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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2012) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2012)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 540/2009 04.06.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 18.06.2009 Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2012 Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2010. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2012 zu verlängern. -2- Begründung: Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet in allen Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken. Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von sozialen Trainingskursen nach § 10 JGG. Die Jugendgerichtshilfe führ seit dem Jahr 2000 diese Kurse in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfezentrum der Stadt Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die verhängten Weisungen umzusetzen bzw. die Kurse anbieten zu können. Letztmalig wurde mit der Stadt Rheinbach ab dem 01.01.2008 eine Leistungsvereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele abgeschlossen. Vereinbart ist die Förderung des Kreises bis zu 28.500 €. Gefördert werden die Personalkosten einer halben Fachkraft zuzüglich der dem Träger entstehenden Sach- und Gemeinkosten. Desweiteren werden Sach- und Maßnahmenmittel in Höhe von 8.700 € bezuschusst. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Jugendeinwohner der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen. Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2009 befristet. Die Kooperation mit der Stadt Rheinbach erweist sich weiterhin als sehr zuverlässig und effizient. Dies wird auch von den Staatsanwälten und den Richtern bestätigt. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Leistungsvereinbarung – unter Berücksichtigung evtl. Personalkostensteigerungen bei der Stadt Rheinbach – bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Die Kosten betragen voraussichtlich bis zu 30.000 € jährlich. Ein konkreter Kostenvoranschlag der Stadt Rheinbach liegt noch nicht vor. Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)