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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
07.07.09, 04:09
Aktualisiert
07.07.09, 04:09
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2012) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2012)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 538/2009 02.06.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 18.06.2009 Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2012 Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2010. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege bis zum 31.12.2012 zu verlängern b) die Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege bis zum 31.12.2012 zu verlängern. -2Begründung: Zu a) Der deutsche Kinderschutzbund (KSB) war seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt. Ab 01.08.2003 wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen bezuschusst (A 485/2002, V 317/2007). Diese Förderung ist auf den 31.12.2010 befristet. Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2008 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2009 weitere 0,25 Stellenanteile zu bezuschussen (A 147/2008). Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Kooperation Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,75 Stellen bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Die erforderlichen Mittel betragen insgesamt 132.000 €. Hiervon sind bereits 118.000 € durch Leistungsvereinbarung abgedeckt (V 317/2007). Die Mittel sind im Haushalt 2009 bereits eingeplant. Zu b) Seit dem 01.01.2007 existiert zwischen dem KSB und dem Kreis Euskirchen eine Leistungsvereinbarung über die Bezuschussung von 0,5 Stellenanteilen bis zum 31.12.2012 hinsichtlich der Koordination der Tagespflege (V 282/2006). Der Kreistag hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2008 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2009 weitere 0,25 Stellenanteile zu bezuschussen (A 146/2008). Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Leistungsvereinbarung hinsichtlich der Koordination Tagespflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 0,75 Stellen bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Die erforderlichen Mittel betragen für das Jahr 2010 insgesamt 53.000 €. Hiervon sind bereits 39.000 € durch Leistungsvereinbarung abgedeckt (V 282/2006). Die Mittel sind im Haushalt 2009 bereits eingeplant. Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)