Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
225 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.05.09, 08:01
Aktualisiert
23.05.09, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Vereinbarung mit dem Land – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 1 zur
Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen
Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche
in Euskirchen / Weilerswist
§ 1 Allgemeines
Absatz 2
Bisherige Fassung:
(2)
Für den Fall, dass es binnen 9 ½ Jahren nach Eintritt der in § 9 Abs. 3 dieser
Vereinbarung definierten Bedingung zu keiner großflächigen Ansiedlung
gekommen ist, verpflichtet sich das Land, die Initiative zur Aufgabe der
Zweckbindung zu ergreifen, um die Umwandlung der LEP-Fläche in eine
überregional bedeutsame und interkommunal zu vermarktende Gewerbe- und
Industriefläche zu ermöglichen.
Neue Fassung:
(2)
Für den Fall, dass es binnen 9 ½ Jahren nach Eintritt der in § 9 Abs. 3 dieser
Vereinbarung definierten Bedingung zu keiner großflächigen Ansiedlung
gekommen ist, verpflichtet sich das Land, die Initiative zur Aufgabe der
Zweckbindung zu ergreifen, um die Umwandlung der LEP-Fläche in eine
überregional bedeutsame und interkommunal zu vermarktende Gewerbe- und
Industriefläche (max. 100 ha) zu ermöglichen.
Grund:
Bisherige Formulierung unvollständig.