Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 531/2009
06.05.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung
und der Erstattung der Kindertageseinrichtung in Kall, Hüttenstraße, um eine Gruppe des
Typs II für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 02251-15625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01 7812000
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten der Erweiterung und der
Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall, Hüttenstraße, um eine Gruppe II für unter
dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu
gewähren.
Begründung:
-2-
Die Gemeinde Kall bittet mit Antrag vom 06.06.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren
an der Kindertageseinrichtung in Kall, Hüttenstraße. Es sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder
geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Kall auf 264.532,29 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 200.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 08.12.2008
200.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss
i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
180.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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