Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
26.05.09, 04:12
Aktualisiert
26.05.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 517/2009
30.03.2009
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
28.04.2009
Kreisausschuss
20.05.2009
Kreistag
03.06.2009
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Vertrag ab 2010
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 15 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres, sondern der Folgejahre.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe Vertragsentwurf.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) Der Betrieb einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale soll auch nach 2009 durch den Kreis
Euskirchen gefördert werden.
b) Zu diesem Zwecke wird mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. der Vertrag gemäß
Anlage 1 geschlossen.
c) Die Verwaltung wird ermächtigt, etwaig notwendige redaktionelle Änderungen zu Anlage 1
vorzunehmen.
-2Begründung:
Zwischen dem Kreis Euskirchen und der Verbraucherzentrale NRW besteht seit 2006 ein Vertrag
über den Betrieb einer Beratungsstelle im Kreis. Der Vertrag, der eine 50%ige finanzielle Beteiligung
des Kreises, begrenzt auf den jährlichen Höchstbetrag von 64.000 € beinhaltet, läuft Ende 2009 aus.
Vertragsgemäß wurde zwischen Verwaltung und Verbraucherzentrale über die Fortführung des
Vertrages verhandelt. Ergebnis ist der als Anlage 1 beigefügte Vertragsentwurf, der grundsätzlich die
früheren Vertragsinhalte fortschreibt. Neu eingeführt werden soll ein Beirat (siehe § 4). Die
Finanzierungsmodalitäten sollen im Wesentlichen bestehen bleiben. Geplant ist, den Betrag in Höhe
von 64.000 € p.a. auch für die nächsten fünf Jahre als Abschlag festzuschreiben und somit 320.000 €
innerhalb von 5 Jahren auszuzahlen (Abrechnung am Ende des Vertragszeitraums).
Der bisherige jährliche Zuschuss von 64.000 € führte seit 2006 zu Überzahlungen und erscheint auch
weiterhin auskömmlich, wie sich aus der als Anlage 2 beigefügten Kalkulation ergibt. Einsparungen
sollen nach wie vor an den Kreis zurückgezahlt werden, allerdings nicht mehr wie bisher jährlich,
sondern erst am Ende des Vertragszeitraums, um etwaigen Schwankungen zu begegnen und
gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Bürgermeisterkonferenz hat sich am 18.03.2009 für eine Fortführung des Vertragsverhältnisses
auf Basis der o.g. Modalitäten ausgesprochen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Vertrag mit der Verbraucherzentrale unter den
Konditionen der Anlage 1 fortzuführen, da die Beratungsstelle äußerst erfolgreich für die Bürgerinnen
und Bürger im Kreis Euskirchen arbeitet. Als Anlage 3 und 4 sind die Jahresberichte 2006 und 2007
der Verbraucherzentrale beigefügt, die über die Arbeit dieser Jahre Zeugnis ablegen. Da der
Jahresbericht 2008 noch nicht fertiggestellt ist, sind als Anlage 5 und 6 Übersichten über die Kontakte
sowie die Inhalte der Arbeit im Jahr 2008 beigefügt. Für darüber hinausgehende Rückfragen stehen
Vertreter der Verbraucherzentrale in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur,
Soziales und Gesundheit am 28.04.2009 zur Verfügung.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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