Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
255 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
23.05.09, 08:01
Aktualisiert
23.05.09, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 1 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
Sitzungsterminangabe
Bisherige Fassung:
... haben der Kreistag des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 25.03.2009, der
Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 05.03.2009 und der Rat der
Gemeinde Weilerswist in seiner Sitzung am 26.03.2009 folgende Satzung
beschlossen:
Neue Fassung:
... haben der Kreistag des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 25.03.2009, der
Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung am 05.03.2009 und der Rat der
Gemeinde Weilerswist in seiner Sitzung am 19.03.2009 folgende Satzung
beschlossen:
Grund:
Veränderung des Sitzungstermins in Weilerswist.
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 2 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
§ 1 Rechtsform, Träger, Name und Sitz
Absatz 1
Bisherige Fassung:
(1) Die „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ ist ein selbständiges gemeinsames
Kommunalunternehmen des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der
Gemeinde Weilerswist in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (§
114 a GO). Es wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen dieser Satzung geführt.
Neue Fassung:
(1) Die „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ ist ein selbständiges gemeinsames
Kommunalunternehmen des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der
Gemeinde Weilerswist in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts
(§§ 114 a GO, 27 GkG). Es wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften
und der Bestimmungen dieser Satzung geführt.
Grund:
Bisherige Formulierung unvollständig.
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 3 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
§ 2 Gegenstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens
Absatz 3
Bisherige Fassung:
(3) Für den Fall, dass eine Ansiedlung im Sinne des Abs. 1 in angemessener Frist
nicht möglich ist, sollen die erworbenen Flächen einer überregionalen
Gewerbenutzung zugeführt, notfalls wieder schadenmindernd veräußert
werden.
Neue Fassung:
(3) Für den Fall, dass eine Ansiedlung im Sinne des Abs. 1 in angemessener Frist
nicht möglich ist, sollen die erworbenen Flächen einer Industrie- bzw.
Gewerbenutzung zugeführt, notfalls wieder schadenmindernd veräußert
werden.
Grund:
Bisherige Formulierung unsauber.
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 4 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
§ 2 Gegenstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens
Absatz 1
Bisherige Fassung:
(1) Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Finanzierung und
Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven
Großvorhaben auf der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen, ausgewiesenen und im Landesentwicklungsplan
vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist. Die hierfür ausgewiesene
Fläche umfasst ca. 205 ha und ist in Anlage 1 dargestellt.
Neue Fassung:
(1) Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Finanzierung und
Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven
Großvorhaben auf der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen, ausgewiesenen und im Landesentwicklungsplan
vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist.
Grund:
Satz 2 und Beifügung einer Anlage zur Unternehmenssatzung überflüssig, da
Landesentwicklungsplan maßgebend.
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 5 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
§ 6 Zuständigkeit des Verwaltungsrats
Absatz 2
Bisherige Fassung:
(2) Der Verwaltungsrat entscheidet über die in den §§ 114 GO, 27 und 28 GkG und
der KUV genannten Angelegenheiten sowie über
...
Neue Fassung:
(2) Der Verwaltungsrat entscheidet über die in den §§ 114a GO, 27 und 28 GkG
und der KUV genannten Angelegenheiten sowie über
...
Grund:
Bisheriger Verweis unrichtig.
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 6 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
§ 10
Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung
Absatz 1
Bisherige Fassung:
(1) Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter
Beachtung der für Kommunalunternehmen geltenden Vorschriften und des in
dieser Satzung bestimmten Zwecks zu führen. Im übrigen gelten die Vorschriften
des § 75 GO entsprechend.
Neue Fassung:
(1) Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter
Beachtung der für Kommunalunternehmen geltenden Vorschriften und des in
dieser Satzung bestimmten Zwecks zu führen. Im übrigen gelten die Vorschriften
des § 75 Abs. 1 GO entsprechend.
Grund:
Bisheriger Verweis unrichtig.
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 7 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
§ 10
Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung
Absatz 4
Neue Fassung:
(4) Der gemäß § 18 Abs. 5 Satz 1 KUV genannte Betrag, bei dessen Überschreitung Mehrauszahlungen der Zustimmung des Verwaltungsrates
bedürfen, wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Grund:
Regelung aufgrund von § 18 Absatz 5 KUV erforderlich.
Anlage 3 zu Z 3 / V 496/2009
Änderungsvorschläge zur Unternehmenssatzung – Stand: 18.02.2009
Änderungsvorschlag 8 zur
Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen
„LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
§ 12
Austritt eines Trägers und Auflösung des gemeinsamen
Kommunalunternehmens
Absatz 4
Bisherige Fassung:
(4) Einigen sich die Beteiligten nicht über den finanziellen Ausgleich,
entscheidet die Aufsichtsbehörde für die Beteiligten verbindlich.
Neue Fassung:
(4) Im Falle der Auflösung des gemeinsamen Kommunalunternehmens gelten
folgende Regelungen:
a) Das Unternehmensvermögen wird entsprechend der Anteile des
Stammkapitals verteilt.
b) Die Verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung vorrangiger
Sicherheiten ebenfalls entsprechend der Anteile des Stammkapitals
verteilt.
c) Sollte Personal beschäftigt sein, wird dies in der Reihenfolge der
Anteile des Stammkapitals von den Trägern übernommen.
Die Träger können durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Vertretungen abweichende Regelungen treffen.
(5) Im Falle des Austritts eines Trägers werden die Anteile am Unternehmensvermögen und an den Verbindlichkeiten entsprechend des Absatzes 4
ermittelt. Zwischen dem austretenden Träger und dem gemeinsamen
Kommunalunternehmen erfolgt auf dieser Basis ein finanzieller Ausgleich
bzw. eine Haftungsübernahme. Die Träger können durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Vertretungen abweichende Regelungen
treffen.
Grund:
Bisherige Regelung nicht zulässig.