. StV Kroll teilt mit, dass sie sich vorstellen könne, zu vorliegender Angelegenheit einen speziellen Kurs bei der Volkshochschule anzubieten. StV van Bahlen merkt an, dass die Einführung eines Bürgerhaushaltstages nicht zu wesentlichen Ersparnissen im Haushalt beitragen könne. SB Stark, StV Kroll und StV van Bahlen schließen sich übereinstimmend der Auffassung der Verwaltung an, bei der Stadt Euskirchen keinen Bürgerhaushaltstag durchzuführen. Beschluss: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Ein Bürgerhaushaltstag wird nicht durchgeführt. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen