Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
14.07.2009
Erstellt
27.06.09, 04:06
Aktualisiert
27.06.09, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 535/2009
19.05.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
03.06.2009
Kreistag
09.07.2009
Waldverkauf des Landes NRW
hier: Gewährung von Darlehen an die kreisangehörigen Kommunen
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 15 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
X Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 55402
Zeile:34
I. V.
gez.
Steffens
Kreiskämmerer
Inanspruchnahme liquider Mittel
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Eifelwald vom Land
Nordrhein-Westfalen bzw. nach Ausübung von Vorkaufsrechten über den Kreis Euskirchen ankaufen,
auf Antrag ein Darlehen zu folgenden Konditionen zu gewähren:
- Die Konditionen werden in der Sitzung des Kreistages formuliert. Der Kreistag beschließt eine entsprechende außerplanmäßige Auszahlung.
-2Begründung:
Einige kreisangehörige Städte und Gemeinden haben Interesse an einer Darlehensaufnahme zum
Ankauf von Wald bekundet. Schriftlich hat die Stadt Mechernich um Mitteilung der
Darlehenskonditionen gebeten, siehe Anlage.
Nach Auffassung der Verwaltung ist es durchaus denkbar, dass zur Verfolgung der Interessen des
Landschaftsgesetzes übergangsweise Darlehen zum Ziele des Waldkaufs gegeben werden. Es
werden daher folgende Konditionen vorgeschlagen:
1. Darlehensbetrag
Das Darlehen wird bis zur Höhe des Antrags gewährt, finanziert werden maximal die
nachgewiesenen Kaufpreis- einschließlich Nebenkosten des Waldankaufs.
2. Laufzeit
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre.
3. Tilgung
3.1. Während der Laufzeit ist das Darlehen tilgungsfrei.
3.2. Nach 10 Jahren erfolgt die Rückzahlung in einer Summe.
3.3. Während der Laufzeit sind jederzeit Teiltilgungen oder Volltilgung möglich.
4. Zinssatz
Zur Gestaltung des Zinssatzes sind viele Möglichkeiten denkbar. Zum einen ist zu entscheiden, ob
ein fester oder ein variabler Zinssatz gewählt werden soll, zum anderen ist politisch festzulegen, ob
der Zinssatz durch die Kreisumlage subventioniert werden soll. Im Folgenden werden verschiedene
Varianten vorgestellt:
4.1. Alternative 1: fester Zinssatz 4,05%
Wie bereits in der Info 221/2009 erläutert, entspricht dieser Satz dem Mittelwert der Zinseinnahmen
der Jahre 2001 bis 2008.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass die derzeit freibleibend angebotenen Zinssätze bei
Darlehensaufnahmen für kommunale Annuitätendarlehen mit 10-Jahres-Zinsbindung in etwa dieser
Größenordnung entsprechen (Stand: 14.05.2009).
4.2. Alternative 2: fester Zinssatz 5,50%
Würde der Kreis Euskirchen aktuell Geld für 10 Jahre anlegen, erhielte er in etwa diesen Zinssatz
(Stand: 14.05.2009).
4.3. Alternative 3: fester Zinssatz x,xx %
Sollte die Entscheidung für eine Subventionierung durch die Kreisumlage getroffen werden, ist hier
ein entsprechender Zinssatz festzulegen.
-3-
4.4. Alternative 4: Zinssatz = Basiszinssatz nach § 247 BGBi zzgl. x,xx %-Punkte
Mit einem variablen Zinssatz würde der Zinssatz der jeweiligen Marktlage angepasst.
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird halbjährlich angepasst.
Seit dem 01.01.2009 beträgt der Basiszinssatz 1,62 %.
4.5. Alternative 5: Zinssatz = Leitzins der EZB (Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfteii)
zzgl. x,xx %-Punkte
Mit einem variablen Zinssatz würde der Zinssatz der jeweiligen Marktlage angepasst.
Anders als der Basiszinssatz nach § 247 BGB erfolgt die Anpassung nicht halbjährlich, sondern in
anderen, ggf. kürzeren Abständen.
Der Leitzins (Main refinancing operations, fixed rate) beträgt seit dem 13.05.2009 1,00 %.
Die o.a. Alternativen wurden in der Bürgermeisterkonferenz am 27.05.2009 diskutiert.
Dabei ergab sich kein einheitliches Meinungsbild. Die nicht unmittelbar vom Waldverkauf betroffenen
Kommunen forderten kreisumlageneutrale Darlehenskonditionen.
Die am Ankauf des Landeswaldes interessierten Kommunen sprachen sich für einen möglichst
niedrigen Zinssatz aus, regten aber auch an, selbst Kompensationsmöglichkeiten für die
Kreisumlagebelastung zu prüfen.
Die Gemeinde Nettersheim regte an, der Kreis solle die naturschutzfachlich wertvollen Flächen in den
Bachtälern der Kommunen, die sich selbst nicht in der Lage sehen, die Flächen zu erwerben, kaufen.
In Ausführung des Dringlichkeitsbeschlusses 97/2009 werden am 28.05.2009 mit Umweltminister
Uhlenberg und am 03.06.2009 mit Vertretern der BoFrost Stiftung Gespräche geführt. Über die
Ergebnisse wird in der Sitzung mündlich berichtet.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
i
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
siehe http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?func=row&tr=su0115
siehe http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=zinsen&func=row&tr=SU0202#comm und
http://www.ecb.int/stats/monetary/rates/html/index.en.html
ii
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