Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
26.05.09, 04:12
Aktualisiert
26.05.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 518/2009
30.03.2009
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
28.04.2009
Kreisausschuss
20.05.2009
Kreistag
03.06.2009
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Antrag auf Stellenerhöhung
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 15 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres, sondern der Folgejahre.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, dem Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2009
dahingehend zu entsprechen, dass für die Vertragslaufzeit 2010 bis 2014 einer Erhöhung der
Beratungsstelle Euskirchen um eine halbe Kraft mit anteiligen Kosten für den Kreis in Höhe von
maximal 38.000 € p.a. zugestimmt wird. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den Vertrag aus der
Vorlage V 517/2009 entsprechend zu erweitern.
-2-
Begründung:
Über das bestehende Vertragsverhältnis hinaus bietet die Verbraucherzentrale mit Schreiben vom
30.01.2009 – siehe Anlage – verschiedene weitere Leistungen an. Das Schreiben der Verbraucherzentrale behandelt
a) die Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen um eine halbe Kraft mit Kosten für den Kreis in
Höhe von ca. 38 T€ p.a.
sowie zwei Projekte:
b) Energieberatung = 57.500 € p.a., begrenzt auf 2 Jahre (2010/2011);
c) „Durchblick“ = 42.320 € p.a.
Rückfrage bei der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass die Anträge a) und b) nicht kumulativ zu
verstehen sind (sondern als "Entweder/Oder"). Eine Zustimmung zu a) könnte eine bundesfinanzierte
Energieberatung (Eigenanteil je Verbraucher 5 €) ermöglichen, so dass kreisseitig dazu kein weiterer
Betrag zu leisten wäre. Bei einer Zustimmung zu a) könnte man laut Verbraucherzentrale neben der
Energieberatung vielleicht auch teilweise Leistungen aus dem Programm "Durchblick" durchführen.
Die Bürgermeisterkonferenz hat sich am 18.03.2009 gegen eine Erweiterung des bisherigen Umfangs
der Verbraucherberatung ausgesprochen.
Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage und der gerade jetzt notwendigen qualifizierten und
professionellen Beratung der Verbraucher hält es die Verwaltung allerdings für angezeigt, dem
Begehren der Verbraucherzentrale auf Stellenerhöhung um eine halbe Kraft zu entsprechen.
Dementsprechend wird vorgeschlagen, den jährlichen Zuschussbetrag um 38.000 € zu erhöhen und
dies im Rahmen des abzuschließenden Vertrages (siehe V 517/2009) abzuwickeln, so dass etwaige
Überzahlungen dem Kreis am Ende des Vertragszeitraumes erstattet werden.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)