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Info GB (Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen für das Jahr 2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 238/2009 04.06.2009 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 18.06.2009 Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen für das Jahr 2008 Seit nunmehr 10 Jahren wird die Sozialraumanalyse in der vorliegenden Form jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung ermöglicht es, Entwicklungen/Fallzahlen über einen längeren Zeitraum zu vergleichen, um evtl. negative Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen. Im ersten Teil der Sozialraumanalyse werden Informationen zur Bevölkerungs- und Sozialstruktur auf Kreisebene wie auch auf Ebene der Städte und Gemeinden dargestellt. Im zweiten Teil werden die Angebote der Jugendhilfe, bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden, dargestellt. Die verarbeiteten Daten stammen ausschließlich aus dem Jahr 2008. Als Datenquellen dienten die Agentur für Arbeit, die ARGE des Kreises Euskirchen, die Kommunale Datenverarbeitungszentrale und in Teilbereichen die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen sowie interne Statistiken. 1. Strukturdaten/Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerung des Kreises Euskirchen betrug am 31.12.2008 192.493 Einwohner/innen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang der Bevölkerung um ca. 380 Einwohner bzw. 0,2 %. Im Vorjahr betrug der Rückgang 0,1 %. Betrachtet man die einzelnen Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen, hat lediglich die Stadt Euskirchen eine Steigerung der Einwohnerzahl zu verzeichnen. Auch für den Kreis Euskirchen wird neben einem Bevölkerungsrückgang auf eine Überalterung der Gesellschaft hingewiesen (u.a. im Demografieprozess, siehe V 524/2009). Altersstruktur Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist nunmehr in allen Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen rückläufig. In der Altersgruppe der 0- bis 6-jährigen beträgt der Rückgang im Kreisdurchschnitt 2,5 %. In einzelnen Städten und Gemeinden beträgt der Rückgang ca. 8 % und hat damit gravierende Auswirkungen, z.B. auf die wohnortnahe Versorgung im Kindergartenbereich. Dies trifft vor allen Dingen den ländlichen Bereich. In den vergangenen 5 Jahren betrug der Rückgang in dieser Altersgruppe ca. 1300 Kinder (ca. 10 %). In allen anderen Altersgruppen (6 bis 10 Jahre, 10 bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre) ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. -2Junge Arbeitslose im Kreis Euskirchen Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren (bezogen auf den Stichtag 31.12.2008) ist gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist der Rückgang jedoch erheblich geringer. Familienstrukturen in den Städten und Gemeinden Statistisch werden in der Sozialraumanalyse Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten erfasst. Unter Haushalten wird eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen wohnen und eine wirtschaftliche Einheit bilden, oder eine Einzelperson, die alleine lebt und wirtschaftet, verstanden. Im Kreis Euskirchen lebten zum 31.12.2008 38.043 Kinder in 22.386 Haushalten. Die prozentuale Verteilung z.B. der Haushalte mit einem Kind ist leicht steigend gegenüber dem Vorjahr und liegt bei ca. 48 %. Alleinerziehende: Der Anteil der alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern im Kreis Euskirchen steigt kontinuierlich. Ca. 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Auffallend ist, dass im ländlich strukturierten Raum der Anteil der Alleinerziehenden geringer ist als im städtischen Bereich. Der Anteil Alleinerziehender im Kreis Euskirchen liegt derzeit bei 22 %. Damit liegt der Anteil leicht über dem Landesdurchschnitt, der ca. 20 % beträgt (Familienreport 2005). Ausländer: Der Anteil ausländischer Mitbewohner im Kreis Euskirchen ist mit ca. 4,6 % in den vergangenen 5 Jahren konstant geblieben. Die Verteilung in den einzelnen Altersgruppen zeigt kein ausgewogenes Verhältnis. Die Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen zeigt den höchsten Anteil (4,2 %) an ausländischen Jugendlichen bei gleichzeitigem Rückgang des prozentualen Anteils der unter 6Jährigen auf 2,1 %. 2. Hilfen zur Erziehung: Das Jugendamt ist als Jugendhilfeträger nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gesetzlich verpflichtet, eine Reihe individueller Hilfen zu gewähren. Sie umfassen die Hilfen zur Erziehung für Minderjährige und Junge Volljährige sowie die Hilfen, die das SGB VIII als andere Aufgaben definiert. Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII): Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördert unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie ihre Verselbstständigung. Im Kreis Euskirchen sind in dieser Hilfeart (Betreuung eines Kindes) rückläufige Fallzahlen in den letzten Jahren zu verzeichnen. -3Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII): Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen durch intensive Betreuung und Begleitung und fördert die Selbsthilfe. Im Kreis Euskirchen haben ca. 250 Familien Sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch genommen. Damit haben sich die Fallzahlen innerhalb von 5 Jahren verdoppelt (123 in 2004 / 247 in 2008), was in Zusammenhang mit der gestiegenen öffentlichen Wahrnehmung von defizitären Lebenslagen von Familien gesehen wird. Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII): Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen. Begünstigt durch den Ausbau von Ganztagsbeschulung und außerschulischen Betreuungsangeboten ist der Bedarf der Tagesgruppen rückläufig. Die Zahl der vorgehaltenen Plätze wurde aufgrund dessen in den vergangenen Jahren auf 24 Plätze reduziert. Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII): Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie. Sie ersetzt die Erziehung durch die Eltern und kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Im Jahresverlauf 2008 befanden sich ca. 200 Kinder aus dem Kreis Euskirchen in Vollzeitpflege. Zum Stichtag sind 171 Kinder in Vollzeitpflege (Vorjahr 168). Heimerziehung (§ 34 SGB VIII): Heimerziehung ist angezeigt, wenn die Erziehungskraft der Herkunftsfamilie durch andere Leistungen der Jugendhilfe nicht so gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation gewährleistet ist. Im Jahre 2008 erhielten 155 Kinder diese Hilfe zur Erziehung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Fallzahlen bei den Minderjährigen in Heimerziehung leicht ansteigend. Dies zeigt sich auch in der steigenden Anzahl von Belegtagen, die auf ca. 3500 Belegtage angestiegen sind. Aus Statistiken des Landschaftsverbandes Rheinland geht hervor, dass sich dieser Trend landesweit darstellt. Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII): Hilfen für junge Volljährige sind zur gewähren, wenn sie zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind. Es handelt sich in der Regel um Weiterführungen von Hilfen, die für Minderjährige gewährt wurden. Am Stichtag 31.12.2008 benötigten 62 junge Volljährige diese Hilfe (15 davon in einem Heim, 12 in einer Pflegefamilie, 12 im Rahmen des Sozialpädagogisch betreuten Wohnens und weitere 10 in einer Einrichtung für seelisch behinderte junge Volljährige). Die jährliche Fallzahl stieg von 87 in 2007 auf 83 in 2008 an. 3. Andere Aufgaben der Jugendhilfe: Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII: Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer sonstigen Betreuten Wohnform. Sie ist als Folge einer Krisenintervention keine Hilfe zur Erziehung. Im Jahr 2008 wurden im Kreis Euskirchen 123 minderjährige Kinder in Obhut genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 60 % bzw. 46 Kinder. -4Gleichzeitig ist die Anzahl der Kriseninterventionen von 184 auf 236 angestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 28 %. Hier kommt zum Tragen, dass durch intensivere Kooperation mit verschiedenen Partnern (Hebammen, Kindergärten, Schulen etc.) und stärke Präsenz in der Öffentlichkeit Gefährdungen in Familien frühzeitig und konsequent angezeigt werden. Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII): Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für scheidungs- und trennungswillige Eltern an mit dem Ziel, die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu mildern. Im Jahre 2008 wurde im ASD die Trennungs- und Scheidungsberatung in 638 Fällen in Anspruch genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um ca. 3 %. Weitere 176 Beratungen nach § 17 SGB VIII wurden in der Erziehungsberatungsstelle des Kreises erbracht. Jugendgerichtshilfe: Das SGB VIII sieht die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor. Dies umfasst: - die Betreuung des Jugendlichen oder des Jungen Volljährigen vor, während und nach dem Verfahren - die umgehende Unterrichtung des Staatsanwaltes oder des Richters, falls für den den Jugendlichen oder den Jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, mit dem Ziel zu prüfen, ob diese Leistungen ein Absehen von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht - die frühzeitige Prüfung, ob für den Jugendlichen oder den Jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Bei der Interpretation der Fallzahlen ist zu beachten, dass Doppelzählungen enthalten sein können. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn von der gleichen Person im Jahr 2008 mehr als ein Vergehen zu verschiedenen Zeitpunkten begangen wurde. Die Auswertung der Statistik bezieht sich auf alle im Jahr 2008 eingegangenen Fälle. Danach war die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen im Jahr 2008 leicht rückläufig. Die ansteigende Tendenz der Vorjahre wurde damit unterbrochen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)