Daten
Kommune
Bedburg
Größe
293 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm
Stadt- und Verkehrsplaner AK NW
Mittelstraße 61 – 40721 Hilden
Fon: 02103 91159-0
Fax: 02103 91159-22
www.buero-stadtverkehr.de
in Zusammenarbeit mit
(Unterauftragnehmerverhältnis):
Dipl.-Geogr. Swantje-Angelika Küpper
Postfach 1263
53002 Bonn
EcoLibro GmbH
Wilhelm-Ruppert-Str. 38
51147 Köln
Dritter Nahverkehrsplan für
den Rhein-Erft-Kreis
Das Büro StadtVerkehr-B.U.P. ist in Zusammenarbeit mit dem Büro K+K Küpper durch die
Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreis mit der Erarbeitung des dritten Nahverkehrsplan (NVP)
beauftragt worden.
Ein Nahverkehrsplan ist ein Verkehrsentwicklungsplan für den Bereich des öffentlichen
Personennahverkehrs. Er ist gültig für einen Zeitraum von fünf Jahren und sollte bei Bedarf alle 5
Jahre fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist er dafür verantwortlich, ein
ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Im Schwerpunkt legt der NVP
Mindestanforderungen an das ÖPNV-Angebot fest. Er definiert Qualitätsstandards nach der DIN EN
13816 zu den Aspekten Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Information, Zeit, Kundenbetreuung, Komfort,
Sicherheit und Umwelteinflüsse.
Die Bearbeitung des Nahverkehrsplans setzt sich aus drei Modulen zusammen:
Modul 1:
Durchführung und Auswertung der Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr
Modul 2:
Erstellung eines intermodalen Verkehrsmodells
Modul 3:
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
Modul 4:
Erstellung eines Klimaschutz Teilkonzept Verkehr
Neben einer Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen, der allgemeinen Bestandsaufnahme und
der Bestandsaufnahme ÖPNV soll bei der NVP-Fortschreibung insbesondere das im Rahmen der
Daseinsvorsorge erforderliche ÖPNV-Angebot sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht
konkret beschrieben werden. Hierfür wird im Kreis auch eine umfangreiche Mobilitätsbefragung der
Bürger durchgeführt (Erste Erhebungswelle: 16.04-19.04.2013). Die Auswertung der
Haushaltsbefragung erfolgt sowohl auf Kreisebene als auch auf Ebene der Städte.
Auf Grundlage der Untersuchungen werden mittels eines aufzubauenden Verkehrsmodells Varianten
für die künftige Ausrichtung des ÖPNV erarbeitet. Durch mehrere Szenarien wird aufgezeigt, welche
Nachfragewirkungen, Kosten und Umweltwirkungen die jeweiligen Varianten erzeugen. Das
aufgebaute Verkehrsmodell dient zudem als Basis für die Berechnung der Energie- und CO2-Bilanz im
Bereich Verkehr für das ebenfalls zu erarbeitende Klimaschutz Teilkonzept Verkehr (Modul 4).
Innerhalb dieses Moduls wird eine Potenzialanalyse sowie ein Maßnahmenkatalog erstellt und als
eigenständiger Ergebnisbericht dokumentiert. Das Verkehrsmodell beinhaltet auch den MIV, so dass
auch MIV-Umlegungsberechnungen sowie Maßnahmen durchgeführt werden können.
Für die Erstellung des Nahverkehrsplanes wird ein Bearbeitungszeitraum von mind. 15 Monaten
angesetzt. Dabei wird das Prinzip der kommunizierenden bzw. partizipierenden Planung
angewendet. Neben begleitenden Arbeitskreis- und Beiratssitzungen werden die Kommunen des REK
innerhalb des Planungsprozesses beteiligt.
Das Klimaschutz Teilkonzept Verkehr, welches darauf abzielt, die verkehrsbedingten
Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Mobilität alle Bevölkerungsgruppen zu sichern, muss
jedoch aus förderrechtlichen Gründen Ende 2013 fertiggestellt sein.