Daten
Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
03.04.13, 18:04
Aktualisiert
03.04.13, 18:04
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-69/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
22.05.2012
Betreff:
Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes zum 01.01.2013
hier: Antrag des Ortsverbandes Bedburg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2012
und ergänzende Anträge vom 22.03.2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, eine kostenlose Testphase des
papierlosen
Sitzungsdienstes
zum
nächstmöglichen
Zeitpunkt
für
fünf
Mandatsträger/innen, die über die entsprechenden technischen Geräte verfügen, zu
ermöglichen. Folgende Mitglieder des Rates nehmen an dieser Testphase teil:
1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________
4. _________________________
5. _________________________
Im Anschluss an die Testphase wird eine abschließende Bewertung der Teilnehmer/innen
als Grundlage der Entscheidung für den papierlosen Sitzungsdienst genommen und ein
entsprechender Beschluss gefasst.
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Begründung:
Politische Zielvorgabe
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde von Herrn Zöphel der als Anlage beigefügte Antrag
gestellt. Aufgrund dessen wurde einstimmig beschlossen, die nachstehende politische Zielvorgabe
in den Haushaltsplan 2012 aufzunehmen:
„Elektronische Sitzungsunterlagen (FB I)
Mit Einführung des Sitzungsdienstes SD.NET für die Ratsmitglieder wurde ein erster Schritt in den
papierlosen digitalen Sitzungsdienst getan. Mittlerweile bietet die Firma Sternberg (SD.NET) die
SitzungsApp iRICH an. Die Stadt Bedburg hat eventuell die Möglichkeit über die KDVZ kostengünstiger
entsprechende Tablet-PC’s zu erwerben. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt
Elsdorf – welche derzeit das Verfahren im Modellversuch mit den Fraktionsvorsitzenden testet – soll eine
genaue Kostenkalkulation erstellt werden und ein Erfahrungsaustausch durchgeführt werden.
Gegebenenfalls soll ein Modellversuch gestartet werden. Für das Jahr 2012 werden für eine Teststellung
„Papierloser Sitzungsdienst“ der Ankauf von 7 Tablet-PC’s veranschlagt.“
Allgemeine Darstellungen und Kosten
Seit Jahren hat die Stadt Bedburg den „papierlosen“ Sitzungsdienst (SD-NET) im Einsatz.
Dennoch werden die Sitzungsunterlagen den Gremienvertretern in gedruckter Form zur Verfügung
gestellt. In den politischen Gremien der Stadt Bedburg sind derzeit folgende Personenzahlen
vertreten:
¾
¾
¾
¾
36 Ratsmitglieder
29 sachkundige Bürger/innen
14 sachkundige Einwohner/innen
17 beratende Mitglieder (Jugendhilfeausschuss, Familen-, Bildungs- und Sozialausschuss)
Bereits auf den Ursprungsantrag vom 25.01.2012 hin hat die Stadt Bedburg diverse Recherchen
angestellt und Hintergrundinformationen zu einem papierlosen Sitzungsdienst eruiert. Auch mit der
KDVZ wurde Kontakt aufgenommen und das städtische Interesse an der Einführung des
papierlosen Sitzungsdienstes bekundet. Es wurde mündlich vereinbart, dass Vertreter der KDVZ
über die Möglichkeiten der „neuen“ App iRich informieren. Dies erfolgt im Rahmen dieser
Ratssitzung.
Darüber hinaus wurden Berechnungen angestellt. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass sofern es zu einer Beschaffung der iPads oder anderer Tablet-PC´s kommen sollte-, ein
Einsparpotential nicht gesehen wird. Nur im Fall der Bereitstellung der Geräte durch den jeweiligen
Nutzer (Ratsmitglied) ist davon auszugehen, dass sich die Kosten für die Bereitstellung der
Software im Vergleich zur Bereitstellung der Sitzungsunterlagen in Papierform gegenseitig die
Waage halten werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lt. Auskunft der
Herstellerfirma Sternberg die iRich-App zur Zeit nur für Apple-Geräte (iPad) zur Verfügung steht.
Der Vorschlag des Ortsverbandes Bündnis 90/Die Grünen, dass die Mandatsträger eigene TabletPC´s für die Erprobungsphase bereit stellen, geht in die gleiche Richtung.
Hinsichtlich einer Freischaltung des W-LAN-Anschlusses im Sitzungssaal ist darauf hinzuweisen,
dass die bestehende technische Einrichtung nicht für eine gleichzeitige Nutzung aller
Ratsmitglieder konzipiert ist. Dies wäre nur durch die Schaffung eines DSL-Zuganges möglich, der
zusätzliche Investitionskosten nach sich ziehen würde, die zur Zeit nicht exakt beziffert werden
können und darüber hinaus nicht veranschlagt sind. Im übrigen ermöglichen es die modernen
Tablet-PC´s bereits heute, entsprechende (Sitzungs)Dokumente auf dem internen Speicher
abzulegen und später dann z.B. im Ratssaal aufzurufen, so dass auf eine zusätzliche Investition in
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diesem Bereich verzichtet werden könnte, solange die Frage des zukünftigen Rathausstandortes
noch nicht geklärt ist.
Gegenüber den bereits bestehenden Möglichkeiten bietet die App iRich im Grunde nur zwei
Vorteile:
1. komfortablere Bedienung
2. es besteht die Möglichkeit, eigene elektronische Notizen auf den Sitzungsunterlagen
anzubringen
Zunächst sollte jedoch vor einer abschließenden Entscheidung über die Einführung des
papierlosen Sitzungsdienstes die durch die Softwarefirma angebotene Testphase durchgeführt
werden. Die seitens der beteiligten Ratsmitglieder gemachten Erfahrungen sollten dann in den
Entscheidungsfindungsprozess mit einfließen.
Für die Bereitstellung der entsprechenden Software fallen entweder Kosten im Falle eines
Mietkaufs nach dem „SaaS“ (Software as a service) oder in Form des Lizenzerwerbs über den
Kauf eines Moduls (jeweils fünf Nutzer/innen) an.
Mietkauf „SaaS“, jährliche Kosten bei fünf Nutzern:
Lizenzgebühren Rich Server (nutzerunabhängig)
Lizenzkosten je 5 RICH Clients
Hostinggebühren (nutzerunabhängig)
Pflege- und Wartungsgebühren monatlich (2 % des
Kaufpreises i.H. von 1.127,43 € = 22,55 €)
Gesamtkosten
264,84 €
122,16 €
180,00 €
270,60 €
837,60 €
Lizenzerwerb über Kauf des Moduls bei fünf Nutzern :
Lizenzgebühren Rich Server
Lizenzkosten je 5 RICH Clients
Einmalige Gesamtkosten
Abschreibungen (5 Jahre)
Hostinggebühren
Pflege- und Wartungsgebühren (2% des Kaufpreises i.
H. von von 1.127,43 € = 22,55 €)
Jährliche Gesamtkosten
728,28 €
399,15 €
1.127,43 €
225,49 €
180,00 €
270,60 €
676,09 €
Dem gegenüber steht ein Einsparpotenzial für den Sitzungsdienst in der Form, dass Papierkosten
und Zustellkosten reduziert werden können. Über die genaue Höhe kann erst dann eine Aussage
gemacht werden, wenn feststeht, in welchem Umfang der papierlose Sitzungsdienst zukünftig
genutzt werden soll.
Es ist aber bereits jetzt abzusehen, dass kein Kostenanstieg zu erwarten ist, sofern die Geräte
durch die Mandatsträger selbst gestellt werden (s.o.).
Beim Kauf der entsprechenden Geräte wäre mit Investitionskosten in Höhe ca. 700 € je Gerät zu
rechnen. Sollten darüber hinaus noch eine Internetflat je User mittels eines entsprechenden Sticks
bereit gestellt werden, würden weitere 470 € je User/Jahr anfallen.
Aus Erfahrungsberichten anderer Kommunen geht hervor, dass stabile und leistungsfähige WLANNetzwerke unabdingbare Voraussetzung für Arbeit mit Tablet-PC’s sind. Eine Nutzung der Geräte
in Fraktionssitzungen oder ähnlichen Sitzungen außerhalb der Räume des Rathauses, die die
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vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, wäre nur mit mobilen Access Points möglich, jedoch
durch die Bereitstellung eines Sticks gegeben (s.o.).
Testphase, Einführung und Haushaltskonsolidierung
Einer Einführung zum 01.01.2013 steht seitens der Verwaltung grds. nichts im Wege. Eine frühere
Einführung ist auf Grund eines nicht vorhersehbaren, kurzfristig eingetreten mehrere Monate
dauernden Krankheitsfalles in der IT-Abteilung auf Grund fehlender Personalkapazitäten nicht
möglich. Die IT-Abteilung ist bemüht, in dieser Zeit einen funktionierenden Betrieb weiter
gewährleisten zu können. Die Realisierung von Projekten, die über diese Mindestforderung hinaus
gehen, ist zur Zeit nicht möglich.
Wie bereits erwähnt, sollte vor Einführung des „papierlosen Sitzungsdienstes“
Alltagstauglichkeit der Geräte und dessen Anwendungsmöglichkeiten erprobt werden.
die
Im Anschluss an die Testphase sollte eine abschließende Bewertung der Teilnehmer/innen als
Grundlage der Entscheidung für den papierlosen Sitzungsdienst genommen und ein
entsprechender Beschluss gefasst werden.
Verwaltungsseitig wird der Vorschlag des Ortsverbands Bedburg von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
begrüßt, die Testphase von Mandatsträger/innen bestreiten zu lassen, die bereits im Besitz
eigener Tablet-PC´s sind.
Auch über die Testphase hinaus sollte dies aus Sicht der Verwaltung nicht gänzlich
ausgeschlossen werden.
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse
Die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse ist im Anschluss an den
Grundsatzbeschluss der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes zu veranlassen.
Die Änderung der Geschäftsordnung sollte folgende Punkte zum Inhalt haben:
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes erfolgt seitens der Mandatsträger/innen
auf freiwilliger Basis
Die Geräte (Tablet-PC´s etc.) werden von den Teilnehmenden gestellt
Die Gewährleistung des Zuganges zum Ratsinformationssystem erfolgt für die freiwillig
Teilnehmenden über eine entsprechende Lizenzvergabe
Die zeitliche Beschränkung dieser Lizenzvergabe bezieht sich auf die Inhaberschaft des
Rats- und/oder Ausschussmandats
Die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Nutzers für das Funktionieren seines
Rechners/Tablet-PC´s und die Gewährleistung der technischen Voraussetzungen für die
Datenübermittlung ist Voraussetzung
Die freiwillig am papierlosen Sitzungsdienst Teilnehmenden verzichten auf die
Sitzungsunterlagen in Papierform
Die Autenzität und Vertraulichkeit der Dateien muss seitens der Teilnehmenden sicherstellt
sein
Datenschutzrechtliche Aspekte sind von den Teilnehmenden zu gewährleisten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 15.05.2012
----------------------------------Frau Stolz
----------------------------------Herr Eßer
----------------------------------Baum
Geschäftsbereichsleiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Kämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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