Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.05.09, 08:01
Aktualisiert
23.05.09, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z3 /
Datum:
V 496/2009
18.02.2009
Abteilung: 20
Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan
vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist
b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d) Entsendungsbeschlüsse
Wie im Kreisausschuss am 17.02.2009 berichtet, sind noch acht Änderungen an der Unternehmenssatzung sowie eine Änderung an der Vereinbarung mit dem Land notwendig. Die Änderungsvorschläge ergeben sich überwiegend aus der Beteiligung der Bezirksregierung Köln, ansonsten aufgrund eigener Feststellungen.
Als Anlagen sind beigefügt:
Anlage 1:
die geänderte Unternehmenssatzung
Anlage 2:
die geänderte Vereinbarung zwischen Land, AöR und Kommunen
Anlage 3:
die Liste der Änderungen zur Unternehmenssatzung gegenüber dem bisherigen Stand
13.01.2009 (8 Änderungen)
Anlage 4:
die Liste der Änderungen zur Vereinbarung zwischen Land, AöR und Kommunen gegenüber dem bisherigen Stand 14.01.2009 (1 Änderung)
Aufgrund der Änderungen sowie der Beratungen im Kreisausschuss wird folgender Beschluss empfohlen:
Der Kreistag beschließt:
a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung eines gemeinsamen
Kommunalunternehmens in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie durch
Abschluss einer Vereinbarung des gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Land Nordrhein-Westfalen;
b) die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des
Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung;
-2-
c) die Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen
/ Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung der Anlage 1 zu Z 3 / V 496/2009;
d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen /
Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem
Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Anlage 2 zu Z 3 / V
496/2009;
e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu Anlage 2 zu Z 3 / V 496/2009;
f)
die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates (§ 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung) und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Absatz 4 der Unternehmenssatzung):
1.
2.
3.
Mitglied
Landrat Günter Rosenke
Josef Reidt
Norbert Häger
Stellvertreter
AV Manfred Poth
Ute Stolz
Andreas Schulte
g) die personenidentische Entsendung der in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Absatz 2 der Vereinbarung mit dem
Land);
h) die Bestimmung von Josef Reidt zum Stimmführer und von Norbert Häger zum Stellvertreter des
Stimmführers im Projektbeirat (§ 5 Absatz 9 der Vereinbarung mit dem Land).
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)