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Verwaltungsergänzung (Anlage 4 zu Z 3 / V 496/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
225 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.05.09, 08:01
Aktualisiert
23.05.09, 08:01
Verwaltungsergänzung (Anlage 4 zu Z 3 / V 496/2009)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zu Z 3 / V 496/2009 Änderungsvorschläge zur Vereinbarung mit dem Land – Stand: 18.02.2009 Änderungsvorschlag 1 zur Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist § 1 Allgemeines Absatz 2 Bisherige Fassung: (2) Für den Fall, dass es binnen 9 ½ Jahren nach Eintritt der in § 9 Abs. 3 dieser Vereinbarung definierten Bedingung zu keiner großflächigen Ansiedlung gekommen ist, verpflichtet sich das Land, die Initiative zur Aufgabe der Zweckbindung zu ergreifen, um die Umwandlung der LEP-Fläche in eine überregional bedeutsame und interkommunal zu vermarktende Gewerbe- und Industriefläche zu ermöglichen. Neue Fassung: (2) Für den Fall, dass es binnen 9 ½ Jahren nach Eintritt der in § 9 Abs. 3 dieser Vereinbarung definierten Bedingung zu keiner großflächigen Ansiedlung gekommen ist, verpflichtet sich das Land, die Initiative zur Aufgabe der Zweckbindung zu ergreifen, um die Umwandlung der LEP-Fläche in eine überregional bedeutsame und interkommunal zu vermarktende Gewerbe- und Industriefläche (max. 100 ha) zu ermöglichen. Grund: Bisherige Formulierung unvollständig.