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Beschlussvorlage (Infoschreiben zum NVP)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
293 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Beschlussvorlage (Infoschreiben zum NVP) Beschlussvorlage (Infoschreiben zum NVP)

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Inhalt der Datei

Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm Stadt- und Verkehrsplaner AK NW Mittelstraße 61 – 40721 Hilden Fon: 02103 91159-0 Fax: 02103 91159-22 www.buero-stadtverkehr.de in Zusammenarbeit mit (Unterauftragnehmerverhältnis): Dipl.-Geogr. Swantje-Angelika Küpper Postfach 1263 53002 Bonn EcoLibro GmbH Wilhelm-Ruppert-Str. 38 51147 Köln Dritter Nahverkehrsplan für den Rhein-Erft-Kreis Das Büro StadtVerkehr-B.U.P. ist in Zusammenarbeit mit dem Büro K+K Küpper durch die Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreis mit der Erarbeitung des dritten Nahverkehrsplan (NVP) beauftragt worden. Ein Nahverkehrsplan ist ein Verkehrsentwicklungsplan für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Er ist gültig für einen Zeitraum von fünf Jahren und sollte bei Bedarf alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist er dafür verantwortlich, ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Im Schwerpunkt legt der NVP Mindestanforderungen an das ÖPNV-Angebot fest. Er definiert Qualitätsstandards nach der DIN EN 13816 zu den Aspekten Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Information, Zeit, Kundenbetreuung, Komfort, Sicherheit und Umwelteinflüsse. Die Bearbeitung des Nahverkehrsplans setzt sich aus drei Modulen zusammen:  Modul 1: Durchführung und Auswertung der Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr  Modul 2: Erstellung eines intermodalen Verkehrsmodells  Modul 3: Fortschreibung des Nahverkehrsplanes  Modul 4: Erstellung eines Klimaschutz Teilkonzept Verkehr Neben einer Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen, der allgemeinen Bestandsaufnahme und der Bestandsaufnahme ÖPNV soll bei der NVP-Fortschreibung insbesondere das im Rahmen der Daseinsvorsorge erforderliche ÖPNV-Angebot sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht konkret beschrieben werden. Hierfür wird im Kreis auch eine umfangreiche Mobilitätsbefragung der Bürger durchgeführt (Erste Erhebungswelle: 16.04-19.04.2013). Die Auswertung der Haushaltsbefragung erfolgt sowohl auf Kreisebene als auch auf Ebene der Städte. Auf Grundlage der Untersuchungen werden mittels eines aufzubauenden Verkehrsmodells Varianten für die künftige Ausrichtung des ÖPNV erarbeitet. Durch mehrere Szenarien wird aufgezeigt, welche Nachfragewirkungen, Kosten und Umweltwirkungen die jeweiligen Varianten erzeugen. Das aufgebaute Verkehrsmodell dient zudem als Basis für die Berechnung der Energie- und CO2-Bilanz im Bereich Verkehr für das ebenfalls zu erarbeitende Klimaschutz Teilkonzept Verkehr (Modul 4). Innerhalb dieses Moduls wird eine Potenzialanalyse sowie ein Maßnahmenkatalog erstellt und als eigenständiger Ergebnisbericht dokumentiert. Das Verkehrsmodell beinhaltet auch den MIV, so dass auch MIV-Umlegungsberechnungen sowie Maßnahmen durchgeführt werden können. Für die Erstellung des Nahverkehrsplanes wird ein Bearbeitungszeitraum von mind. 15 Monaten angesetzt. Dabei wird das Prinzip der kommunizierenden bzw. partizipierenden Planung angewendet. Neben begleitenden Arbeitskreis- und Beiratssitzungen werden die Kommunen des REK innerhalb des Planungsprozesses beteiligt. Das Klimaschutz Teilkonzept Verkehr, welches darauf abzielt, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Mobilität alle Bevölkerungsgruppen zu sichern, muss jedoch aus förderrechtlichen Gründen Ende 2013 fertiggestellt sein.