Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 238/2009
04.06.2009
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen für das Jahr 2008
Seit nunmehr 10 Jahren wird die Sozialraumanalyse in der vorliegenden Form jährlich
fortgeschrieben. Die Fortschreibung ermöglicht es, Entwicklungen/Fallzahlen über einen längeren
Zeitraum zu vergleichen, um evtl. negative Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen.
Im ersten Teil der Sozialraumanalyse werden Informationen zur Bevölkerungs- und Sozialstruktur auf
Kreisebene wie auch auf Ebene der Städte und Gemeinden dargestellt.
Im zweiten Teil werden die Angebote der Jugendhilfe, bezogen auf die einzelnen Städte und
Gemeinden, dargestellt.
Die verarbeiteten Daten stammen ausschließlich aus dem Jahr 2008. Als Datenquellen dienten die
Agentur für Arbeit, die ARGE des Kreises Euskirchen, die Kommunale Datenverarbeitungszentrale
und in Teilbereichen die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen sowie interne Statistiken.
1. Strukturdaten/Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerung des Kreises Euskirchen betrug am 31.12.2008 192.493 Einwohner/innen. Im
Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang der Bevölkerung um ca. 380 Einwohner bzw. 0,2 %. Im
Vorjahr betrug der Rückgang 0,1 %. Betrachtet man die einzelnen Städte und Gemeinden des
Kreises Euskirchen, hat lediglich die Stadt Euskirchen eine Steigerung der Einwohnerzahl zu
verzeichnen. Auch für den Kreis Euskirchen wird neben einem Bevölkerungsrückgang auf eine
Überalterung der Gesellschaft hingewiesen (u.a. im Demografieprozess, siehe V 524/2009).
Altersstruktur
Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist nunmehr in allen Städten und Gemeinden des
Kreises Euskirchen rückläufig. In der Altersgruppe der 0- bis 6-jährigen beträgt der Rückgang im
Kreisdurchschnitt 2,5 %. In einzelnen Städten und Gemeinden beträgt der Rückgang ca. 8 % und hat
damit gravierende Auswirkungen, z.B. auf die wohnortnahe Versorgung im Kindergartenbereich. Dies
trifft vor allen Dingen den ländlichen Bereich. In den vergangenen 5 Jahren betrug der Rückgang in
dieser Altersgruppe ca. 1300 Kinder (ca. 10 %).
In allen anderen Altersgruppen (6 bis 10 Jahre, 10 bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre) ist ebenfalls ein
Rückgang zu verzeichnen.
-2Junge Arbeitslose im Kreis Euskirchen
Die Zahl der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren (bezogen auf den Stichtag 31.12.2008) ist
gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist der Rückgang jedoch
erheblich geringer.
Familienstrukturen in den Städten und Gemeinden
Statistisch werden in der Sozialraumanalyse Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten
erfasst. Unter Haushalten wird eine Gemeinschaft von Personen, die zusammen wohnen und eine
wirtschaftliche Einheit bilden, oder eine Einzelperson, die alleine lebt und wirtschaftet, verstanden.
Im Kreis Euskirchen lebten zum 31.12.2008 38.043 Kinder in 22.386 Haushalten. Die prozentuale
Verteilung z.B. der Haushalte mit einem Kind ist leicht steigend gegenüber dem Vorjahr und liegt bei
ca. 48 %.
Alleinerziehende:
Der Anteil der alleinerziehenden Haushalte mit minderjährigen Kindern im Kreis Euskirchen steigt
kontinuierlich. Ca. 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Auffallend ist, dass im ländlich
strukturierten Raum der Anteil der Alleinerziehenden geringer ist als im städtischen Bereich.
Der Anteil Alleinerziehender im Kreis Euskirchen liegt derzeit bei 22 %. Damit liegt der Anteil leicht
über dem Landesdurchschnitt, der ca. 20 % beträgt (Familienreport 2005).
Ausländer:
Der Anteil ausländischer Mitbewohner im Kreis Euskirchen ist mit ca. 4,6 % in den vergangenen 5
Jahren konstant geblieben. Die Verteilung in den einzelnen Altersgruppen zeigt kein ausgewogenes
Verhältnis. Die Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen zeigt den höchsten Anteil (4,2 %) an
ausländischen Jugendlichen bei gleichzeitigem Rückgang des prozentualen Anteils der unter 6Jährigen auf 2,1 %.
2. Hilfen zur Erziehung:
Das Jugendamt ist als Jugendhilfeträger nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
gesetzlich verpflichtet, eine Reihe individueller Hilfen zu gewähren. Sie umfassen die Hilfen zur
Erziehung für Minderjährige und Junge Volljährige sowie die Hilfen, die das SGB VIII als andere
Aufgaben definiert.
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII):
Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von
Entwicklungsproblemen und fördert unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie ihre
Verselbstständigung. Im Kreis Euskirchen sind in dieser Hilfeart (Betreuung eines Kindes) rückläufige
Fallzahlen in den letzten Jahren zu verzeichnen.
-3Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII):
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
und der Lösung von Konflikten und Krisen durch intensive Betreuung und Begleitung und fördert die
Selbsthilfe. Im Kreis Euskirchen haben ca. 250 Familien Sozialpädagogische Familienhilfe in
Anspruch genommen. Damit haben sich die Fallzahlen innerhalb von 5 Jahren verdoppelt (123 in
2004 / 247 in 2008), was in Zusammenhang mit der gestiegenen öffentlichen Wahrnehmung von
defizitären Lebenslagen von Familien gesehen wird.
Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII):
Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen
durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen. Begünstigt durch den Ausbau von
Ganztagsbeschulung und außerschulischen Betreuungsangeboten ist der Bedarf der Tagesgruppen
rückläufig. Die Zahl der vorgehaltenen Plätze wurde aufgrund dessen in den vergangenen Jahren auf
24 Plätze reduziert.
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII):
Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie. Sie ersetzt die Erziehung durch
die Eltern und kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Im Jahresverlauf 2008 befanden
sich ca. 200 Kinder aus dem Kreis Euskirchen in Vollzeitpflege. Zum Stichtag sind 171 Kinder in
Vollzeitpflege (Vorjahr 168).
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII):
Heimerziehung ist angezeigt, wenn die Erziehungskraft der Herkunftsfamilie durch andere Leistungen
der Jugendhilfe nicht so gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation
gewährleistet ist. Im Jahre 2008 erhielten 155 Kinder diese Hilfe zur Erziehung. Im Vergleich zum
Vorjahr sind die Fallzahlen bei den Minderjährigen in Heimerziehung leicht ansteigend. Dies zeigt
sich auch in der steigenden Anzahl von Belegtagen, die auf ca. 3500 Belegtage angestiegen sind.
Aus Statistiken des Landschaftsverbandes Rheinland geht hervor, dass sich dieser Trend landesweit
darstellt.
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII):
Hilfen für junge Volljährige sind zur gewähren, wenn sie zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer
eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig sind. Es handelt sich in der Regel um
Weiterführungen von Hilfen, die für Minderjährige gewährt wurden.
Am Stichtag 31.12.2008 benötigten 62 junge Volljährige diese Hilfe (15 davon in einem Heim, 12 in
einer Pflegefamilie, 12 im Rahmen des Sozialpädagogisch betreuten Wohnens und weitere 10 in
einer Einrichtung für seelisch behinderte junge Volljährige). Die jährliche Fallzahl stieg von 87 in 2007
auf 83 in 2008 an.
3. Andere Aufgaben der Jugendhilfe:
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII:
Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen bei einer
geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer sonstigen Betreuten Wohnform. Sie ist als Folge
einer Krisenintervention keine Hilfe zur Erziehung. Im Jahr 2008 wurden im Kreis Euskirchen 123
minderjährige Kinder in Obhut genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca.
60 % bzw. 46 Kinder.
-4Gleichzeitig ist die Anzahl der Kriseninterventionen von 184 auf 236 angestiegen. Dies entspricht
einer Steigerung von 28 %.
Hier kommt zum Tragen, dass durch intensivere Kooperation mit verschiedenen Partnern
(Hebammen, Kindergärten, Schulen etc.) und stärke Präsenz in der Öffentlichkeit Gefährdungen in
Familien frühzeitig und konsequent angezeigt werden.
Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII):
Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für scheidungs- und trennungswillige Eltern an mit
dem Ziel, die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu mildern. Im Jahre 2008 wurde im
ASD die Trennungs- und Scheidungsberatung in 638 Fällen in Anspruch genommen. Dies ist
gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um ca. 3 %. Weitere 176 Beratungen nach § 17 SGB VIII
wurden in der Erziehungsberatungsstelle des Kreises erbracht.
Jugendgerichtshilfe:
Das SGB VIII sieht die Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
(JGG) vor. Dies umfasst:
- die Betreuung des Jugendlichen oder des Jungen Volljährigen vor, während und
nach dem Verfahren
- die umgehende Unterrichtung des Staatsanwaltes oder des Richters, falls für den
den Jugendlichen oder den Jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in
Betracht kommen, mit dem Ziel zu prüfen, ob diese Leistungen ein Absehen von
der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht
- die frühzeitige Prüfung, ob für den Jugendlichen oder den Jungen Volljährigen
Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Bei der Interpretation der Fallzahlen ist zu beachten, dass Doppelzählungen enthalten sein können.
Dies ist z.B. dann der Fall, wenn von der gleichen Person im Jahr 2008 mehr als ein Vergehen zu
verschiedenen Zeitpunkten begangen wurde. Die Auswertung der Statistik bezieht sich auf alle im
Jahr 2008 eingegangenen Fälle.
Danach war die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen im Jahr 2008 leicht rückläufig. Die
ansteigende Tendenz der Vorjahre wurde damit unterbrochen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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