Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
19.05.09, 04:10
Aktualisiert
19.05.09, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 237/2009
14.05.2009
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.05.2009
Kreistag
03.06.2009
Anmietung von Räumen der Stadt Mechernich zur Unterbringung der Direktion
Verkehr und des Bezirksdienstes Mechernich
hier: Mietgarantie für die Zeit vom 16. bis zum 30. Jahr nach Mietbeginn
In seiner Sitzung am 17.02.2009 hat der Kreisausschuss die Verwaltung ermächtigt,
gegenüber der Stadt Mechernich für die anzumietenden Räume der Direktion Verkehr und
des Bezirksdienstes im noch zu erstellenden Gebäude in Mechernich eine Mietgarantie für
Mietausfall oder Mindermiete unter den folgenden Bedingungen zu erklären:
- Die Bezirksregierung erhebt keine Einwände.
- Die Mietgarantie wird für max. 2 Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem
Land übernommen, frühestens ab dem 16. Jahr nach Beginn des Mietverhältnisses.
- Die Stadt Mechernich ist verpflichtet, sich mit aller Kraft zu bemühen, eine Ersatznutzung
zu finden oder dann das Gebäude zum Verkehrswert zu veräußern.
- Der Kreis Euskirchen hat ein vorrangiges Ankaufsrecht.
- Im Falle des Verkaufs hat die Stadt Mechernich gegen den Kreis Euskirchen einen
Anspruch auf Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem
abgezinsten Barwert der dann noch fälligen Gesamtfinanzierungs- und Tilgungsaufwände
der Stadt Mechernich für dieses Gebäude.
Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln in der Verfügung vom 17.02.2009, hier
eingegangen am 20.02.2009, keine Bedenken gegen die Übernahme der Mietgarantie
erhoben.
In Umsetzung des vorstehenden Beschlusses wurde zwischen dem Kreis Euskirchen und der
Stadt Mechernich ein detaillierter Notarvertrag ausgearbeitet, der die Bedingungen inhaltlich
und nach Sinn und Zweck voll erfüllt.
-2-
Zur Bedingung, dass der Kreis ein vorrangiges Ankaufsrecht ausüben kann, wurde im
Notarvertrag eine ausführliche Option mit folgendem, wesentlichen Inhalt aufgenommen:
Für den Fall, dass die Stadt gegenüber dem Kreis die Inanspruchnahme aus der
Mietgarantie geltend macht, kann der Kreis zur Verhinderung dieser Inanspruchnahme unabhängig vom notarvertraglich festgelegten Vorkaufsrecht - von der Stadt verlangen, dass
die Stadt Mechernich mit dem Kreis in Verkaufsverhandlungen über den Grundbesitz eintritt.
Die Höhe des Kaufpreises beläuft sich dann auf den geringsten Ausgleichsbetrag, der
seitens des Kreises im Falle des Verkaufs an einen Dritten zu zahlen wäre.
Weigert sich die Stadt Mechernich das Gebäude an den Kreis zu veräußern, verliert sie ihren
Anspruch auf die Mietgarantie vollständig. Sie kann demnach den Verkauf an den Kreis
abwenden, in dem Sie den Kreis nicht aus der Mietgarantie in Anspruch nimmt.
Die Verwaltung bittet um zustimmende Kenntnisnahme.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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