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Verwaltungsergänzung (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d)Entsendungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.05.09, 08:01
Aktualisiert
23.05.09, 08:01
Verwaltungsergänzung (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse) Verwaltungsergänzung (Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche 
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z3 / Datum: V 496/2009 18.02.2009 Abteilung: 20 Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist a) Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist b) Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ c) Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen d) Entsendungsbeschlüsse Wie im Kreisausschuss am 17.02.2009 berichtet, sind noch acht Änderungen an der Unternehmenssatzung sowie eine Änderung an der Vereinbarung mit dem Land notwendig. Die Änderungsvorschläge ergeben sich überwiegend aus der Beteiligung der Bezirksregierung Köln, ansonsten aufgrund eigener Feststellungen. Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1: die geänderte Unternehmenssatzung Anlage 2: die geänderte Vereinbarung zwischen Land, AöR und Kommunen Anlage 3: die Liste der Änderungen zur Unternehmenssatzung gegenüber dem bisherigen Stand 13.01.2009 (8 Änderungen) Anlage 4: die Liste der Änderungen zur Vereinbarung zwischen Land, AöR und Kommunen gegenüber dem bisherigen Stand 14.01.2009 (1 Änderung) Aufgrund der Änderungen sowie der Beratungen im Kreisausschuss wird folgender Beschluss empfohlen: Der Kreistag beschließt: a) die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist durch Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie durch Abschluss einer Vereinbarung des gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Land Nordrhein-Westfalen; b) die Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung; -2- c) die Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der Fassung der Anlage 1 zu Z 3 / V 496/2009; d) die Zustimmung zur Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Anlage 2 zu Z 3 / V 496/2009; e) die Zustimmung zu etwaigen redaktionellen Änderungen zu Anlage 2 zu Z 3 / V 496/2009; f) die Entsendung folgender Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates (§ 5 Absatz 3 der Unternehmenssatzung) und Bestellung folgender Stellvertreter (§ 5 Absatz 4 der Unternehmenssatzung): 1. 2. 3. Mitglied Landrat Günter Rosenke Josef Reidt Norbert Häger Stellvertreter AV Manfred Poth Ute Stolz Andreas Schulte g) die personenidentische Entsendung der in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat (§ 5 Absatz 2 der Vereinbarung mit dem Land); h) die Bestimmung von Josef Reidt zum Stimmführer und von Norbert Häger zum Stellvertreter des Stimmführers im Projektbeirat (§ 5 Absatz 9 der Vereinbarung mit dem Land). gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)