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Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Antrag auf Stellenerhöhung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
26.05.09, 04:12
Aktualisiert
26.05.09, 04:12
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 518/2009 30.03.2009 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 28.04.2009 Kreisausschuss 20.05.2009 Kreistag 03.06.2009 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Antrag auf Stellenerhöhung Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 15 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres, sondern der Folgejahre. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, dem Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2009 dahingehend zu entsprechen, dass für die Vertragslaufzeit 2010 bis 2014 einer Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen um eine halbe Kraft mit anteiligen Kosten für den Kreis in Höhe von maximal 38.000 € p.a. zugestimmt wird. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den Vertrag aus der Vorlage V 517/2009 entsprechend zu erweitern. -2- Begründung: Über das bestehende Vertragsverhältnis hinaus bietet die Verbraucherzentrale mit Schreiben vom 30.01.2009 – siehe Anlage – verschiedene weitere Leistungen an. Das Schreiben der Verbraucherzentrale behandelt a) die Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen um eine halbe Kraft mit Kosten für den Kreis in Höhe von ca. 38 T€ p.a. sowie zwei Projekte: b) Energieberatung = 57.500 € p.a., begrenzt auf 2 Jahre (2010/2011); c) „Durchblick“ = 42.320 € p.a. Rückfrage bei der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass die Anträge a) und b) nicht kumulativ zu verstehen sind (sondern als "Entweder/Oder"). Eine Zustimmung zu a) könnte eine bundesfinanzierte Energieberatung (Eigenanteil je Verbraucher 5 €) ermöglichen, so dass kreisseitig dazu kein weiterer Betrag zu leisten wäre. Bei einer Zustimmung zu a) könnte man laut Verbraucherzentrale neben der Energieberatung vielleicht auch teilweise Leistungen aus dem Programm "Durchblick" durchführen. Die Bürgermeisterkonferenz hat sich am 18.03.2009 gegen eine Erweiterung des bisherigen Umfangs der Verbraucherberatung ausgesprochen. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage und der gerade jetzt notwendigen qualifizierten und professionellen Beratung der Verbraucher hält es die Verwaltung allerdings für angezeigt, dem Begehren der Verbraucherzentrale auf Stellenerhöhung um eine halbe Kraft zu entsprechen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, den jährlichen Zuschussbetrag um 38.000 € zu erhöhen und dies im Rahmen des abzuschließenden Vertrages (siehe V 517/2009) abzuwickeln, so dass etwaige Überzahlungen dem Kreis am Ende des Vertragszeitraumes erstattet werden. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)