Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 537/2009
20.05.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen e.V., auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in Mechernich, Emil-Kreuser-Straße 28 - 30
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01 7812000
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen e. V., zu den
Kosten der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in
Mechernich, Emil-Kreuser-Str. 28 – 30, einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben zu gewähren.
Begründung:
-2Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Euskirchen, bittet mit Antrag vom 25.08.2008 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Einrichtung von 6 Plätzen für Kinder unter drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in Mechernich, Emil-Kreuser-Straße 28 – 30.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf 21.005,65 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffern 4.4.1.2 und 4.4.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen für Kinder unter drei Jahren zuwendungsfähige Gesamtausgaben i. H. v. 21.005,65 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 05.05.2009
21.005,65 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
18.910,00 €
1.050,00 €
1.045,65 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)