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Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Vertrag ab 2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
26.05.09, 04:12
Aktualisiert
26.05.09, 04:12
Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Vertrag ab 2010) Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Vertrag ab 2010)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 517/2009 30.03.2009 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 28.04.2009 Kreisausschuss 20.05.2009 Kreistag 03.06.2009 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.: Vertrag ab 2010 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 15 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres, sondern der Folgejahre. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe Vertragsentwurf. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) Der Betrieb einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale soll auch nach 2009 durch den Kreis Euskirchen gefördert werden. b) Zu diesem Zwecke wird mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. der Vertrag gemäß Anlage 1 geschlossen. c) Die Verwaltung wird ermächtigt, etwaig notwendige redaktionelle Änderungen zu Anlage 1 vorzunehmen. -2Begründung: Zwischen dem Kreis Euskirchen und der Verbraucherzentrale NRW besteht seit 2006 ein Vertrag über den Betrieb einer Beratungsstelle im Kreis. Der Vertrag, der eine 50%ige finanzielle Beteiligung des Kreises, begrenzt auf den jährlichen Höchstbetrag von 64.000 € beinhaltet, läuft Ende 2009 aus. Vertragsgemäß wurde zwischen Verwaltung und Verbraucherzentrale über die Fortführung des Vertrages verhandelt. Ergebnis ist der als Anlage 1 beigefügte Vertragsentwurf, der grundsätzlich die früheren Vertragsinhalte fortschreibt. Neu eingeführt werden soll ein Beirat (siehe § 4). Die Finanzierungsmodalitäten sollen im Wesentlichen bestehen bleiben. Geplant ist, den Betrag in Höhe von 64.000 € p.a. auch für die nächsten fünf Jahre als Abschlag festzuschreiben und somit 320.000 € innerhalb von 5 Jahren auszuzahlen (Abrechnung am Ende des Vertragszeitraums). Der bisherige jährliche Zuschuss von 64.000 € führte seit 2006 zu Überzahlungen und erscheint auch weiterhin auskömmlich, wie sich aus der als Anlage 2 beigefügten Kalkulation ergibt. Einsparungen sollen nach wie vor an den Kreis zurückgezahlt werden, allerdings nicht mehr wie bisher jährlich, sondern erst am Ende des Vertragszeitraums, um etwaigen Schwankungen zu begegnen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Bürgermeisterkonferenz hat sich am 18.03.2009 für eine Fortführung des Vertragsverhältnisses auf Basis der o.g. Modalitäten ausgesprochen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Vertrag mit der Verbraucherzentrale unter den Konditionen der Anlage 1 fortzuführen, da die Beratungsstelle äußerst erfolgreich für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen arbeitet. Als Anlage 3 und 4 sind die Jahresberichte 2006 und 2007 der Verbraucherzentrale beigefügt, die über die Arbeit dieser Jahre Zeugnis ablegen. Da der Jahresbericht 2008 noch nicht fertiggestellt ist, sind als Anlage 5 und 6 Übersichten über die Kontakte sowie die Inhalte der Arbeit im Jahr 2008 beigefügt. Für darüber hinausgehende Rückfragen stehen Vertreter der Verbraucherzentrale in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 28.04.2009 zur Verfügung. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)