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Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
08.07.09, 04:13
Aktualisiert
08.07.09, 04:13
Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 545/2009 30.06.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Landessozialgericht NordrheinWestfalen hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms x Tel.: 361 Abt.: 32 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: (Vorschlagsliste: 2 Personen) -2Begründung: Die Zahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes ist für die kommende Berufungsperiode auf 36 festgesetzt worden. Die vorschlagsberechtigten Stellen werden im 5-Jahresturnus gebeten, Vorschläge zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu unterbreiten. Nunmehr ist erstmalig der Kreis Euskirchen gebeten worden, einen Vorschlag einzureichen. Es werden für die neue Amtszeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2014 zwei ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises erforderlich (§ 28 VwGO analog). Nach § 35 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die persönlichen Voraussetzungen für das Amt und für die Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus § 17 Absatz 1 SGG. Demnach ist ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist. Ferner ist ausgeschlossen, wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt. Für den Fall, dass eine vorgeschlagene Person bereits bei einem Sozialgericht als ehrenamtlicher Richter/in tätig ist oder war, wird diesbezüglich um Benennung des Sozialgerichts und der Amtsperiode gebeten. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)