Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 539/2009
04.06.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Kreisausschuss
26.08.2009
Kreistag
09.09.2009
Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft &
Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von
Arbeitsauflagen im Kreisgebiet
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2010.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses,
ab 01.10.2009 eine neue Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband
Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von
Arbeitsauflagen im Kreisgebiet abzuschließen.
-2-
Begründung:
Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet in allen
Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken.
Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von
Arbeitsauflagen nach § 10 JGG.
Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen führt seit dem Jahr 2000 die Vermittlung und
Überwachung dieser Arbeitsauflagen in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband
Euskirchen (ab 01.07. Regionalverband Rhein-Erft Euskirchen e.V.), durch. Hierdurch soll
insbesondere erreicht werden, dass Jugendliche/junge Volljährige ihre Arbeitsauflagen zeit- und
ortsnah, zuverlässig ableisten können.
Die Finanzierung erfolgte früher über von den Gerichten verhängte Bußgelder, ab dem 01.01.2008
besteht eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele, die zum 31.12.2009
ausläuft (V 317/2007).
Die Vereinbarung sieht die Förderung von Personalkosten einer Fachkraft mit einem Stellenumfang
von 10 Std. wöchentlich sowie von Sachkosten bis zu 10 % der Personalkosten vor.
Der Zuschuss soll bis zu 15.000 € jährlich betragen.
Da Anfang des Jahres seitens der Fachkraft eine Überlastung angezeigt worden ist, wurden
zwischenzeitlich in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Standards für die Vermittlung und
Überwachung der Arbeitsauflagen festgesetzt.
Danach ergibt sich aufgrund der durchschnittlichen Fallzahlen der letzten Jahre ein Personalbedarf
von 15 Std. wöchentlich.
Die Erhöhung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass
-
vermehrt schwer vermittelbare Arbeitsauflagen mit – berechtigterweise – hohen
Stundenzahlen verhängt werden
verstärkt Schwierigkeiten bei der Durchführung der Arbeitsauflagen auftreten
die Einführung der 1 € - Jobs dazu führt, dass es wesentlich schwieriger geworden ist,
ausreichenden Angebote zu finden.
Nach einer Hochrechnung der AWO würden die Personalkosten damit auf
ca. 21.300 €/Jahr steigen. Zuzüglich des Sachkostenanteils in Höhe von 10 % ergibt sich eine
Förderungssumme von bis zu 23.400 € für das Jahr 2010.
Aufgrund der wieder steigenden Bußgelder (2008: 9.100 €) ist aber damit zu rechnen, dass der
bisherige Haushaltsansatz von 15.000 € tatsächlich nicht überschritten wird.
-3-
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für die Zeit vom 01.10.2009 bis 31.12.2012 die
Leistungsvereinbarung dahingehend zu ändern, dass eine Förderung von Personalkosten einer
Fachkraft mit einem Stellenumfang von 15 Std. wöchentlich sowie von Sachkosten bis zu 10 % der
Personalkosten erfolgt.
Die Förderung des Kreises beträgt bis zu 23.400 € jährlich.
Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ist aus
Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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