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Verwaltungsergänzung (Anlage 1 zu Z 1 / A 167/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
15.05.09, 09:42
Aktualisiert
15.05.09, 09:42
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Anlage 1 zu Z 1 / A 167/2009  Fachbereich 02 - Finanzen   Euskirchen, 06.03.2009 Beschlussvorlage TOP: Drucksachen-Nr.:  176/2005 öffentlich  Betreff: Anregung des Herrn Adolf Schmitz vom 18.01. 2005 bzw. 05.02.2005 betr. Einführung eines Bürgerhaushaltstages Beratungsfolge: Sitzungsdatum Gremium Einstim. Enthalt. Beschlussvorschlag Ja Nein Gesamtkosten: Folgekosten: € € bei HHSt.: zur Verfügung stehende Mittel: € € Mittelbedarf darüber hinaus: BeschwerdeA abweichender Beschluss 20.06.2005 Deckungsvorschlag HHSt.: Zustimmung des RPA liegt vor.  Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Ein Bürgerhaushaltstag wird nicht durchgeführt. Sachdarstellung: Herr Adolf Schmitz regt mit Schreiben vom 18.01.2005 bzw. 05.02.2005 die Durchführung eines sog. Bürgerhaushaltstages an. Die Mitwirkung der Einwohner und Abgabepflichtigen ist in § 79 Abs. 3 GO NRW geregelt: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe an 7 Tagen öffentlich auszulegen. Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. In der öffentlichen Bekanntgabe der Auslegung ist auf die Frist hinzuweisen; außerdem ist die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Rat. Über die Beteiligung nach Abs. 3 sieht das Kommunalrecht auch vor, dass der Haushaltsplan nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung nochmals an 7 Tagen öffentlich auszulegen ist. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Bertelsmann Stiftung haben im November 2000 ein Modellprojekt „Kommunaler Bürgerhaushalt“ begonnen. An diesem Projekt haben die Städte Emsdetten, Castrop-Rauxel, Hilden, Vlotho, Hamm und Monheim teilgenommen. Ziel des vom Land finanzierten Modellprojektes sollte die Einbeziehung der Bürgerschaft in den Prozess der Haushaltsaufstellung sein. Dabei waren als mögliche Maßnahmen des Projektes vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch Broschüren, Internetauftritte, Flyer oder auch Bürgerforen zu Inhalten und Maßnahmen des Haushaltsplanes informiert werden. Dies sollte die in § 79 Abs. 3 der Gemeindordnung NRW festgelegten Regelungen ergänzen. Der genannte „Bürgerhaushaltstag“ ist entstanden, um in einer Präsentation den Bürgern die Grundzüge und Intentionen des Haushaltes vorzustellen. Im Modellprojekt wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, über entsprechendes Marketing (Flyer, Anzeigen in Tageszeitungen, Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie entsprechende Vorträge oder Seminare) eine möglichst große Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen. Dazu wiederum bedarf es erheblicher finanzieller und personeller Ressourcen Die von Herrn Schmitz in seinem Schreiben angesprochene Stadt Pulheim (rd. 55.000 Einwohner) hat in der Vergangenheit ebenfalls einen Bürgerhaushaltstag durchgeführt. In diesen Veranstaltungen wurde über die Schwerpunkte der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Pulheim und dieser zugrunde liegenden kommunalen Vorhaben und Entwicklungszielen informiert. Die Stadt Pulheim hat nach Rückfragen darauf hingewiesen, dass an dieser Veranstaltung neben einigen Ratsmitgliedern lediglich 19 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen hätten und dies trotz entsprechender Pressearbeit im Vorfeld. Die Teilnehmerzahl habe sich auch in den letzten Jahren nicht geändert. Von seiten der Stadt Pulheim wird vermutet, dass die geringe Resonanz darauf zurückzuführen sei, dass seitens der Bürgerschaft die haushaltsrelevanten Wünsche und Forderungen das ganze Jahr über vorgetragen werden könnten. Die Erfahrungen und Teilnehmerzahl decken sich auch mit den vor 2 Jahren durchgeführten Veranstaltungen der Gemeinde Weilerswist. Im Rahmen dieser Bürgerhaushaltstage wird allerdings keinesfalls die von Herrn Schmitz angeregte Diskussion über Gebührenhaushalte vorgenommen. Die Gebührenhaushalte sind bereits verabschiedet und aufgrund der gebührenrechtlichen Situation nicht diskutierbar. Die oben genannten Modellkommunen haben – auch mit Unterstützung des Landes – erhebliche Mittel eingesetzt. Auch seitens der Stadt Pulheim hat man nicht unerheblichen Aufwand betreiben müssen. Vor dem Hintergrund des gesetzlich normierten Mindestmaßes der Bürgerbeteiligung hat die Verwaltung bereits durch eine Aktualisierung der städt. Homepage weitere Informationen bereitgestellt. Es ist auch festzustellen, dass bereits jetzt von der Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Auslegung und der entsprechenden Beratung so gut wie kein Gebrauch gemacht wird. Nach Auffassung der Verwaltung besteht für die Bürgerschaft jetzt die Möglichkeit, sich ganzjährig mit Vorschlägen einzubringen. Angesichts dieser Situation und wegen des erheblichen Aufwandes schlägt die Verwaltung daher vor, keinen Bürgerhaushaltstag durchzuführen. Schmitz -2-