Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu Z 1 / A 167/2009
Fachbereich
02 - Finanzen
Euskirchen, 06.03.2009
Beschlussvorlage
TOP:
Drucksachen-Nr.:
176/2005
öffentlich
Betreff:
Anregung des Herrn Adolf Schmitz vom 18.01. 2005 bzw. 05.02.2005
betr. Einführung eines Bürgerhaushaltstages
Beratungsfolge:
Sitzungsdatum
Gremium
Einstim.
Enthalt.
Beschlussvorschlag
Ja
Nein
Gesamtkosten:
Folgekosten:
€
€
bei HHSt.:
zur Verfügung stehende Mittel:
€
€
Mittelbedarf darüber hinaus:
BeschwerdeA
abweichender
Beschluss
20.06.2005
Deckungsvorschlag HHSt.:
Zustimmung des RPA liegt vor.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Ein Bürgerhaushaltstag wird nicht
durchgeführt.
Sachdarstellung:
Herr Adolf Schmitz regt mit Schreiben vom 18.01.2005 bzw. 05.02.2005 die Durchführung eines sog.
Bürgerhaushaltstages an.
Die Mitwirkung der Einwohner und Abgabepflichtigen ist in § 79 Abs. 3 GO NRW geregelt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe an 7
Tagen öffentlich auszulegen. Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer
Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. In der öffentlichen Bekanntgabe
der Auslegung ist auf die Frist hinzuweisen; außerdem ist die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen
zu erheben sind. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Rat.
Über die Beteiligung nach Abs. 3 sieht das Kommunalrecht auch vor, dass der Haushaltsplan nach
Bekanntmachung der Haushaltssatzung nochmals an 7 Tagen öffentlich auszulegen ist.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Bertelsmann Stiftung haben im November 2000 ein Modellprojekt
„Kommunaler Bürgerhaushalt“ begonnen. An diesem Projekt haben die Städte Emsdetten, Castrop-Rauxel,
Hilden, Vlotho, Hamm und Monheim teilgenommen. Ziel des vom Land finanzierten Modellprojektes sollte
die Einbeziehung der Bürgerschaft in den Prozess der Haushaltsaufstellung sein. Dabei waren als mögliche
Maßnahmen des Projektes vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch Broschüren,
Internetauftritte, Flyer oder auch Bürgerforen zu Inhalten und Maßnahmen des Haushaltsplanes informiert
werden. Dies sollte die in § 79 Abs. 3 der Gemeindordnung NRW festgelegten Regelungen ergänzen.
Der genannte „Bürgerhaushaltstag“ ist entstanden, um in einer Präsentation den Bürgern die Grundzüge
und Intentionen des Haushaltes vorzustellen. Im Modellprojekt wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass
es notwendig ist, über entsprechendes Marketing (Flyer, Anzeigen in Tageszeitungen, Öffentlichkeits- und
Pressearbeit sowie entsprechende Vorträge oder Seminare) eine möglichst große Vielzahl von Bürgerinnen
und Bürgern zu erreichen. Dazu wiederum bedarf es erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen
Die von Herrn Schmitz in seinem Schreiben angesprochene Stadt Pulheim (rd. 55.000 Einwohner) hat in der
Vergangenheit ebenfalls einen Bürgerhaushaltstag durchgeführt. In diesen Veranstaltungen wurde über die
Schwerpunkte der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Pulheim und dieser zugrunde liegenden
kommunalen Vorhaben und Entwicklungszielen informiert. Die Stadt Pulheim hat nach Rückfragen darauf
hingewiesen, dass an dieser Veranstaltung neben einigen Ratsmitgliedern lediglich 19 Bürgerinnen und
Bürger teilgenommen hätten und dies trotz entsprechender Pressearbeit im Vorfeld. Die Teilnehmerzahl
habe sich auch in den letzten Jahren nicht geändert. Von seiten der Stadt Pulheim wird vermutet, dass die
geringe Resonanz darauf zurückzuführen sei, dass seitens der Bürgerschaft die haushaltsrelevanten
Wünsche und Forderungen das ganze Jahr über vorgetragen werden könnten. Die Erfahrungen und
Teilnehmerzahl decken sich auch mit den vor 2 Jahren durchgeführten Veranstaltungen der Gemeinde
Weilerswist.
Im Rahmen dieser Bürgerhaushaltstage wird allerdings keinesfalls die von Herrn Schmitz angeregte
Diskussion über Gebührenhaushalte vorgenommen. Die Gebührenhaushalte sind bereits verabschiedet und
aufgrund der gebührenrechtlichen Situation nicht diskutierbar.
Die oben genannten Modellkommunen haben – auch mit Unterstützung des Landes – erhebliche Mittel
eingesetzt. Auch seitens der Stadt Pulheim hat man nicht unerheblichen Aufwand betreiben müssen.
Vor dem Hintergrund des gesetzlich normierten Mindestmaßes der Bürgerbeteiligung hat die Verwaltung
bereits durch eine Aktualisierung der städt. Homepage weitere Informationen bereitgestellt. Es ist auch
festzustellen, dass bereits jetzt von der Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Auslegung und der
entsprechenden Beratung so gut wie kein Gebrauch gemacht wird.
Nach Auffassung der Verwaltung besteht für die Bürgerschaft jetzt die Möglichkeit, sich ganzjährig mit
Vorschlägen einzubringen. Angesichts dieser Situation und wegen des erheblichen Aufwandes schlägt die
Verwaltung daher vor, keinen Bürgerhaushaltstag durchzuführen.
Schmitz
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