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Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld")

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Inhalt der Datei

„Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 (1) BauGB zum vorliegenden Abgrabungsvorhaben wird nach wie vor versagt, wobei die Versagung nunmehr ausschließlich mit der fehlenden ordnungsgemäßen Erschließung begründet wird. Die Gemeinde Kreuzau erwartet, dass der Kreis Düren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch eine ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abwässer und die Berücksichtigung der Störung des Landschaftsbildes - neben der Flächeninanspruchnahme - bei der Bemessung des erforderlichen Ausgleichs nach der Eingriffsregelung sicherstellt. Für den Fall, dass der Kreis Düren nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau im Wege der Kommunalaufsicht ersetzt, behält sich die Gemeinde Kreuzau hiergegen Rechtsmittel vor.“