Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
28.07.09, 04:07
Aktualisiert
28.07.09, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 547/2009
01.07.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.08.2009
Kreistag
09.09.2009
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2008;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15 438
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
-----------
Zeile:
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a) Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
02. Juni 2009 beschließt der Kreistag, den Jahresüberschuss der Kreissparkasse Euskirchen für das
Geschäftsjahr 2008 von 1.020.321,26 € in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse
einzustellen. Von den anderen Alternativen gemäß § 25 Abs. 1 SpkG wird kein Gebrauch gemacht.
b) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2008
Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben der Landrat und die Kreistagsmitglieder, die
gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
-2-
Begründung:
zu a)
Gemäß § 24 Abs. 4 des (novellierten) Sparkassengesetzes NRW (SpKG) legt der Verwaltungsrat
nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes den Jahresabschluss mit
Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des
Trägers vor. Diese beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des
Jahresüberschusses nach § 25. Gemäß § 25 Abs. 1 SpKG ist in dem Beschluss über die
Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24 Abs. 4 Satz 2 SpkG die Verwendung des
Jahresüberschusses im Einzelnen darzulegen.
Namentlich sind anzugeben:
a) der Jahresüberschuss,
b) der an den Träger auszuschüttende Betrag,
c) die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellenden Beträge,
d) ein Gewinnvortrag.
Der Beschluss führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses. Bei ihrer
Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf
die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des
öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 02. Juni 2009 den
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat schlägt einstimmig dem Träger vor, den Jahresüberschuss von 1.020.321,26 € in
voller Höhe in die Sicherheitsrücklage einzustellen. Danach würden nach § 25 Abs. 1 b), c) 2.
Alternative und d) Sparkassengesetz NW keine Beträge anzugeben sein.“
zu b)
Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG beschließt die Vertretung des Trägers über die Entlastung der
Organe der Sparkasse, hier: des Verwaltungsrates und des Vorstandes. Durch die Entlastung billigt
sie die Verwaltung der Sparkasse durch die Mitglieder der Sparkassenorgane. Die Entlastung enthält
keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse hat am 02.06.2009 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig gemäß § 15 Abs. 2 d) Sparkassengesetz (SpKG) NW:
1. Der von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 mit
Summen Aktiva/Passiva
einem Jahresüberschuss von
einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von
€
€
€
2.036.104.988,63
1.020.321,26
1.020.321,26
wird festgestellt.
2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 wird in der vom Vorstand vorgelegten Form gebilligt.“
-3Anlage: Jahresabschluss zum 31.12.2008
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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