Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 540/2009
04.06.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Kreisausschuss
26.08.2009
Kreistag
09.09.2009
Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich
Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen
Trainingskursen bis zum 31.12.2012
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2010.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses,
die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport,
und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und
Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2012 zu verlängern.
-2-
Begründung:
Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet in allen
Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken.
Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von
sozialen Trainingskursen nach § 10 JGG.
Die Jugendgerichtshilfe führ seit dem Jahr 2000 diese Kurse in Zusammenarbeit mit dem
Jugendhilfezentrum der Stadt Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die verhängten Weisungen
umzusetzen bzw. die Kurse anbieten zu können.
Letztmalig wurde mit der Stadt Rheinbach ab dem 01.01.2008 eine Leistungsvereinbarung über
Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele abgeschlossen.
Vereinbart ist die Förderung des Kreises bis zu 28.500 €. Gefördert werden die Personalkosten einer
halben Fachkraft zuzüglich der dem Träger entstehenden Sach- und Gemeinkosten. Desweiteren
werden Sach- und Maßnahmenmittel in Höhe von 8.700 € bezuschusst.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Jugendeinwohner der Städte Meckenheim,
Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für
Alfter und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen.
Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2009 befristet.
Die Kooperation mit der Stadt Rheinbach erweist sich weiterhin als sehr zuverlässig und effizient.
Dies wird auch von den Staatsanwälten und den Richtern bestätigt.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Leistungsvereinbarung – unter Berücksichtigung evtl.
Personalkostensteigerungen bei der Stadt Rheinbach – bis zum 31.12.2012 zu verlängern.
Die Kosten betragen voraussichtlich bis zu 30.000 € jährlich. Ein konkreter Kostenvoranschlag der
Stadt Rheinbach liegt noch nicht vor.
Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ist aus
Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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