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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 529/2009 05.05.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 18.06.2009 Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 02251/15625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 7812000 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten der Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße, einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren. Begründung: -2Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 08.08.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Einrichtung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in ZülpichHoven, Hermann-Josef-Straße. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 21.000,00 €. Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 21.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 09.04.2009 21.000,00 € 2. Landeszuschuss i. H. v. 90 % 3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 % 4. Trägeranteil i. H. v. 5 % 18.900,00 € 1.050,00 € 1.050,00 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)